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-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:16

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das du ihm gerne eine bestätigung über den erhalt von 105.- für 80cd's schickst, sobald die kohle bei dir gelandet ist.
daraus kann er sich die mwst rausrechnen, wenn er mag.

gib auf keinenfall eine rechnung oder zahlungsbestätigung her, bevor du kohle in der hand hast!!!

hm eine zahlungsbestaetigung, klar.
aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder?
mann mann mann, warum kann das nicht so einfach sein das der mir das geld schickt und ich ihm das zeug schick ... :rolleyes:

frazzz 19.10.2004 15:18

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-

aber eine rechnung kann man doch auch schon vor erhalt des geldes ausstellen oder?

ja schon, nur wozu als privater?
was hast für zahlungsbedingungen angegeben?

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:21

ueberweisung.
und das ich das zeugs versende sobald ich das geld habe


oder was meinst jetzt?


nuwas zu der scheiss mwst (gott war ich total umsonst in der schule??) ->
mit mwst = 100% oder 120%?

frazzz 19.10.2004 15:24

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
ueberweisung.
und das ich das zeugs versende sobald ich das geld habe




also vorauskasse ;)

dann weis ihn beinhart auf die ebaybedingungen hin, das er nach zuschlag umgehend zu bezahlen hat und du ihm, nach erhalt der 105.- gerne eine rechnung bestätigst, die er dir nach seinen vorstellungen schickt :D

du bist als privater nicht zur rechnungslegung verpflichtet.

Heimwerkerkönig 19.10.2004 15:38

Zitat:

[i]Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
mit mwst = 100% oder 120%? [/b]
120:D

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:43

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXX!

Ich darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass ich als Privatperson nicht dazu verpflichtet bin Rechnungen auszustellen, ich kann Ihnen aber gerne nach Erhalt des Geldes eine Rechnung, mit genauer MWSt. Kosten Aufstellung und Zahlungsbestaetigung nach Ihrer Vorstellung, dem ersteigertem Artikel beilegen.

Mit freundlichen Gruessen,
Thomas XXX
so? :D

frazzz 19.10.2004 15:44

viel zu nett :lol:

Guru 19.10.2004 15:46

Der Text ist schon OK. Im Wesentlichen sollte noch auf der Rechnung draufstehen, dass der ausgewiesene Betrag 20 % MwSt. enthält, dann kann er sich die MwSt. ja selber errechnen (oder doch ned? :) )

Guru

-=[n0t mY daY]=- 19.10.2004 15:49

danke jungs, ihr seid die besten :)

pc.net 19.10.2004 16:35

ich würds nicht als rechnung, sondern nur als zahlungsbestätigung titulieren ... und außerdem würd ich jedenfalls sicherheitshalber auf den wisch drauf schreiben, dass es sich um einen privatverkauf handelt ...


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