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maXTC 25.01.2004 00:25

Zitat:

Original geschrieben von WA5
Aber die Pol dürfen zum Jausn kaufen auf dem Gehsteig stehen bleiben, und zwar so das eine Frau mit 2 Kinder auf der Straße vorbei gehen musste und das bei extrem Verkehr - leider hatte ich meine Digikam nicht mit dabei !!! :mad:
neben meiner firma stehen die kasperl immer am gehsteig und gehen zum wirten mittag essen.

ich stand einmal eine kreuzung weiter (parkplatz) und bekam einen strafzettel, da ich im 5m kreuzungsbereich gestanden sein soll. waren nur 4m frei. :mad:


wenn die wappler das nächste mal hendl fressen gehen, frage ich sie gleich nett um die dienstnummer. digicam habe ich ohnehin immer dabei. ;)

maXTC 25.01.2004 00:38

Zitat:

Original geschrieben von pirate man
@ maxtc

laut dem bledn kibara krieg i an brief wo alles drin steht

ich habe einmal einen ladungsbescheid bekommen.

"verfahren zur entziehung der lenkberechtigung - kenntnisnahme des ermittlungsverfahrens - stellungsnahme"

bitte bringen sie diese ladung und folgende unterlagen mit:
den Führerschein


nach einem kurzen gespräch mit dem herrn beamten war alles erledigt, ich und mein FS fuhren wieder nach hause.

also nicht gleich den sand in den kopf stecken ;)

enjoy2 25.01.2004 13:04

bevor du zur Nachschulung musst, wirst du einen Brief bekommen, zu den du noch eine Stellungnahme abgeben kannst und danach kommt erst der Bescheid, in dem dir die Nachschulung aufgetragen wird. Dagegen kannst du aber auch noch eine Berufung einlegen. Also nicht verzagen, nur weil ein Inspektor "seine" Rechtsmeinung kund getan hat.

TeeKiller 25.01.2004 13:37

Ich hoffe für Dich, daß bei der Stellungnahme noch was rausschaut, wenngleich ich Dir leider keine allzugroßen Chancen einräume.

Du bist zwar der (unschuldig) Dumme bei der Geschichte, aber Fakt ist nun mal, daß ein solches(r) Vergehen/Unfall unmittelbar gemeldet werden muß, weil es ja mit einem Delikt (Fahrerflucht seitens des Unfallgegners) verbunden war (auch wenn die Ahndung in dem Fall der absolute Blödsinn ist und Du der Geschädigte bist).

Als Grund das Gespräch mit dem Vater anzuführen wird leider auch nicht viel bringen, da sich der Kappler darauf berufen kann, daß Du in der Fahrschule ja gelernt haben solltest, wie man sich richtig verhält - daß es in so einer Situation (auch mir schon) nicht so einfach ist, logisch zu denken wird da nicht ins Kalkül gezogen.

Ein Freund hat mal sein Auto vor der Disco stehen lassen, weil er was getrunken hat. Als er den Wagen am Sonntag holen wollte, hat er entdeckt daß jemand einen Parkschaden verursacht hat (das ganze Auto war eigentlich ein Parkschaden: Ford Taunus ;)) - ab zur Polizei um Anzeige zu erstatten und der versiffte sch*** Kiberer wollt ihm eine Nachschulung aus selbem Grund wie Dir anhängen und hat ihn beschuldigt, daß er vermutl. erst heute kommt, weil er gestern fett heimgefahren ist - ich hasse diese Mistviecher mit Kapperl, leider eine seltene Ausnahme, daß sie tatsächl. dein "Freund und Helfer" sind...

Tjo, tut mir jedenfalls leid für Dich, hab auch vor 8 Jahren eine Nachschulung gehabt, ist ohnehin der Ärgste Schwachsinn, vor allem wenn Du mit den bescheuerten Alk-Fahrern wg. sowas auf eine Stufe gestellt wirst - viel Glück auf jeden Fall, vielleicht kannst Du's ja noch abwenden.

hugin grímnirson 25.01.2004 15:02

das trifft den anderen:
Zitat:

(1) Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem
Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder
Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden
notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
und das trifft dich:
Zitat:

(5) Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist,
haben die im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben,
wenn die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen
der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift
nachgewiesen haben.
quelle: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/t...721&p=5&q=%20%

das dir das nicht schmeckt is eh klar und auch verständlich, aber geschrieben stehts nun mal so.

wart mal den bescheid ab, und schau, was sich machen läßt.

EDIT
btw: wenn es sich nicht abwenden läßt, werden die kosten für die nachschulung nicht die einzigen bleiben.
/EDIT


Zitat:

Original geschrieben von TeeKiller
... daß er vermutl. erst heute kommt, weil er gestern fett heimgefahren ist ...
unnötig sich darüber gedanken zu machen. selbst wenns so gewesen wäre, wäre es niemals zu beweisen.

fredf 25.01.2004 18:30

Zitat:

Original geschrieben von pirate man

er hat gmeint max. 3h stunden später hätt ich kommen müssen - jetzt zählts als fahrerflucht von mir

Falsch. Maximal 20 Minuten später ist die Meldung zu machen denn sonst zählt es als Fahrerflucht. Das gilt auch bei Wildschaden.
Wenn mehr Zeit dazwischen liegt braucht man schon eine sehr gute Begründung dafür.

Edit. Zur Wahrung der Frist reicht auch ein Anruf und dafür sollte sehr wohl 133 verwendet werden denn da wird mitprotokolliert.

maXTC 25.01.2004 18:33

nach 3h ist das wild schon gegessen... ;)

fredf 25.01.2004 18:44

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
nach 3h ist das wild schon gegessen... ;)
Banause. Ein gutes Stück Wild muss mindestens über Nacht abhängen.
Ein kalt geräuchterter Wildschweinspeck benötigt z.b. mehrere Wochen.
;)
p.s. Sternfahrer sind dabei eindeutig im Vorteil :D

ruffy_mike 25.01.2004 20:57

:lol: ... da erkennt man die wahren Feinschmecker :D

Potassium 26.01.2004 14:08

zu dem foit ma nur ans ein: jeda kibara und jeda gendarm is bei mir ...........

btw eigentlich ned jeder. ich kenn einen sehr netten. :D


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