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Zitat:
Da das für mein Gedächtnis schon relativ lange zurück liegt denke ich, dass es zu dieser Zeit da eine Baustelle gegebn haben musste und 30 erlaubt war! Dann könnte das mit den 46 km/h auch hinkommen! Eventuell werd ich mich da mal erkundigen gehen! MfG fuike |
Re: Anonymverfügung
Zitat:
also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er. wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln. wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen. |
Re: Re: Anonymverfügung
Zitat:
Wie ich bereits im vorigen Post gesagt habe denke ich, dass da wohl zu dieser Zeit eine Baustelle gewesen sein wird und 30 erlaubt waren! Was trotzdem die Frage offen lässt, was mit den 100 km/h gemeint ist! Wie gesagt, ich habe diese Verfügung 1 zu 1 abgeschrieben! MfG fuike |
da wird sich jemand vertan haben ...
eine anonymverfügung kann man allerdings nicht beeinspruchen ... da mußt du schon abwarten (nicht einzahlen), bis die anzeige kommt ... die anzeige ist allerdings etwas teurer ... |
Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist,dann erkundige Dich beim dortigen Sachverständigen,den der Text ist ungenau,es fehlt die genaue Ortsangabe,Ordnungsnummer,Lichtmastnummer,oder Kilometerstein.Somit ist die Sache ungültig und für den Rundordner.Nachzulesen im Bundesgesetzblatt.
mfg Wilrott |
mit der Verfügung hingehen, freundlich nachfragen, bei wirklicher Übertretung zahlen, ansonst Einspruch gegen Anzeige, wenn noch eine gemacht wird.
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Wenn man mit 46kmh die Höchstgeschwindigkeit von 100kmh überschreitet , is die Sache meiner Meinung nach sowieso für den Rundordner, weil Formfehler. Frag aber sicherheitshalber deinen Rechtsverdreher.
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Re: Re: WAS?!?!
Zitat:
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned. |
Re: Re: Re: WAS?!?!
Zitat:
@das Chaos: Jup, wuerde ich auch sagen. Klassischer Formfehler. |
kannst einspruch erheben und wird ziemlich sicher stattgegeben. Musst halt waren bist du einen Aktenzahl bekommst... das ganze ist dann aber a´llerdings in deiner Akte vermerkt für .. ich glaub 3 jahre.
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