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Michi B 08.04.2004 19:13

sei froh, daß du einen gutschein bekommen hast...

irrtum §871 ff

copy - paste

Schutzwürdigkeit des Gegners des Irrenden?
*) Hat der Gegner des Irrenden den Irrtum veranlasst ?
*) Hätte dem Gegner des Irrenden der Irrtum auffallen müssen?
*) Wurde der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt?

also hier trifft eindeutig die 2. aufführung zu, du hast ja sogar 2 stk bestellt...
wir hatten immer das beispiel mit dem anwalt, der zu beginn seinen stundensatz mit 12€ angibt, er aber 120€ meint.
der klient kann sich also nicht 10 stunden vertreten/beraten lassen und ihm dann den brief vor die nase halten, daß er doch nur 12€ pro stunde zu zahlen hat - irrtum fällt auf

duesentrieb21 08.04.2004 19:34

Hi !

Soweit ich weiss, kommt bei Amazon der Vertrag erst beim Versand der Ware zustande. Steht auch in den AGB.

Das Vorgehen ist meines Erachtens daher korrekt.

Gruss,

Duese

CISK 08.04.2004 20:03

Die AGB sind meiner Meinung nach das geringste Problem...

Tja leider

die 2 Szk hab ich genommen weil ich 2 Stk. Notebooks brauche
ned weil ich gierig bin


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