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==C6== 20.06.2004 23:02

ja da werden die aber ne menge zum zocken haben , meine 120gb war voll mit games:lol: wahrscheinlich dauerts deshalb auch solange;)

FendiMan 20.06.2004 23:07

Zitat:

Original geschrieben von xandl33
weiß eigentlich jeamd einen link, in dem dieses gewährleistungs bzw. garantierecht erklärt ist.
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2340.html

christian1701 21.06.2004 11:18

@==C6==
Die Garantiezeit von 2 oder 3 Jahren ist eine Herstellergarantie und hat nichts mit dem Händler zu tun.
Du hättest die Platte ja selbst nach Irland oder wo die halt zu Hause sind schicken können, dann wären auch die Versandkosten angefallen.
Also bitte nicht gleich auf den Händler schimpfen, wenn er korrekt gehandelt hat.

catch17 21.06.2004 15:13

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
@==C6==
Die Garantiezeit von 2 oder 3 Jahren ist eine Herstellergarantie und hat nichts mit dem Händler zu tun.

also bei unter 2 jahren gilt die gestetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers (egal welche sonstigen Garantien es sonst noch gibt) und da ist es schon eine frechheit dem kunden geld abzunehmen (eigentlich sogar ein verstoß gegen gesetz)

Zitat AK-seite:
"Kosten der Gewährleistung
Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs (insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten) sind vom Unternehmer zu tragen. Weitere mit der Mängelbehebung zusammenhängende Kosten muss ebenfalls der Unternehmer tragen (z.B. Abschleppkosten eines Kfz)."


also ich würde mir das mit "dem Händler der korrekt gehandelt hat" nochmal überlegen ;) christian1701

LouCypher 21.06.2004 16:02

die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.

==C6== 21.06.2004 17:31

also wenn ich mir beim händler was kauf und dann nen vertrag über 2 jahre garantie bekomme, geht mich dass doch nen dreck an wo der das hinschicken muss, das ist ja sicherlich nicht mein problem , und das werde ich morgen auch beim ditech klären, denn sowas kann ja ned angehn, muss sich halt der händeler die portokosten beim hersteller der platte holen , aber wieso komme ich als endkunde dazu auch noch für müll extra bezahlen zu müssen:lol: :ms:

Virtanen 21.06.2004 17:40

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
die 2-jährige gewährleistung gilt nur mängel die bereits bei kauf bestanden haben, und nach 6 monaten MUSS DER KUNDE beweisen das der mangel bereits beim kauf bestand was in diesem fall vermutlich unmöglich ist. Daher kann man in diesen fall von 6 monaten gewährleistung ausgehen, und händler muss den mangel innerhalb einer angemessenen frist beheben (ca 14 tage). Er ist afaik nicht verpflichtet das teil sofert zu tauschen, aber innerhalb der ersten 6 monate der gewährleistung kann er sich mit der garantie gschichte brausen gehen.
Ist ja alles ganz interessant, wenn ich das Teil schon über den Fachhandel beziehe, kann ich wohl erwarten, das mir umgehend geholfen wird. Er sprach aber von 4-6 Wochen. So ein Fachhandel kann mir in Zukunft gestohlen bleiben.
Das geht ja beim Hofer schneller:D

LouCypher 21.06.2004 17:48

jeder halbwegs kundenorientierte händler würde die platte auch sofort tauschen, da sie erst 5 monate alt ist, ab dem siebenten monat musst auch bei guten händlern warten bis die neue platte kommt und zahlen musst dafür auch, ist ja auch logisch. Schlieslich muss die platte getestet werden (15min arbeit) verpackt und per post verschickt werden, und arbeit, verpackung, und post kosten nun mal geld. Ob die platte nun 14tage oder 6 wochen braucht, darauf hat der händler keinen einfluss.

Virtanen 21.06.2004 17:54

Ist mir ja klar, das dabei Zeit aufgewendet werden muss.
Ich habe die Platte aber nicht produziert. Die Kosten müssten an den Hersteller verrechnet werden. Ist ja sein fehlerhaftes Produkt.
Ich finde es halt nicht in Ordnung, das ich die Kosten tragen soll, vor allem bei der Aussage, der Wertverlust muss ausgeglichen werden.

FendiMan 21.06.2004 18:27

Innerhalb der ersten 6 Monaten dürfen Dir keine Kosten aufgebürdet werden. Normalerweise tauscht der Händler die Platte aus, damit hat es sich.
Danach schaut es anders aus, da dann die Herstellergarantie wirksam wird - im Gegensatz zur Gewährleistng, da musst Du beweisen, das der Fehler schon von Anfang an da war, was normalerweise nur mittels Gutachten geht.
Wenn die erweiterte Herstllergarantie aussagt, das die Platte auf Kosten des Käufers eingeschickt werden muss, musst Du die Kosten dafür tragen. Wenn Du es über den Händler machst, ist es sein gutes Recht, die Kosten dafür auf Dich abzuwälzen.


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