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Handy entsperren ist legal! D. h. entsperrst Du Dein Handy selbst - und dies ist ja Dein Eigentum, auch bei Bindungsfristen - hast Du nichts zu befürchten.
Natürlich gehen evtl. Garantieansprüche verloren, wenn durch das Entsperren was kaputtgeht. Machst Du es gewerbsmäßig, ist ein Gewerbeschein von Nöten - ist aber auch legal! Ciao Oliver |
Oli hat vollkommen recht: Das Handy gehört dir - du kannst es aufschrauben, in die Badewanne werfen, daran herumlöten, und es entsperren. Solange Du das aufsperren nicht gewerbsmässig betreibst (ich weiss ja nicht, wieviele Freunde du hast), kann dir niemand etwas anhaben. Garantie hast Du dann eben keine drauf.
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Es ist auch Handyswapping (SIM Kartentausch) möglich, aber grundsätzlich gilt, daß innerhalb der Mindestvertragsdauer der Vertrag erfüllbar sein muss, sprich die Vertrags-SIM Karte grundsätzlich mit dem Netz des Betreibers verbunden ist - in welchem Gerät, das ist egal.
Es gilt das gleiche, wie bei Microsoft und so weiter, auch OEM Versionen dürfen grundsätzlich auch ohne Hardware verkauft werden. Also auch ein Verkauf des Mobiltelefons vor Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn ein Ersatzgerät vorhanden ist. |
warum soll die sim mit dem betreiber verbunden sein?
es ist doch meine sache, wann ich mein handy einschalte und wann nicht... der vertrag kann nach der mindestlaufzeit zu den üblichen bedingungen gekündigt werden, fertig. wenn man früher kündigen will, muss man eben einen betrag zahlen. (je nach handytyp unterschiedlich) man kann sein handy jederzeit verkaufen, ein ersatzgerät braucht man nicht, wozu? es gibt bei einigen tarifen einen mindestumsatz, der wird ohnehin abgebucht, ob man nun telefoniert oder nicht... |
[off-topic]
1.) irgendwie hatten wir genau die gleiche diskussion vor ~3 wochen :rolleyes: 2.) warum fällt mir grad jetzt der witz mit dem cola-automaten ein? :confused: Zitat:
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Zitat:
Es gibt in allem eine moralische Komponente, nur hört es da mit dem Diskutieren auf. Es wurde von mir geschrieben, damit hat es sich dann. Wer sich für angeblich so frei hält, tatsächlich aber sich unfrei macht, weil er sich über alles hinwegsetzt, der bereut es später oder vielleicht ist wirklich alles erlaubt, genau das glaube ich aber nicht Kikakater |
ich bin zumindest so frei, dass ich mein handy einschalte, wann es mir passt. ;)
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und ich hab immer gedacht, die moralische komponente beim telefonieren liegt darin, dass man keine 0900-er nummern anruft :D
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:lol:
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Laut ABGB bzw UHG ist das Entsperren des Handys während der Bindefrist verboten und strafbar.
Jedoch ist das alle eine Beweisfrage. Dein Handyprovider muss erstmal dein Handy in die Finger kriegen und sehen das es entsperrt ist. Ist der Vertag ausgelaufen, kannst mit dem Handy machen was du willst. |
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