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Satan_666 29.09.2004 09:41

hast du - wie allgemein üblich - den passus erwähnt, dass du als privatverkäufer jedwede garantie ablehnst?

- wenn nein, dann bist du garantiepflichtig
- wenn ja, ist es ganz alleine das problem des käufers

und wenn du weiterhin bei ebay verkaufen willst, dann kann sich eine eventuell negative bewertung künftig entsprechend auswirken.

Satan_666 29.09.2004 09:44

sorry, bin vorhin nicht reingekommen bei ebay.....

passus ist vorhanden; ich würde ihm eine entsprechende mail mit dem hinweis darauf schicken - und ihn bitten, dass er dich mit seinem problem in ruhe lassen soll (möglichst durch die blume gesagt).

Satan_666 29.09.2004 09:47

nochwas: ich würde darauf hinweisen, dass aufgrund der kopierschutz-maßnahmen das abspielen aktueller cds/dvds/vcds/... sowieso nicht gewährleistet ist. und das sollte allgemein bekannt sein!

J@ck 29.09.2004 09:47

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
hast du - wie allgemein üblich - den passus erwähnt, dass du als privatverkäufer jedwede garantie ablehnst?

- wenn nein, dann bist du garantiepflichtig
- wenn ja, ist es ganz alleine das problem des käufers



:confused:
Was hat die Garantie damit zu tun? Er hat hingeschrieben dass VCDs laufen, allerdings tun die bei ihm nicht. Eher ist es das Rückgaberecht dass er anschreiben sollte ;)
Überleg mal: Viele Hersteller schreiben dass das Gerät CD-RW liest, streng genommen kann da nix mit Anwalt passieren da die Angabe auf Originale VideoCDs geht.
Und überhaupt meint er vielleicht SVCDs bzw. hat diese getestet?


Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
und wenn du weiterhin bei ebay verkaufen willst, dann kann sich eine eventuell negative bewertung künftig entsprechend auswirken.
Da geb ich dir recht. Das Teil ist sicher nicht schlecht, daher bin ich überzeugt dass du es locker nochmal verkaufen kannst.

Satan_666 29.09.2004 09:52

Zitat:

Original geschrieben von J@ck

Überleg mal: Viele Hersteller schreiben dass das Gerät CD-RW liest, streng genommen kann da nix mit Anwalt passieren da die Angabe auf Originale VideoCDs geht.

also: wenn der hersteller angibt, dass cd-rw gelesen werden kann, dann muss das gerät das können. denn nicht alles, was selbst gebrannt ist, ist auch raubkopiert. schon mal daran gedacht, dass ich meine selbstgedrehten (urlaubs)videos am dvd-player wiedergeben will? oder eine bilderschau von meiner digitalkamera?

ich denke, wenn es nicht funktionieren würde, hätte der händler schlechte karten!

:cool:

Michi30 29.09.2004 09:55

Hallo JetStreamer

Also, ich bin der Meinung das er das Teil behalten muss. Du hast ja sowieso geschrieben „hiermit weise ich darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich daher keine Garantie/Gewährleistung übernehmen kann.“ Und wenn du einmal bietest dann ist dieses ein Rechtsgültiger Vertrag siehe auch FAQ bei ebay.

johan k. 29.09.2004 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
also ICH würde ihm nicht zurückschicken !

das sind nunmal die angaben laut hersteller und wenn mal was nicht funktioniert kann ja ich nix dafür ...

und dann immer dieses drohen mit anwalt etc. :lol:

einfach lächerlich sowas ... naja hatte zum glück noch nicht solche probs mit ebay ...

aber wie gesagt mich könnte er kreuzweise da wie geschrieben die angaben lt. hersteller sind und da muss er sich bei sony beschweren ....

genau!
und ausserdem hat man ja den zusatztext,bzgl garantie,etc. dazugeschrieben.

frazzz 29.09.2004 17:48

jetzt mal eine andere situation:

ich hab etwas ersteigert, der anbieter (.de) verweigert aber die herausgabe :motz:


was mach ich jetzt?

Stunned 29.09.2004 17:49

mal ihm darauf hinweisen das er sich auf einen rechtgültigen vertrag eingelassen hat

ebay benachrichtigen

oder ?

Michi30 29.09.2004 17:52

:ja: :ja: :ja:


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