Zitat:
Original geschrieben von artemisia
so unterschiedlich sind die auffassungen nicht.
so manche staatsanwälte sehen das ziemlich ähnlich.
vor gericht könnten die ansichten dieser staatsanwälte etwas mehr gewicht haben, als vielleicht die ansichten dieses teilnehmers.
artemisia
|
Zitat:
Original geschrieben von wol
Langsam wirst unverschämt. Das ist typisch für unsere Linken: Drohen mit der Nazikeule, mit Anzeige (War da nicht von dir eine Anfrage kürzlich?), mit Staatsanwalt, usw. Derartige Mafiamethoden hab ich schon in etlichen Foren erlebt. Was dem gestandenen Linken nicht in den Kram passt, ist sicher verboten und daher verfolgungswürdig. Falls du hier das Diskussionklima nicht völlig verderben willst, spar dir derartige Andeutungen.
|
hier bin ich nicht deiner Meinung, eine Drohung kann ich hier nicht erkennen, bzw. nur sehr zw. den Zeilen lesen.
ob jetzt Verhetzung oder freie Meinungsäußerung, ist ein sehr schmaler Grat, einzige Anhaltspunkt ist imho der § 283 Strafgesetzbuch
Zitat:
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
|
jedoch sollte es imho zur Kultur jedes einzelnen gehören, dass man mit einer freien Meinungsäußerung nie an diese Grenze stößt, aus Achtung und Respekt gegenüber den anderen.
Jedoch ist und wird dies ein Wunschdenken von mir sein :(
|