WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Hardware-Beratung & Erfahrungen (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=53)
-   -   Verschleppte Monitor Reparatur (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=131492)

red 2 illusion 17.04.2004 09:32

.



Bin doch nicht so blöd und geb den Monitor aus der Hand, ohne einen neuen zu haben :smoke:

Wenn die Typen von der "A" Firma am Montag nicht anrufen dann will ich mit der Firma nichts mehr zu tun haben. Heute habens ein Band am laufen das aus technischen Gründen kein Support möglich ist. Ich lach mich Tod :lol: oder sind die Pleite :confused:

Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

red 2 illusion 17.04.2004 09:35

.



Glaub der Händler weis eh genau das er in den ersten 6Monaten reparieren muß, aber was ist mit den restlichen 30Monaten Herstellergarantie. Die bekomm ich doch im Leben niemals geleistet wenn das jetzt schon so anfängt.


Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

Lowrider20 17.04.2004 09:49

Erzähl ihm vom Konsumentenschutz. Da werden sie meistens weich

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 11:37

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion

Wie mach ich das beim Händler damit er mir das Teil auf ein Markengerät umtauscht?

ich versteh den sinn der frage nicht. GAR NICHTS machst du. das ist doch DEIN PROBLEM wenn du meinst ein billiger monitor tuts auch. billig-schrott bezahlen wollen, aber marken-qualität verlangen. da hört sich bei mir jegliches verständnis auf.

und für die durchsetzung deiner rechte als konsument gibts gesetze. mir ist nicht wirklich klar, was die bemerkung mit "ich geb den monitor nicht aus der hand" soll. wenn du den monitor nicht reparieren lassen willst, dann behalt ihn doch und die sache ist erledigt. über sowas muss man doch nicht lang und breit im forum diskutieren.

du hast mit sicherheit nicht auf mehr anspruch, als daß das gerät repariert wird, und das auch nur dann, wenn du dem händler die möglichkeit gibst, die reparatur auch durchzuführen. alles andere ist good will. das höchste gefühle ist, daß du durch sofortaustausch ein GERÄT DER GLEICHEN TYPE bekommst, aber sich kein markengerät.

wenn der händler äußerst kundenfreundlich ist, dann bekommst du GEGEN AUFZAHLUNG ein markengerät, aber sicher nicht kostenlos.

ich werde den eindruck nicht los, du willst mit irgendwelchen mitteln den händler unter druck setzen. für mich hört sich das nach erpressung an. irgendwie passt das alles nicht zusammen. das billigste zum billigsten preis haben wollen, aber die beste ware mit dem besten service verlangen. das ist mein eindruck, weil du den namen des händlers nicht bekanntgibst.

wenn du ein entgegenkommen des händlers haben willst, dann wirst du nicht darum herumkommen, mit ihm zu reden. aber ich würde sagen, auf eine vernünftige art und nicht von oben herab. wenn du mit solchen bemerkungen wie hier im forum kommst, so auf die art "die österreichischen computerhändler haben keinen service", "die schweizer und die deutschen sind da viel besser", vermute ich du hast gleich von vorneherein verloren. finde ich das letzte, so eine pauschalverurteilung.

Lucky333 17.04.2004 11:41

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
wenn du das gerät dem händler gebracht hast, kannst du dein recht auf GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG geltend machen. wenn du mit dem händler sprichst, solltest du NIEMALS das WORT GARANTIE oder HERSTELLERGARANTIE verwenden. korrigiere ihn jedesmal, wenn er das wort GARANTIE verwendet und bestehe darauf, daß es sich um einen fall der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG handelt.

wenn er den unterschied nicht kennt, erkläre ihm daß die gesetzliche gewährleistung seine PFLICHT ist, während die garantie eine FREIWILLIGE LEISTUNG des herstellers ist. (und das müsste jedem normaldenkenden menschen klar sein, daß zwischen diesen beiden dingen ein riesengroßer unterschied ist)

so ist das auch wieder nicht, ich weiß noch gut das unsere Kunden sich über eine 2 jährige Garantie gefreut haben als das neue Gesetz kam, bis wir sie aufgeklärt haben das Gewährleistung NICHT Garantie ist. Und so gut für den Kunden ist das neue Gesetz auch nicht, denn nach 6 Monaten muß der Kunde jetzt beweißen das der defekt schon bestanden hat.

