WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Home Cockpit - Das Forum für die "Bastler" (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=55)
-   -   Bekanntgabe von Betrügern! (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=118504)

Atze 14.12.2003 11:49

Hallo Leute.

Für unseren Fiddi tut dies sehr doll leit, aber wass kann er da groß machen. "Nachbarschaftshilfe" von den Russen oder Albanern geht leider nicht, aber ich habe eine Internetadresse für dich, villeicht nützt sie dir.

www.russisch-inkassso.de


mfg, Atze.

Hendrik 17.12.2003 14:15

Hallo Andi,

das ist schlichtweg eine "Sauerei" (entschuldigt den Ausdruck).
Da macht sich jemand die Mühe und bastelt so ein geniales Teil, schließt es u.U. auch noch an - Und was ist???

Leider gibt es ja scheinbar kaum eine einfache und kostengünstige Möglichkeit solche Leute dranzukriegen :motz:

Daher würde ich in Zukunft vielleicht auf Vorkasse bestehen. Solange das Geld nicht da ist, gibts auch keine Ware.

Leider müssen darunter auch die ehrlichen Leute leiden, denen das wie fehlendes Vertrauen gegenüber Ihrer Person vorkommt, aber wenn man einmal die bittere Erfahrung gemacht hat, bleibt einem wohl keine Wahl!?

Als einziger Trost bleibt Dir immerhin, dass es der Throttle an die vorgesehene Stelle geschafft hat und dort seinen Zweck erfüllt (Auch wenn dies ein schwacher Trost ist).



Viele Grüße,
Hendrik

Fiddi 17.12.2003 19:47

Leider muß ich erwähnen, dass da noch jemand aus dem Forum ist und seine Ware nicht bezahlt. Bei einem Betrag von € 38,80 habe ich keine Vorkasse gemacht. Der Käufer hat mir bestätigt, dass die Ware in der Schweiz angekommen ist und hat nach über einem Monat immer noch nicht bezahlt. Wegen so einem kleinen Betrag, das ist traurig. Es kann ja auch sein, dass ich jemand zu unrecht beschuldige, auch bei einer Überweisung kann mal ein Fehler passieren. Aber nachdem sich die Person auch nach mehrmals geschriebenen Mails nicht bei mir meldet, wird da schon was Wahres dran sein. Auch ein Aufruf hier über das Forum hat nichts genützt.
Und wie schon Hendrik geschrieben hat, die ehrlichen Leute müssen darunter leiden. Ich verstehe nun die Firmen, welche ihre Waren nur noch per Vorkasse oder Nachnahme ausliefert. Ok, wenn Leute meinen dies so auszunützen, kommt eben von mir die Gegenreaktion.

Andi

A320-Swiss 17.12.2003 20:35

Hallo Leute


Mit dem aus der Schweiz meint er mich.
Habe Dir jetzt auch nee Mail gesendet Andi, wo ich Dir geschrieben habe das da was bei der überweisung nicht geklappt hat, und ich Morgen persönlich auf der Bank die überweisung machen werde.
Zudem hatte ich in den letzte 2-3 Wochen genügend stress unter anderem auch mit der HP die ja Offline war, dadurch bekam ich auch gar keine Mails die an @homecockpit gesendet wurden.


Schönen Abend noch

Gruss Daniel

Nils 18.12.2003 08:38

Hallo,

grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes sinnvoll, wobei ich zugeben muss, dass die Vollstreckung einer Herausgabeklage oft daran scheitert, dass der Käufer die Ware weggegeben hat. Die Strafrechtliche Sanktion hilft dir im zweifel wenig. Um eine Verurteilung wegen Betruges zu erreichen, müsste das Gericht zur Überzeugung gelangen, dass der Käufer vorsätzlich gehandelt hat. Dies nicht einfach nachzuweisen,es sei denn, derjenige hat beispielsweise bereits eine EV abgegeben oder er ist wegen dieser Bestellungen bereits bekannt.

Eine interessante Alternative ist ein Insolvenzantrag. Bei 38 € sicher nicht einfach, den Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen, aber bei mehreren hundert € schon.

Das Insolvnezverfahren führt bei Privatleuten zwar regelmäßig nicht dazu, dass die Sache herausgeben wird, aber so ein Verfahren ist für den Betroffenen sehr unangenehm. Will er das Verfahren abwenden, muss er den Antragsteller zur Rücknahme bewegen. Dies erfolgt in der Praxis durch Zahlung der Verbindlichkeit. Das Verfahren wird zu selten angewandt, weil eine Vielzahl der Juristen keine Kenntnisse über das Insorecht haben. Die Krankenkassen fahren damit in der Regel gut.

Ein Haftbefehl lässt sich in der Praxis nicht einfach realisieren. Der Erlass ist ehr selten. Ein Vorführbefehl wird wesentlich ofter erlassen, wenn überhaupt.

Nils


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:07 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag