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Strafbar im Sinne von Gesetzesübertretung ist es somit keinesfalls. Es wird daher (von der Republik) weder mit einer Verwaltungsstrafe und schon gar nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet, weil schlichtwegs kein Gesetz überschritten wird. ... und was das Zivilirecht betrifft, da kannst auch versuchen das blöde gesicht deines nachbarn verbieten zu lassen und schadenersatz einzufordern. (und manchmal bekommst du in solchen sachen auch recht) |
hi.
stimmt, maxb. genau so ist es. dieser rechtsbereich ist in österreich nicht ausjudiziert. problematisch könnts aber schon werden für den ersten märtyrer. ich frage mich nur, wie lange dieser rechtbereich noch so undefiniert bleibt. denn die industrie macht ja sicher druck, denke ich. aber derzeit hat man nichts zu befürchten, wenn man ein dvds und mp3s für den privaten gebrauch sammelt. aber auch mit den neuen entbündelten leitungen à la uta complete, kann man ja nie so viel downlaoden, dass man ein gewinnreiches geschäft machen könnte. ausser man baut ein mafiöses dealersystem auf ;-) mfg |
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http://www6.inode.at/produkte/privat...home_1500.html flatrate für 119€ / monat :eek: |
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da kannst schon 100gB zsamkriegen |
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rate mal was ich für ne connection habe :D xdsl@home 1500/384 http://members.chello.at/xattax/bounce.gif |
HI
Weiß irgendwer von euch wie die Rechtlich Situation in Deutschland ausschaut. Haben die eine ander Situation als bei uns. Ein Freund von mir hat ein E-Mail bekommen wonach gegen ihn Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen durchgeführt werden. Er hat nur für sich selbst Downloads durchgeführt. Er hat nicht einmal einen Brenner. Wie kann das sein, und muss er sich sorgen machen? lg brookln23 |
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sag ihm er soll diesen schwachsinn vergessen. die polizei verschickt keine emails mit einer ankündigung. hab ich noch nie gehört und kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. |
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Mfg Dr. Duke |
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Die Rechtslage in Deutschland ist hinsichtlicher dieser P2P-Geschichte der in Österreich recht ähnlich – immerhin steht ja letztlich dahinter die eine EU-Richtlinie. Hier mal ein Artikel von mir über die Rechtslage in D: http://www.spiegel.de/netzwelt/polit...293329,00.html Der entscheidende Abschnitt ist der hier: „Auch beim Filesharing lässt die Rechtslage den Musikfans Spielräume. Zwar gilt der Upload als eindeutig rechtswidrig. Und den Download aus P2P-Börsen im Visier, fügte der Bundesrat in letzter Sekunde auf Drängen der Industrie die Regelung ein, dass „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ nicht mehr zur Kopieanfertigung verwendet werden darf. Doch die Formulierung erweist sich als Fehlgriff. Ein „rechtswidriges Herstellen“ hat mit späterem Tauschen nichts zu tun. Wenn wirklich das Herstellen der Vorlage gemeint ist, bleibt unklar, wie es Nutzern beim Download neuer Musik „offensichtlich“ sein soll, dass der Uploader zuvor irgend einen Kopierschutz umgehen musste. Doch auch wenn die verunglückte Formulierung gegen den Wortlaut zur „rechtswidrig angebotenen“ Vorlage umgedeutet wird, bleibt die Frage, ob das für den Nutzer „offensichtlich“ ist. „Eher nicht“ lautet das wohl mehrheitliche Urteil der Juristen. Die Vorschrift sei schlicht zu unbestimmt. Fazit: Wer nur saugt, hat gute Karten, sein Handeln als legal bewerten zu sehen.“ Richtig ist sicherlich, dass seitens der MI massiv versucht wird, die Rechtslage im eigenen Sinne zu deuten... Ein Beispiel dafür, wie wenig sachlich die Kontroverse derzeit ist: Die Bezeichnung „Tauschbörse“ wird neuerdings seitens der MI als zu euphemistisch abgelehnt – es werde nichts getauscht, sondern verteilt. Gleichzeitig bedient man sich aber sogar in derselben Presseerklärung fleißigst der Bezeichnung „Raubkopierer“ - dabei ist dieser Begriff Polemik pur. Juristisch: Raub = Wegnahme + Gewalt. Schon die Wegnahme fehlt, Gewalt natürlich erst Recht. Delikte aus dem Nebenstrafrecht (sofern UrhG-Verletzungen überhaupt einen Straftatbestand darstellen) werden semantisch in den Bereich der Schwerstkriminalität gezerrt... |
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