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-   -   wieveil darf ich verdienen um noch familienbeihilfe zu bekommen??? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=113122)

gaelic 24.10.2003 00:02

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl

studis sind halt wirklich das letzte :mad:

ack

The_Lord_of_Midnight 24.10.2003 01:42

Re: wieveil darf ich verdienen um noch familienbeihilfe zu bekommen???
 
Zitat:

Original geschrieben von Venkman
als student arbeit ja man nebenbei braf um sichs studium leisten zu können
thnx venkman

bekommst du keine studienbeihilfe ?
http://www.help.gv.at
Beihilfen ?

damit will ich nicht sagen, daß studenten nicht arbeiten müssen, sollen, dürfen. damit will ich nur sagen, wenn du das studium zahlen müsstest, würdest du schön schauen.

ums exakt zu definieren müsste man sagen, ich arbeite nebenbei, damit ich mir einen für mich akzeptabel erscheinenden lebensstandard erhalten kann.

Moose 24.10.2003 02:30

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
also doch kein vorurteil :D

studis sind halt wirklich das letzte :mad:

Nein, ich bin der Vorletzte, gaelic ist der Letzte, nicht verwechseln bitte.

CISK 24.10.2003 02:39

Zitat:

Original geschrieben von Cindy


ps: stadt ist dort wo auch die proleten internet haben. ;)

geh zieh ned so über den her ;)


war der spruch ned auch von dir cindy?:

provinz ist dort wo lehrer als intellektuelle gelten

Cindy 24.10.2003 09:47

na das hatte er in der sig.

Venkman 24.10.2003 18:49

Re: Re: wieveil darf ich verdienen um noch familienbeihilfe zu bekommen???
 
Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
bekommst du keine studienbeihilfe ?
http://www.help.gv.at
Beihilfen ?

damit will ich nicht sagen, daß studenten nicht arbeiten müssen, sollen, dürfen. damit will ich nur sagen, wenn du das studium zahlen müsstest, würdest du schön schauen.

ums exakt zu definieren müsste man sagen, ich arbeite nebenbei, damit ich mir einen für mich akzeptabel erscheinenden lebensstandard erhalten zu können.

das stimmt prinzipiell schon, aber viel bleibt einem nicht wenn man von beihilfen lebt, und dann wär da noch das ausschlaggebende für studienbeihilfen der gehalt der eltern - etwas wofür ich nichts kann und die stehen auf dem standpunkt ich soll selber klarkommen ich darf schon daheim wohnen usw ...

muss auch anmerken dass ich nicht ungern arbeite


und studenten als sozialschmarozer zu bezeichen, jaja ich weiss wir sollten eher hackeln und kinder kriegen sobald ma matura haben ....

leider gibts einige schwarze schafe die des studieren willens studiern und das ewig sowie wenig verdienen - gibt eh immer weniger aber einfach von allen studiengebühren zu kassieren passt nicht, ich wäre ja mehr dafür dass dies erst nach der mindeststudiendauer erfolgen müsste bzw wenn man seinen mag hat

ich verstehe dass studium teuer ist und wir viele ehemalige studenten und wenig magister haben, aber das momentane konzet der studiengebühren ist ungerecht selektiv. ich bin übrigens keiner der studenten der sich für klüger als ein automechaniker etc hält ... aber behandlung und beurteilung von menschen ist dem charakter zuzuschreiben, nicht der ausbildung,

ums eindeutig zu sagen : arschlöcher aller gibts überall

- ich meine hier jetzt absolut niemanden weil ich nur wenige kenn - (um genau zu sein nur den moose .... und da sag ich jetzt mal nix :p)


aber bitte zurück zu meinem thema, wie sieht das dann mit dem steuerausgleich aus - hab einen befristeten freien dienstvertrag, kann man das online machen und wie ist das mit den

Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeiterkammerumlage, der Werbungskosten (Betriebsausgaben), der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen

bez wie komm ich da genau drauf? ist der zu besteuernde beitrag bei einem freien dienstvertrag (steuern sind ja noch keine abgezogen) der netto betrag den ich aufs konto bekomme?


