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HanSolo 20.06.2004 21:01

Auf ebay werden zahlreiche XPs als OEM-Versionen angeboten, jedoch NEU, "laufen garantiert auf jedem Rechner", etc. Kann ich die kaufen, wenn sie noch nicht registriert wurden?

Etienne 20.06.2004 21:26

Man kann 3 mal WindowsXP über Internet mit verschiedener Hardware aktivieren. Dann muss man zum Telefon greifen und einem M$ mitarbeiter erklären das man die komplette Hardware gewechselt hat (-->Mainboard, CPU, RAM, Grafikkarte) Und so gehst auch so... Man darf dies halt nicht zuoft machen...
lg Etienne

HanSolo 20.06.2004 21:38

Ah ok, vielen Dank.

BigNfan 21.06.2004 12:28

du musst gar ned erklären warum..

wurde ich noch nie gefragt

Karl 21.06.2004 15:07

@Etienne!
Wo hast den das her von nur dreimal aktivieren?

Habs mindestens schon zehnmal aktiviert. Kann doch Hardware tauschen wann und wie oft ich will.

BigNfan 21.06.2004 15:47

das mit 3x aktivieren stimmt, nachher muss ma anrufn, wenns original is..

Etienne 21.06.2004 18:48

Bei einem Freund von mir war es auf jeden Fall so. Dann habe ich anrufen können :).
lg etienne

pc.net 22.06.2004 08:31

ich finds schon witzig ... hier wird von AKTIVIERUNG und REGISTRIERUNG gesprochen ohne die unterschiede zu beachten ...


aktivierung
anonyme freischaltung per telefon oder internet, damit windows xp länger als 30 tage läuft ... eine kurze suche im netz und man bekommt unmengen an informationen, ob (zb. bei oem-versionen) und wie oft man es durchführen kann (x-mal über internet, x-mal telefonisch) ...

registrierung
name, anschrift und gekauftes produkt dem hersteller bekanntgeben ... notwendig um individuellen support zu bekommen (allerdings nur bei vollversionen - bei oem-versionen gibt es keinen individuellen support vom software-hersteller) ...


wichtig: wenn das produkt verkauft wird, erwirbt der käufer sämtliche rechte die software entsprechend zu benutzen ... der vorbesitzer muss jedenfalls alle kopien mitübergeben und ggf. vorhandene installationen löschen ... nur wie kann das der käufer überprüfen, wenn er die original-cd('s) und alle handbücher bekommt? hier macht sich IMHO nur der verkäufer strafbar, wenn er die software trotz verkaufs weiter nutzt ...

der käufer kann sich natürlich dann auch beim hersteller registrieren, wird jedoch meistens keinen support mehr erhalten, da dieser AFAIK nur dem erstregistrierten gewehrt wird (auch wenn dieser diese leistung gar nicht in anspruch genommen hat) ...


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