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@Memphis: Ich sehe gerade, daß Deine Signatur mein vorletztes Posting im Kern trifft. ;)
Zum menschlichen Teil: Da stimm ich mit Dir zwar überein, aber um das Ersuchen vom Rücktritt vom Kauf Gebrauch machen zu dürfen, sollte man ihn nicht abbringen ... |
man könnte dem verkäufer ja noch anbieten, die (eBay-)Kosten zu tragen, und auf dem sein entgegenkommen zu hoffen.
Das hat den Vorteil, das beide eine (hoffentlich) positive Bewertung kriegen, und eBay nix von dem Schlamassel mitkriegt ... |
Zitat:
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Yep....
...she' ich auch so; was kann der Verkäufer dafür, der seine Ware in gutem Glauben feilbietet!
Zum Schluß hast Du ihm ein gutes Geschäft verdorben, weil Du das 2.höchste Gebot um 0,10 EUR überboten hast und nun draufkommst, dass Du es doch nicht willst! |
danke für eure meinungen ...
so ... hab ihm ein mail gesendet und um rücktritt gebeten . wenn er's ned an nimmt
muß ich wohl lehrgeld zahlen und das teil auf gleiche weise wieder losweden . mfg kotti |
Re: danke für eure meinungen ...
Zitat:
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Da musst du aber auch reinschreiben
das der Verstärker nicht funktioniert. Wenn du wissentlich falsche Angaben machst bist du natürlich drann.
Der berümnte Haftungsausschluss (der Inserent hat beim Eintragen dieser Anzeige erklärt, daß er auf die angebotenen Waren keine Gewährleistung, Umtausch-, Widerrufs-, oder Rückgaberechte gibt ...) hilft dir da auch nix. Ist schon gerichtlich geklärt worden und wird nur für unwissende reingestellt damit sie sich nicht reklamieren trauen. Auch bei einem Privatverkauf darf man nicht betrügen. |
Re: Da musst du aber auch reinschreiben
Zitat:
schreib rein das du ihn nicht testen hast können,des genügt voll. ebay ist ein Flohmarkt,da kannst net erwarten das alles funkt. ausser es ist als Neuware angeboten. und ich kaufe sowieso nur von Powersellern,od. Geschäften bei ebay. |
konnte ihn (es) nicht testen
heißt auf alle Fälle KAPUTT!!!!
Also Elektroteile jeglicher Art kaufe ich nie bei Ebay, zu riskant. Wobei ein MB(PII) hab ich mal ersteigert und das läuft heute noch. Rücktritt ist auch kein Problem, kurzes Mail an Ebay mit einer plausiblen Erklärung und fertig. |
Vollkommen richtig. Bei Aufscheinen von Problemen danach, gilt das Rücktrittsrecht TROTZ und GERADE AUCH wegen der GRUNDSÄTZLICHEN Annahmepflicht bei ebay oder anderen Internetversteigerungen.
Das Wort, das hier im Raum schwebt und nicht genannt wurde, heißt Ehrlichkeit. Probleme nach dem Ende einer Auktion führen nicht zu einem Annahmeautomatismus, Ausreden wie "habe mitgeboten, war ein Irrtum" sind trotzdem wie es das Wort ausdrückt - Ausreden. Deswegen sollte man - bevor man irgendwo mitsteigert - wirklich sich überlegen: Brauch ich das, will ich das, kann ich es mir leisten, auch bezogen auf die TCO (total cost(s) of ownership) inklusive etwaiger Reparaturen zu verstehen. Ehrlich eben und nicht Spaß- und Maßlosbieterei ... ;) |
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