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maXTC 21.10.2003 20:59

Zitat:

Original geschrieben von martin
Um Gewährleistung zu bekommen muss der Mangel aber schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
(Im Unterschied zur freiwilligen Herstellergarantie)

aber in den ersten 6 monaten muss der händler das gegenteil beweisen oder? erst nach den 6 monaten der käufer?!

egal, ich kenn mich da nicht aus... ich rufe an und schreib ein mail an den betreffenden händler, meist bekomme ich dann ein mail vom anwalt, gefährliche drohung und so... dann schreib ich dem händler, dass ich einen kleinen bericht auf diemucha.at poste und dann wird der schaden behoben :lol:

warum einfach, wenn's umständlich auch geht... :D

ruffy_mike 21.10.2003 22:52

Das Problem ist, dass Verschleißteile wohl ausgenommen sind von der Gewährleistung (natürlich dürfen dir nicht nach 200 km die Bremsscheiben kaputtgehen...).

Wenn beim Auto nach 120tkm innerhalb von 1 1/2 Jahren der Zahnriemen zu tauschen ist, wirst dir schwer tun mit Gewährleistungsansprüchen ;)

get_you 22.10.2003 19:44

Garantie - Gewährleistung macht IMHO keinen Unterschied aus. Nicht bei einem Händler oder Importeur der den Kundendienst noch als Dienst am Kunden versteht.

Auf was gibt es Garantie?

Teile die bei der Produktion bzw. Montage defekt waren bzw. "schlecht" eingebaut wurden. Kupplungsscheibe falsch eingebaut? Defekt nach 1000 km? Egal, die ist ja nicht verschlissen durch Verschleiß, sondern durch einen Montagefehler getötet worden. Also: Garantie. Kupplung runter nach 1000 km? Verglast und ausgerissen. Das gehört dir, selbst nach 2 Tagen nach Übernahme. Kauf dir nächstesmal eine Automatik. Und so wird es bei den anderen Bauteilen auch sein. Kannst du was dafür, oder das Werk? Wurde der Wagen immer brav zum Service gefahren? Etc...

Ruf nicht beim Händler an, sondern beim Importeur. Verlang' die Garantieabteilung, zur Not den Kundendienst.

Wenn du ein gebrauchtes Auto gekauft hast, dann schaut es mit 2 Jahren eher traurig aus. Die haben nur 6 Monate!

get

maXTC 22.10.2003 19:56

Zitat:

Original geschrieben von get_you
Wenn du ein gebrauchtes Auto gekauft hast, dann schaut es mit 2 Jahren eher traurig aus. Die haben nur 6 Monate!
soviel ich weiß, hat man bei einem gebrauchten auto auch 2 jahre (kann auf ein jahr reduziert werden, deutlich sichtbar, nicht in den AGB).

allerdings tritt nach 6 monaten eine beweislastumkehr ein, d.h. der käufer muss beweisen, dass der schaden schon beim kauf vorhanden war.

so oder so ähnlich habe ich das in erinnerung.

jayjay 22.10.2003 19:57

meines wissens ist das von hersteller zu hersteller verschieden - es gibt auch marken, die zb. 3jahre oder 100.000km garantie geben (wo du dann bei mängeln nichts bezahlen musst).

maXTC 22.10.2003 19:59

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
meines wissens ist das von hersteller zu hersteller verschieden - es gibt auch marken, die zb. 3jahre oder 100.000km garantie geben (wo du dann bei mängeln nichts bezahlen musst).
das schon, aber der herr karl meint ja die EU weite gewährleistung, hersteller garantien sind unterschiedlich. gelten aber meist auch nur, wenn man immer brav beim service war.


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