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fuike 22.09.2004 18:18

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Weil es die Regelung erst seit kurzem gibt und die Exekutive daher das Wort 'unterschritten' in ihren Sprachschatz aufnehmen muß.
Spätestens im Sommer 2005 dürfte der Text dann passen. ;)

Das kann gar nicht sein, dass ich die Mindestgeschwindigkeit unterschritten habe, weil nämlich die besagte Stelle mitten in der Stadt ist u. seit ich lebe dort immer 50 galt!
Da das für mein Gedächtnis schon relativ lange zurück liegt denke ich, dass es zu dieser Zeit da eine Baustelle gegebn haben musste und 30 erlaubt war!
Dann könnte das mit den 46 km/h auch hinkommen!
Eventuell werd ich mich da mal erkundigen gehen!

MfG fuike

colorado_rain 22.09.2004 19:04

Re: Anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von fuike
....Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten, weil unter der Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze die Fahrgeschwindigkeit 46 km/h betrug, wobei die Fahrgeschwindigkeit mit einem Messgerät festgestellt wurde.



also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er.

wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln.

wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen.

fuike 22.09.2004 19:27

Re: Re: Anonymverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von colorado_rain
also entweder is der 100-er falsch oder der 46-er.

wenns mitten in der stadt ist, nehm ich eher an, dass der 100-er falsch ist, weil im stadtgebiet gibts keine 100-er tafeln.

wenn, dann müssts eine 30-er zone gewesen sein, sonst passt das nicht zusammen.

Jep, es war in der Stadt, wo normalerweise 50 erlaubt sind!
Wie ich bereits im vorigen Post gesagt habe denke ich, dass da wohl zu dieser Zeit eine Baustelle gewesen sein wird und 30 erlaubt waren!
Was trotzdem die Frage offen lässt, was mit den 100 km/h gemeint ist!

Wie gesagt, ich habe diese Verfügung 1 zu 1 abgeschrieben!

MfG fuike

pc.net 22.09.2004 19:32

da wird sich jemand vertan haben ...

eine anonymverfügung kann man allerdings nicht beeinspruchen ... da mußt du schon abwarten (nicht einzahlen), bis die anzeige kommt ...

die anzeige ist allerdings etwas teurer ...

wildrotti 22.09.2004 21:25

Wenn Du Mitglied in einem Automobilclub bist,dann erkundige Dich beim dortigen Sachverständigen,den der Text ist ungenau,es fehlt die genaue Ortsangabe,Ordnungsnummer,Lichtmastnummer,oder Kilometerstein.Somit ist die Sache ungültig und für den Rundordner.Nachzulesen im Bundesgesetzblatt.

mfg
Wilrott

enjoy2 22.09.2004 22:17

mit der Verfügung hingehen, freundlich nachfragen, bei wirklicher Übertretung zahlen, ansonst Einspruch gegen Anzeige, wenn noch eine gemacht wird.

das chaos 23.09.2004 09:04

Wenn man mit 46kmh die Höchstgeschwindigkeit von 100kmh überschreitet , is die Sache meiner Meinung nach sowieso für den Rundordner, weil Formfehler. Frag aber sicherheitshalber deinen Rechtsverdreher.

flocky 23.09.2004 09:24

Re: Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
ja ein blaues rundes schild mit der Geschwindigkeitsangabe in weißen Buchstaben drauf... hab aber noch nie eins in natura gesehen :D
das wäre aber kein verbotszeichen sondern ein gebotszeichen ;)
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned.

_m3 23.09.2004 09:25

Re: Re: Re: WAS?!?!
 
Zitat:

Original geschrieben von flocky
übrigens ist zu langsam fahren auch gefährlich. stell dir vor du fahrst mit 90 um eine kurve und vor dir tuckelt einer mit 30 dahin, so gschwind reagierst ned.
Deswegen gibts ja auch die Regel "fahren auf Sicht" bzw. "fahren auf halbe Sicht", dannn kommst ned mit 90 um die Kurve :ms:

@das Chaos: Jup, wuerde ich auch sagen. Klassischer Formfehler.

Max Mustermann 23.09.2004 09:39

kannst einspruch erheben und wird ziemlich sicher stattgegeben. Musst halt waren bist du einen Aktenzahl bekommst... das ganze ist dann aber a´llerdings in deiner Akte vermerkt für .. ich glaub 3 jahre.


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