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vir. drive
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Die Lösung
es is zwar schon eine ganze Weile her, daß ich die Frage gepostet habe, aber dennoch: ich hab die Lösung selbst gefunden:
http://www.simviation.com/files/1misc/FS2004NoCD.zip |
Hi Alle,
womit sich wieder einmal die prinzipielle Frage ergibt: WENN ich tatsächlich im Besitz der CD#4 bin UND jetzt FS2004NoCD verwende, handle ich tatsächlich gegen die Rechtslage? Die Rechtslage müsste mir doch eigentlich zugestehen, mein CD-Laufwerk nicht unnötig zu strapazieren, oder? MS verkauft ja nicht mit dem Hinweis: "Dieses Produkt kann Ihr Laufwerk durch oftmaligen Gebrauch mehr als andere Produkte gefährden! Sie haben das zu akzeptieren oder vom Verkauf zurückzutreten" Klingt lustig, nicht? IST ES ABER NICHT! Dass hier keinerlei Schadensersatzansprüche mangels Schaden für MS einklagbar sind, ist ja wohl klar. Bin aber überzeugt, dass trotz des o.a. Links weiter Tausende von CD#4 dahinrattern werden. Zur Freude der Laufwerksindustrie und aus Uninformiertheit der User über die rechtlich kaum relevante Grauzone samt ihrer vermutlichen Uneinklagbarkeit. Somit ist auch das Posten dieses Links m.E. keine den Poster gefährdene Handlung, da das ja nicht indirekt zum Gesetzesverstoß mit Schadensfolgen auffordert, sondern im Gegenteil den Link-Verwender sogar vor (Laufwerks-)Schaden schützen kann. Hoffe, dass hier einmal Recht und Gerechtigkeit übereinstimmen, was ja bekanntermaßen nicht immer der Fall ist. |
Natürlich hab ich mir überlegt, ob ich was Illegales tu mit dem Posten des links.
Ich hab aber die Software ganz legal gekauft - und der Richter, der von dieser Situation ausgehend, mir etwas anhaben will, ist noch nicht geboren. |
§§ 53 und 69d UrhG erlauben das Erstellen von Sicherheitskopien zum privaten Gebrauch.
Allerdings verbietet § 108b die Verwendung von Maßnahmen die den Kopierschutz umgehen. Solche noCD- Tools sind hier in Deutschland also definitiv verboten, und der Anwender solcher Tools macht sich strafbar, zumahl § 53 sowieso nur noch auf dem Papier besteht und der Gesetzgeber wohl keinen Mut hatte, ihn ganz zu entfernen. Die entsprechenden Paragraphen kann sich jeder bei bundesregierung.de selbst durchlesen. Die Rechtslage gesteht dir mitnichten zu, dein Laufwerk nicht unnötig zu strapazieren. Wie sehr es beansprucht wird, interessiert den Gesetzgebeer etwa so viel, als wenn in China ein Fahrrad umfällt. Wenn du ein Laufwerk willst das lange hält, dann kauf dir eben kein billiges. Darüber hinaus bezweifel ich, dass irgendein Laufwerk schon kaputt gegangen ist, weil CD4 benutzt wird. Das Posten des Links ist selbstverständlich keine strafbare Handlung, da ja nur auf das Vorhandensein einer illegalen Methode hingewiesen wird. Und dagegen gibt es kein Gesetz. Man kann es damit vergleichen, dass ich zu jemandem sage "Da drüben steht ein Porsche. Der ist nicht abgeschlossen und der Schlüssel steckt auch. Man kann ihn also problemlos stehlen." Dieser Hinweis ist noch lange nicht verboten. Wenn mein Gegenüber daraufhin in den Porsche einsteigt, damit wegfährt und ihn deshalb stiehlt, dann ist das illegal, aber das ist sein Problem und nicht meins. |
Hi alle,
Klarstellung: die folgenden Zeilen sollen ausdrücklich niemanden zu widerrechtlichem Verhalten laut §§... verleiten! Mein Schlüsselzitat war: Zitat:
