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Aber lasse dich auf alle Fälle von einem Rechtsanwalt beraten. Das erste Beratungsgespräch ist meist kostenlos. P.S. Lass dich von dem Schreiben bloss nicht einschüchtern! Klagen kann man heutzutage wegen jedem Scheiss - ob man damit auch vor Gericht durchkommt, steht woanders geschrieben... |
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wenn er jetzt zb. irgendein manager ist, dann glaub ich muss er auch höher...
aber wie gesagt, da gibt es jede menge ausnahmen und sonderregelungen... |
@dane
starkes stück von deinem vater. wie schon mehrfach gesagt: unbedingt an einen rechtsanwalt wenden! |
*guckst du hier*
http://bmsgk.cms.apa.at/cms/site/det...S1056955253315 zitat : Wann endet der Unterhaltsanspruch? Der Unterhaltsanspruch endet mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Jugendlichen. Ein Jugendlicher ist selbsterhaltungsfähig, wenn er für die notwendigen Mittel zur Deckung seines Unterhaltes selbst aufkommen kann. Präsenzdiener sind bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen selbsterhaltungsfähig. Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein Jugendlicher grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Es muss ihm jedoch eine angemessene Zeit eingeräumt werden, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Der Jugendliche verliert seinen Unterhaltsanspruch, wenn er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt. Während eines Studiums bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, wenn das Studium zielstrebig und erfolgreich betrieben wird. Als Beurteilungsrahmen wird die Durchschnittsdauer des jeweiligen Studiums herangezogen. |
pfuh des is echt a hartes stück
auf jedefall gleich a schulbesuchsbestätigung holen vieleicht auch noch a zeugniss herrichten das das jahr erfolgreich abgschlossen hast damit gleich für alles was noch kommen mag gewappnet bist |
hob i jo gsogt :D
i frag mi wo des herkommt das ma die ausbildung aufjednfall zahlt grigt die das elternteil a hat ... |
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@Dane
*) bist du mal durchgefallen? - könnte ev. vom richter gegen dich ausgelegt werden .... *) hast du deinem vater gegenüber mal erwähnt, dass du nicht sudieren willst? falls du studieren willst solltest den präsenz- bzw. zivildienst jedenfalls bis nach dem studium aufschieben und keinesfalls vor dem studium machen ;) interessant finde ich aber schon, dass der richter ohne anhörung deiner aussage, geurteilt hat ... ist beim österreichischen rechtssystem eigentlich nicht üblich, dass eine partei nicht angehört wird - hast vielleicht einen vorladungstermin ignoriert? -> darauf sind die richter nämlich gar nicht gut zu sprechen ;) ... |
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