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Also ein Jurist bin ich nicht, habe aber diese Empfehlung in einer Fachzeitschrift gelesen.
Grundsätzich schaden tun sie nicht, da muß ja von der Gegenseite erstmal die Fälschung bewiesen werden. Desweiteren ist es sicher empfehlenswert, zusätzlich noch andere Beweise zu haben (Dialer selbst auf CD gebrannt) Ciao Oliver |
Zu den screenshots: wie komme ich am 16.2.04 zu einem screenshot vom z.B. 18.1.04?
MfG Gerald |
telekom austia
ich habe gerade bei 0800 100 180 angerufen
wo mir erklärt wurde, dass es sich bei dieser 0930 nummer zumindest bei kunden ohne analoges modem nur um ein telefongespräch handeln kann aber wie können 2 telefongespräche 204,25 euro kosten frag ich mich da... vorallem wenn in den letzten zwei monaten die restlichen verbindungsentgelte insgemsatm 2 euro ausgemacht haben ist das schon mehr als eigenartig... wenn ich das bloß verstände |
Ich würde auf jeden Fall mal einen Einzelgesprächsnachweis anfordern, vielleicht läßt sich anhand von Uhrzeit, Gesprächsdauer, Nummer etc. etwas herausfinden...
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Mein Tipp;
Zahlen, abmelden, vergessen. Du ersparst dir viel Ärger und schonst deine Nerven. |
nicht zahlen!
Zitat:
* Einspruch bei TA gegen die Rechnung * Beschwerde bei der RTR (www.rtr.at), dass der 0930-Anbieter keine Tarifansage hat bzw. dass man die bei einer Modemverbindung nicht hören kann Ist in den meisten Fällen erfolgreich. Der Tipp, den Dialer nicht zu löschen ist prinzipiell gut, Guru würde nur empfehlen, in außer Betrieb zu nehmen :-) Prinzipiell kann die RTR bei unstatthaftem Vorgehen eines Providers diesen sperren. Guru |
@ guru
Der Einspruch gegen die Rechnung bringt kaum etwas. Die Leitung wird vermessen, man stellt fest, dass die Verbindung zustande kam, dann musst du erstmal die Rechnung zahlen (dauert bei mehreren Einsprüchen ca ein halbes Jahr). Dieser Nachweis wird gerichtlich anerkannt, jetzt muss man das Gegenteil beweisen können, als Laie ein schier unmögliches Unterfangen. Anschließend, nachdem die Rechnung beglichen wurde, kann man versuchen, seine Ansprüche dem eigentlichen 0930-Anbieter gegenüber geltend zu machen (wenn das Gespräch oder die Verbindung länger als 30 Minuten gedauert hat, kann man alles was darüber ist, zurückfordern. Denn 0900 oder 0930 Nummern müssen nach einer halben Stunde unterbrochen werden). Spreche aus eigener leidvoller 0900-Erfahrung, aber gut, vielleicht hat sich ja mittlerweile etwas geändert. Wie ich dem ersten posting entnehme, hat man ja "wissentlich" der Verbindung zugestimmt: "Er ist Internet-Neuling und sich keiner Schuld bewußt, hat aber wohl "einmal kurz reingeschaut"...", später heißt es, diese Verbindung kann nur als Telefongespräch geführt werden. Geht man von der Annahme aus, dass beide Aussagen richtig sind, dann stellen sich für mich stellen jetzt folgende Fragen: Was war für diese Rechnung verantwortlich, Internet oder Telefon? Ist dies am Einzelgesprächsnachweis erkennbar? ps: @guru, warum sieht man dein Bilderl, hab doch deaktiviert? |
@lagna
"aber wie können 2 telefongespräche 204,25 euro kosten frag ich mich da..." 0930-Nummern sind Mehrwertnummer, die kosten viel mehr als den üblichen Tarif, zB 4,085€ die Minute, macht bei 25 min 102,125€, dies mal 2 und schon sind es deine 204,25€. Wie lange haben die Verbindungen jeweils gedauert? @Jack Ryan "Ich würde auf jeden Fall mal einen Einzelgesprächsnachweis anfordern, vielleicht läßt sich anhand von Uhrzeit, Gesprächsdauer, Nummer etc. etwas herausfinden..." Richtig, leider sind die letzten Stellen der Nummern geheim gehalten oder "geixelt"(!), wegen des Datenschutzes, wie man mir lapidar mitteilte, worauf meine Frage, wer hier vor wem geschützt wird, unbeantwortet blieb. |
noch eine zwischenfrage, hoffe ich störe nicht :)
Ist es sinnvoll, obwohl man die 0900´er nummern sperren hat lassen, trotzdem auch noch einen dialerblocker zu kaufen? mfg GOTHIC |
Schon klar, daß das ausgexxxelt ist, aber es ist mal ein Anfang, und damit würde ich dann - wie Guru es vorgeschlagen hat - bei der RTR vorstellig werden. Schätze mal, je mehr Material Du in der Hand hast, desto besser...
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