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der mensch ist ein schwein! |
was sagt eingentlich die kirche dazu wenn man eine leiche, anstatt sie zu verbuddeln verputzt?
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im übrigen finde ich aussagen die menschen und tiere auf eine stufe stellen eigentlich sehr erschreckend um nicht zu sagen krank. :verwirrt: ob man jemanden aufessen kann, wenn der das selbst will sehe ich auch sehr fragwürdig: erstens, weil NIEMAND das recht hat einen anderen menschen zu töten (von mir aus mit ausnahme, wenn dieser totkrank ist) und zweitens, weil man nie überprüfen kann, wie freiwillig so jemand etwas wirklich macht: jemand, der sich selbst verspeisen lassen will ist für mich aufs höchste geistesgestört und schon allein deswegen (willens)unmündig. ich hoffe, dass der kanibale lebenslänglich bekommt: so ein psycho soll und darf keine millionen für eine solche tat bekommen. |
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beim ersten punkt bin ich ganz bei dir. punkt 2 kann man diskutieren. aber fakt ist dass genau die geistesgestörtheit für alles und jedes herhalten muss. mittlerweile ist ja schon beinahe jeder mörder geistig verwirrt, hatte eine schwere kindheit und ist sowieso haftunmündig. muss daher in eine geschlossene anstalt eingewiesen werden. das kanns ja wohl auch nicht sein, oder? wird aber leider immer häufiger so praktiziert. gestern zufällig explosiv oder wie das heisst so um 18uhr irgendwas gesehen, wo eine österreicherin ihren mann im schlaf mit heissem öl übergossen hat. der hat den anschlag nur knapp überlebt. niemand wusste warum sie das getan hatte, es war eigentl. völlig grundlos. auch sie selbst kann oder will das nicht sagen. und was passiert? anklage, haft? nein natürlich nicht: einweisung in eine geschlossene anstalt. wie immer. meiner meinung nach eine frechheit. wenn man vor so einer tat ganz normal gelebt hat, dann ist man auch für so eine tat strafmündig! ich mein alles was nicht normal ist, soll geistesgestört sein? was ist schon normal? wer bestimmt diese normalität? |
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Richtig Zed, stimme voll zu
mfg Kontokali |
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bei der frau, die ihren mann mit öl übergossen hat, hätte ich ganz klar auf mordversuch plädiert - und nichts mit geistesgestört usw. und, dass da heute oft zu täterfreundlich geurteilt wird stimmt leider - broda sei dank, aber das ist ein anderes kapitel. ein opfer eines kanibalen für "geistesgestört" zu erklären würde die judikatur um einiges erleichtern: 1. ists dann ein mord und keine beihilfe mehr und 2. abschreckung so etwas zu wiederholen bzw. schlicht und einfach auch "opferschutz". |
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ich wüsste eine strafe, aber dann kommen die ganzen menschenrechtsorganisationen wieder a. i. l. h. :D
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@ maXTC
Ich muss Dir zustimmen .... leider aber ist Euch schon mal aufgefallen das die Täter ständig beschützt werden müssen ... man Ihnen helfen muss usw und die Opfer naja die haben halt Pech gehabt.(das war nicht nur auf diesen Fall bezogen sondern eher generell gemeint) |
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