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maxb 17.06.2004 21:19

Wie weit ist es weg von Wien?

Vielleicht kommt der Toman mal vorbei :D

Zitat:

ABBEFÖRDERUNG WIDERRECHTLICH ABGESTELLTER FAHRZEUGE
Falschparker, welche auf nicht öffentlicher Verkehrsfläche widerrechtlich oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, werden von uns professionell abbefördert und in Verwahrung genommen. Wir sind spezialisiert auf die Entfernung von Fahrzeugen aus Tiefgaragen, Kundenparkplätzen und sonstigen privaten Liegenschaften.
Zitat:

Privat-Parkplatz verstellt?
Ein Fall für TOMAN!
Kein Problem, denn es gibt ihn: TOMAN.
Der Spezialist für die Abbeförderung von Fahrzeugen aller Art kommt auch zu Ihnen. Und hilft in jeder Situation. Selbst bei privatrechtlichen Angelegenheiten - dort, wo die Polizei nicht mehr zuständig ist.
Für TOMAN ist kein Problem zu groß - und keines zu klein. Er ist sofort zur Stelle, wo immer er gebraucht wird.
Und er weiß genau, was er zu tun hat. Denn TOMAN hat mehr Erfahrung als jeder andere.
TOMAN ist nur einen Anruf entfernt.
Überzeugen Sie sich selbst: Tag ünd Nacht - rund um die Uhr.
TOMAN Hotline: 614 14.
Diese Nummer sollten Sie sich merken!
:lol:

http://www.toman.co.at/


Ich deutschen Privat-TV hab' ich mal eine Streiterei gesehen, da hat sich auch so ein Opfer privat eine Radkralle zugelegt und hat dann immer 100€ verlangt für's aufsperren. Das wär' doch eine Alternative? :D

R@isl 17.06.2004 21:25

Zitat:

Original geschrieben von maxb

Ich deutschen Privat-TV hab' ich mal eine Streiterei gesehen, da hat sich auch so ein Opfer privat eine Radkralle zugelegt und hat dann immer 100€ verlangt für's aufsperren. Das wär' doch eine Alternative? :D


das ist aber strafbar!
denn du hast kein recht fremdes eigentum zu berühren,verwahren,etc.

maxb 17.06.2004 21:27

:roflmao:

Das gibt's wirklich!



http://www.radkralle.de/de-parken.htm






PS: gemeinsam mit dem Hinweischild ist es wahrscheinlich rechtens :)

pc.net 17.06.2004 21:29

naja, würd ich differenzierter sehen ...

wenn jemand auf MEINEM privatgrund sein fahrzeug abstellt, dann muss er dafür zahlen ...

1.) verbotstafel mit hinweis, dass kostenpflichtig abgeschleppt wird
2.) radkralle und fürs aufsperren kassieren

da hat der falschparker dann IMHO keine chance, weil darauf hingewiesen wurde ...

was sagen die juristen dazu?


R@isl 17.06.2004 21:30

Zitat:

Original geschrieben von maxb
:roflmao:

Das gibt's wirklich!



http://www.radkralle.de/de-parken.htm






PS: gemeinsam mit dem Hinweischild ist es wahrscheinlich rechtens :)

eben nicht!
auch die MA in wien muss dir dein auto ohne bezahlung aushändigen,steht sogar dort auf einem Aushang!

die können dich dann klagen,wegen angelaufener kosten.

man soll nicht alles glauben was so erzählt wird.
alles nur geschäftemacherei.

Tamarah 17.06.2004 21:53

Och schade, die Idee mit der Radkralle fand ich schon sehr gut. :D

Heimwerkerkönig 17.06.2004 22:42

wenn was auf deinem grund steht, dann gehörts ja irgendwie dir...:D

J@ck 18.06.2004 08:10

Dem Finder gehörts :D

Ich glaub die Idee mit dem Zettel ist schon die Bessere, ansonsten absperren oder (wenn du den Platz eh nicht so oft brauchst) Vermieten damit der Mieter sich die Probleme macht.
Oder du stellst eine Zeituhr auf :D

Tamarah 18.06.2004 08:20

Vermieten möchte ich den Parkplatz nicht, weil ich ihn jedes Wochenende und zeitweise auch unter der Woche brauche.

Dem gestrigen Falschparker habe ich einen Zettel mit Uhu-Stick an die Scheibe geklebt, das ist imho noch keine Sachbeschädigung (geht ja eh wieder runter), aber hoffentlich schlimm genug, dass er/sie es sich merkt! :mad: ;)

eAnic 18.06.2004 08:33

Noch eine Möglichkeit wäre:
Ein wenig Buttersäure besorgen, und das in der Nacht unbemerkt in die Türdichtung spritzen.
Glaub mir, der Falschparker wird sich künftig nicht mehr auf deinen Parkplatz trauen. :D

Wenn dir das zu heikel ist, dann würde ich den Parkplatz mit einer Kette sichern. Falls sich dann jem. daran zu schaffen macht, dann ist das Besitzstörung, und du kannst Anzeige gegen denjenigen stellen.


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