Rechtslage kann sich im optimalsten Fall eindeutig durch wenige §§ beschreiben lassen. Die Erfahrung zeigt aber immer mehr, das solitäre §§-Zitierungen NICHT dem GESAMT-Bild der Rechtslage - selbige Gott und einsichtiger Richter sei Dank oft ident mit dem "Gesunden Menschenverstand" - entsprechen. Die seitens der "Solitär-§§-Zitierer" freudig ausgeübte Macht beruht überwiegend auf der Unwissenheit derer, auf die Zwang ausgeübt werden soll! Generationen von Rechtsanwälten leben von diesen Gesetzes-"Unschärfen" und natürlich auch die Richter, wenn nicht eine außergerichtliche Einigung erreicht wird. Klartext: Ein Unternehmen, das einen ohnedies CD-Besitzerwegen Verwendung einer "Laufwerks-bereinigten" Teilsoftware OHNE JEDE SCHADENSFOLGEN - im Gegenteil, erspart das ja MS den Ersatz einer nicht mehr lauffähigen CD - einen Prozess anhängen würde, könnte sich sogar ein Strafverfahren wegen "Fahrlässiger Inanspruchnahme eines Gerichtes" und/oder "Böswilliger Behinderung des Ordentlichen Rechtsbetriebes" einhandeln. Vom (weiteren?)Image-Verlust durch einen Bagatellewert-Unterlassungsklage abgesehen. Hi LeComte: Zitat:
Einen Richter, der so ******(Sternchen von mir)ist, sich da überhaupt involvieren zu lassen, kann es mangels Studiums-Abschlussfähigkeit gar nicht geben. :D Vermute ich mal optimistisch :D Hi Jens; Zitat:
Zitat:
Wir stehen alle mit einem Fuß im Gefängnis, wenn es streng nach solitären §§ geht! Mit dem anderen im Grab. Und mit dem dritten tragen wir das Geld zum Finanzamt, :D:D Nebenbei: Die echten Cracker lachen sich ohnedies einen Ast, wenn sie das lesen. DIE haben nämlich die FS9CD#4 ohndies nicht in ihren Besitz. Im Unterschied zu uns Angsthasen. Me and my Pooca Harvey. Grüße, Rudy |
Jetzt Juli 2004 dazu veröffentlicht gefunden:
Hi Alle,
gerade aktuell dazu in der PC-Praxis 8/04, Seite 48 gefunden: Spalte "Info: Kopieren - das ist noch erlaubt" .....Aus diesem Grund bietet die Webseite www.euro-copyrights.org,Unterseite FAQs die Antworten ......Einige Beispiele: . . . Ist es erlaubt, einen No-CD-Crack einzusetzen .....wenn man das Produkt rechtmäßig erworben hat? Die Gerichte in den USA haben auch solche Mechanismen als geschützte techn. Maßnahme angesehen......Überträgt man die Entscheidung der amerikanischen Gerichte auf diese Situation, dürfte sich der Einsatz eines NO-Cd-Cracks als rechtwidrige Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme darstellen. Das ist verboten. Eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes liegt dazu aber noch nicht vor. Das Gleiche gilt übrigens auch für Emulationssoftware wie beispielsweise Virtual CD. . . und noch einiges Weiteres zu Kopierthema. Sicherheitshalber: Die o.a. copyrights-Website lehnt jede Haftung für ihre Zitate ab; logischweise schließe ich mich diesem Haftungsausschluss an. Mein Kommentar: Na also! Vorauseilender Gehorsam gegenüber ausländischem Recht wäre ja wohl ziemlich absurd, nicht? Besonders wenn kein realer Schaden vorliegt. Ich kenne einen österreichischen Klageversuch, der mangels tatsächlichen beachtenswerten Schadens vom Richter sofort niedergeschlagen wurde. Und wie schon erwähnt, ist im österr. Recht die Eröffnung eines Verfahrens aus reinem Mutwillen oder Prinzipreiterei - wie immer die zuständige §§ genau lauten, sogar mir Strafe bedroht. Zum Schutze der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Gerichte und des Rechtssystems vor "Zumüllen" mit Bagatelleverfahren. |
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