mfg

venkman

Cindy 24.10.2003 19:30

versteuern musst du selbst, wenn du mehr als 6.975 Euro verdienst musst du eine einkommenssteuererklärung machen, darunter eine arbeitnehmerveranlagung. für die ekst hast du bis zum 31.märz des darauffolgenden jahres machen (ausser du bist z.b. in den ferien oder anderes lohnsteuerpflichtig beschäftigt, dann hast du bis zum 15.mai zeit wenn du einen steuerberater hast, dann 2 jahre glaub ich), arbeitnehmerveranlagung ist innerhalb von 5 jahren zu machen.
Einkommenssteuer beträgt:
0 % für die ersten EUR 3.640,--
21 % für die nächsten EUR 3.630,--
31 % für die nächsten EUR 14.530,--
41 % für die nächsten EUR 29.070,--
50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens
für die einkommenssteuererklärung machst eine einnahmen/ausgaben rechnung deines "gewerbebetriebs", je nachdem was du als "beruf" hast kannst du diverse sachen absetzten. handy z.b. muss aber ein gewisser teil "privatnutzung" abgezogen werden.
machst du eine arbeitnehmerveranlagung, sind deine ausgaben natürlich genauso absetzbar.

sozvers. ziehens dir 13,5% schon mal ab bevors dir das geld überweisen, das gleiche zahlt der dienstgeber nochmals dazu. (die sozvers, die sie dir abgezogen haben, kannst aber auch von der steuer absetzen).

das ganze kannst du online machen, du musst dich da aber beim finanzministerium registrieren lassen, dann schickens dir die zugangsdaten zu.

lg
cin

Robert 24.10.2003 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Cindy


ps: stadt ist dort wo auch die proleten internet haben. ;)

:lol: :roflmao: ma, der is spitze!

Venkman 24.10.2003 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
versteuern musst du selbst, wenn du mehr als 6.975 Euro verdienst musst du eine einkommenssteuererklärung machen, darunter eine arbeitnehmerveranlagung. für die ekst hast du bis zum 31.märz des darauffolgenden jahres machen (ausser du bist z.b. in den ferien oder anderes lohnsteuerpflichtig beschäftigt, dann hast du bis zum 15.mai zeit wenn du einen steuerberater hast, dann 2 jahre glaub ich), arbeitnehmerveranlagung ist innerhalb von 5 jahren zu machen.
Einkommenssteuer beträgt:
0 % für die ersten EUR 3.640,--
21 % für die nächsten EUR 3.630,--
31 % für die nächsten EUR 14.530,--
41 % für die nächsten EUR 29.070,--
50 % für alle weiteren Beträge des Einkommens
für die einkommenssteuererklärung machst eine einnahmen/ausgaben rechnung deines "gewerbebetriebs", je nachdem was du als "beruf" hast kannst du diverse sachen absetzten. handy z.b. muss aber ein gewisser teil "privatnutzung" abgezogen werden.
machst du eine arbeitnehmerveranlagung, sind deine ausgaben natürlich genauso absetzbar.

sozvers. ziehens dir 13,5% schon mal ab bevors dir das geld überweisen, das gleiche zahlt der dienstgeber nochmals dazu. (die sozvers, die sie dir abgezogen haben, kannst aber auch von der steuer absetzen).

das ganze kannst du online machen, du musst dich da aber beim finanzministerium registrieren lassen, dann schickens dir die zugangsdaten zu.

lg
cin

dankeschön, das ist informativ!
ich bin als techniker bei der universität klangenfurt angestellt und muss eine einkommenssteuererklärung machen, bezweifle dass ich handy absetzten kann, pc evnt.
die grenze für einkommenssteuererklärung ist ja ab nächstem jahr höher oder?

wol 24.10.2003 22:02

Zitat:

Original geschrieben von CISK


provinz ist dort wo lehrer als intellektuelle gelten

He, der ist echt gut! :D


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