The_Lord_of_Midnight 17.04.2004 11:44

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
so ist das auch wieder nicht, ich weiß noch gut das unsere Kunden sich über eine 2 jährige Garantie gefreut haben als das neue Gesetz kam, bis wir sie aufgeklärt haben das Gewährleistung NICHT Garantie ist. Und so gut für den Kunden ist das neue Gesetz auch nicht, denn nach 6 Monaten muß der Kunde jetzt beweißen das der defekt schon bestanden hat.
ich sehe jetzt den zusammenhang nicht. der monitor ist 2 MONATE alt, also stellt sich die frage gar nicht.

reemrev 17.04.2004 14:02

Die Gewährleistung im Sinne von Anspruch auf kostenlose Reparatur, Umtausch, Preisminderung oder Rückgabe gilt nur für Mängel, welche bei der Übergabe schon vorhanden waren.

Nachdem dein Monitor 2 Monate funktionierte, kommt ohnehin nur eine (kostenfreie) Reparatur in Frage. Gerät dem Händler übergeben und warten, das kann dann schon 6 Wochen dauern. 3 Versuche sind gestattet, erst wenn der Defekt dann noch immer besteht, kannst du Wandlung verlangen.

Vorher bestehen kaum Chancen, es sei denn, der Händler kommt dir entgegen, das wäre aber eine freiwillge(!) Leistung.

Wer hat jetzt das Gerät? Zuerst sagt du, seit 3 Wochen wartest du, danach, du gibst das Gerät nicht her. Was stimmt jetzt oder hab ich da was falsch verstanden?

red 2 illusion 17.04.2004 14:32

.


Hab zum ersten mal einen defekten LCD und hab den Fehler daher nicht erkannt bzw. auf Windows geschoben. In den ersten Tagen hat sich das Gerät auch nur 1oder2mal abgeschaltet. War auch nicht weiter störend weil mans durch Aus und Einschalten wieder hinbekommen hat. Zudem muß der LCD schon 4-5h Stungen laufen damit der Fehler überhaupt in Ehrscheinung tritt, was ja nun auch wieder nicht sehr oft der Fall war.

Hab hier im Forum sogar nochmal blöd gefragt weil ich mir nicht sicher war obs ein Fehler vom Monitor ist. Der Fehler war selbst für mich nicht einfach zu erkennen und erst dadurch klar, daß er immer häufiger wurde.

Der Händler will davon nichts wissen weil er nur im ersten Monat Sofort-Austauch leisten will. Da hatte das Gerät den Fehler schon aber ich hab ihn nicht erkennen können.


Den Monitor geb ich auf keinen Fall aus der Hand, ich hab Vor-Ort-Austauschgrantie und darauf bestehe ich sowieso.

Der Händler hat sich auch geweigert gegen Aufpreis auf ein Markengerät zu wandeln.

@reemrev
Ja, der Fehler war schon beim Kauf vorhanden aber versteckt eben. Der Händler weigert sich aber das anzuerkennen und pocht auf seine Vertragsglausel wonach er nur 1Monat tauchen muß und danach der Hersteller zuständig wäre.



Bei meinem letzten CRT von Hyundai ist die Servicefirma aus DE gekommen und hat mir ein Monitorkabel gewechselt und das an einem Samstag. Der CRT hat nicht viel mehr gekostet als der LCD.


Die Firma in A. hat die Stirn und meldet sich nicht mal 3Wochen lang......:mad2:

Lucky333 17.04.2004 15:32

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
ich sehe jetzt den zusammenhang nicht. der monitor ist 2 MONATE alt, also stellt sich die frage gar nicht.
bezieht sich auf dein alle sollten wissen was gewährleistung und was garantie ist.
schon klar das er nach nur 2 monaten den monitor sofort ausgetauscht bekommt.

reemrev 17.04.2004 17:17

Zitat:

Der Händler weigert sich aber das anzuerkennen und pocht auf seine Vertragsklausel wonach er nur 1Monat tauschen muß und danach der Hersteller zuständig wäre.
Seine Vertragsklausel ist unwirksam, wenn er sich damit gegen geltendes Recht stellt. 6 Monate Gewährleistung bleiben 6 Monate. Wie er das mit dem Hersteller regelt, braucht uns (als Konsument) nicht wirklich zu interessieren.

So gesehen dürftest du als Kunde bestimmen, Reparatur oder Tausch gegen ein neues Gerät, allerdings bekommst du nur gleiches Gerät, auf mehr hat man keinen Anspruch. Reparaturen können schon mal 4-6 Wochen dauern, ist leider so.

Zitat:

Der Händler hat sich auch geweigert gegen Aufpreis auf ein Markengerät zu wandeln.
Muss er auch nicht.

Nicht gleich mit einem Rechtsanwalt drohen, glaubt dir eh keiner

ps: Bei Schadensverdacht sofort reklamieren, ich weiß, nachher ist man immer klüger
pps: Klingt ja fast schon nach "Silberhendl"


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:00 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag