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eAnic 05.08.2004 12:14

Zitat:

Original geschrieben von Dane
Das stimmt so aber nicht ganz, Unterhalt ist so lange zu leisten so lange "das Kind" in Ausbildung ist. Meine Schwester hat bis 26 unterhalt kassiert, weil sie studiert hat.
Dann dürfte ich wohl falsch informiert sein, aber ich lasse mich ja gerne eines anderen belehren. :)

Aber lasse dich auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt beraten. Das erste Beratungsgespräch ist meist kostenlos.

P.S. Lass dich von dem Schreiben bloss nicht einschüchtern! Klagen kann man heutzutage wegen jedem Scheiss - ob man damit auch vor Gericht durchkommt, steht woanders geschrieben...

miezekatze 05.08.2004 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Ministerialrat Mailbomber
wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen
(da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...)

ja das hab ich auch ghört das der vater oder der der hald unterhalt zahln muss auch mutter in manchen fällen aufjedn fall die ausbildung dem kind/jugendlichen ermöglich muss die der elternteil selber hat

walt30 05.08.2004 12:22

Zitat:

Original geschrieben von klane
ja das hab ich auch ghört das der vater oder der der hald unterhalt zahln muss auch mutter in manchen fällen aufjedn fall die ausbildung dem kind/jugendlichen ermöglich muss die der elternteil selber hat
Das muss sich aber erst in den letzten Jahren geändert haben sonst hätte meine Schwester nicht studieren können da mein Vater nur Hauptschule und Lehre hat.:confused: (und aus Nettigkeit heraus hätte DER nie einen Schilling lockergemacht!!)

3of4 05.08.2004 12:29

wenn er jetzt zb. irgendein manager ist, dann glaub ich muss er auch höher...

aber wie gesagt, da gibt es jede menge ausnahmen und sonderregelungen...

zed 05.08.2004 12:50

@dane
starkes stück von deinem vater.

wie schon mehrfach gesagt: unbedingt an einen rechtsanwalt wenden!

voodoohexe 05.08.2004 13:08

*guckst du hier*
http://bmsgk.cms.apa.at/cms/site/det...S1056955253315

zitat :

Wann endet der Unterhaltsanspruch?
Der Unterhaltsanspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Jugendlichen. Ein Jugendlicher ist selbsterhaltungsfähig, wenn er für die notwendigen Mittel zur Deckung seines Unterhaltes selbst aufkommen kann. Präsenzdiener sind bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen selbsterhaltungsfähig.

Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Jugendlicher grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Es muss ihm jedoch eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Der Jugendliche verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt.

Während eines Studiums bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Studium zielstrebig und erfolgreich betrieben wird. Als Beurteilungsrahmen wird die Durchschnittsdauer des jeweiligen Studiums herangezogen.

Atomschwammerl 05.08.2004 13:15

pfuh des is echt a hartes stück
auf jedefall gleich a schulbesuchsbestätigung holen
vieleicht auch noch a zeugniss herrichten das das jahr erfolgreich abgschlossen hast

damit gleich für alles was noch kommen mag gewappnet bist

miezekatze 05.08.2004 13:57

hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ...

3of4 05.08.2004 14:45

Zitat:

Original geschrieben von klane
hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ...

mir ist ein fall bekannt, wo der sohn es so versucht hat (nur war er halt noch mit knapp 30 im ersten semester...)

pc.net 05.08.2004 15:08

@Dane
*) bist du mal durchgefallen? - könnte ev. vom richter gegen dich ausgelegt werden ....

*) hast du deinem vater gegenüber mal erwähnt, dass du nicht sudieren willst?

falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;)

interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ...


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