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@Marc
Schau in den Palandt da steht drin was Schenkung bedeutet und wo sie aufhört bzw. ob es gerechtfertigt ist, das jemand die Umkosten ( porto) Erstattet haben möchte. Das sollte das Prob dann klären. Ausserdem ist sehe ich darin auch keinen Aufruf zur Raubkopiererei, weil es sich ja um Freeware handelt. Aber ganz so einfach ist das dann doch wieder nicht, da du recht hast, dass auch an Freeware bestimmte Rechte unter anderem Copxrights usw. mit dran hängen. Hier könnte man dann aber konkludent davon ausgehen, dasss man gegen diese nicht verstößt wenn man die Software auch per cd verbreitet,denn zwischen dir und dem Entwickler besteht ja kein Vertrag und ich würde sagen er hat ja auch ein gewisses Interresse daran, daß seine Sachen verbreitet werden. Anders wäre die Sache wenn ich die Cds verkaufe, dann vestößt du gegen Urheberrecht usw. Bei payware säh die Sache vielleicht schon ein wenig anders aus. so das war dann meine kleine juristische Lehrstunde *gg* Aber nehmt die Sache jetzt nicht zu Ernst, denke das es vielleicht ein paar mal Interressiert hätte wie das eigentlich so ist, aber im Grunde muss man sich darum nicht zuviele gedanken machen. Ist stellenweise eh alles unlogisch und kompliziert, da blicke ich als Student stellenweise selber nicht durch. mfg Markus |
Hallo,
danke für einen Beitrag. Zitat:
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Letztlich liegt der gesamte Streit hinsichtlich der Freeware aber sicher eher im gesellschaftlichen, als im juristischen Bereich. Ich denke, teilweise wird mit dem UrhG als untaugliches Mittel versucht, den Designern die Fahne der Ehre hochzuhalten. Es wird aus reinem Prinzip der Rechteinhaberschaft auf die Rechte am Werk gepocht - und das meist auch bloß stellvertretend aus Teilen der Community heraus. Dabei würde gerade im Gegenteil eine weite Verbreitung der Werke den Designer Anerkennung verschaffen und gerade nicht ein restriktiver Umgang. Wieso wird sonst überhaupt erst etwas geschaffen und verfügbar gemacht und anschließend nur noch auf die Limitierung der Verbreitung geschielt? Gerade wenn keine kommerziellen Interessen verfolgt werden, ist das ein Widerspruch. |
@ Marc:
Wie wird das denn bei FlightXPress gemacht? Müsst Ihr die Designer jeweils fragen, ob Ihr ihre Addons auf CD vertreiben dürft? Pascal |
Mit diesen m.w. "on demand" gebrannten CDs habe ich persönlich als freier Mitarbeiter nichts zu tun, aber ich habe ja zu der Rechtslage im aktuellen Heft was geschrieben. Es handelt sich ja wirklich um reine Unkosten ohne Gewinn.
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hallo,
ja du scheinst Ahnung zu haben, na ja mit dem Urhebergesetez habe ich mich noch net so beschäftigt, aber prinzipell ist das was du schreibst schon richtig. Na ja aber wir beide werden das Prob auch nicht lösen.Aber ich denke mit sowas wird sich bestimmt mal bald ein Gericht auseinandersetezn müssen, vielleicht wird ja dann da geklärt was freeware juristisch gesehen ist. Werd mich morgen mal ein wenig kundig machen, wär schon interessant zu wissen. Gruss Markus |
Hallo und vielen Dank an alle ...
Schön, daß es so viel hilfsbereite Leute gibt (bin, glaub' ich, erstmal "bedient"). Ich möchte, da hier eine aus meiner Sicht verständliche Dikussion über Freeware losgebrochen ist, etwas klarstellen:
Ich möchte wirklich nur Freeware haben und das, was mir durch den Plattencrash verlorengegangen ist, war ausschließlich Freeware bis auf 2 Ausnahmen (MyWorld Landclass und Fsuipc), um die ich mich bei den Autoren selber bemühen muß, habe zum Glück die Kaufbelege mit den diversen Kennummern ausgedruckt. Falls sich das "offensichtlich Payware" auf das Mesh von Fsgenesis bezog: Heute nochmal bei Avsim nachgeschaut - es ist Freeware. Beispiel Filename: fsg_rockies38m.zip License: Freeware Added: 3rd April 2004 Downloads: 10622 Author: FSGenesis / Justin Tyme Size: 709240kb Und daß ich den Leuten zumindest Ihren Material- und Portoaufwand bezahle, versteht sich ja von selbst. Aber ist echt ok, daß Ihr Euch Gedanken macht, und die Community sauber halten wollt, das hat sie auch verdient. Übrigens wird z.B. in der GPL (wenn ich mich nicht irre) die Weitergabe von Freeware in unveränderter und vollständiger Form ausdrücklich autorisiert. Solange keiner ein Geschäft damit macht (und das öffentliche Feilbieten bei ebay ist ja wohl eins) sehe ich überhaupt keine moralischen Bedenken. |
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