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Günni 25.10.2003 00:07

Zwei Anmerkungen habe ich noch.

1) "Number two for landing pp.":
In Hamburg habe ich nun doch einmal davon gehört. Es war aber so, wie BenBaron es gesagt hatte. Es diente nur der "Orientierung". Die tatsächliche Landeerlaubnis kam später noch einmal separat.


2) Zum Scanner:
Meine Erfahrung ist, dass es sich tatsächlich um eine "Grauzone" handelt, wie Butterfinger es bereits sagte. Das Gesetz erlaubt den Erwerb und Betrieb der zugelassenen Geräte. Allerdings geht die Rechtsprechnung zumindest teilweise davon aus, dass das Abhören von BOS-Funk (dazu gehört auch der Flugverkehr) nicht erlaubt sei. Andere vertreten die Meinung, dass Betriebe/Behörden, die das Mithören ihrer Frequenzen nicht wünschen, diese ja verschlüsseln könnten. Mir ist ein Urteil aus dem Süden unserer Republik bekannt, wo ein "Mithörer" verurteilt wurde. Die Argumente des Rechtsanwaltes, das Gesetz verstoße gegen das "Bestimmtheitsgebot" (vereinfacht: das Gesetz muss so formuliert sein, dass es "Ottonormalverbraucher" auch versteht), ließ das Gericht nicht durchgehen. Eine weitere Instanz wurde nicht mehr bemüht. Allerdings muss man dazu sagen, dass es um eine Person ging, die den Polizeifunk abhörte, um zu verhindern, bei der Begehung von Straftaten entdeckt zu werden. Vielleicht hat das Gericht "mit Blick auf das Ergebnis" deshalb so entschieden, wofür wohl jeder Verständnis haben mag. Bei Flugfunk stellt sich natürlich die Frage, wen das etwaige Mithören schaden sollte; aber das war nicht Gegenstand des zitierten Verfahrens. Wichtig zu wissen wäre wohl noch, dass es sich meiner Erinnerung nach um ein OLG-Urteil handelte, welches für Amtsgerichte zumindest richtungsweisend zur Kenntnis zu nehmen sind.
In einem Punkt muss ich Butterfinger jedoch widersprechen: In EDDH kann man schon Ärger mit dieser Problematik bekommen. Wichtig zu wissen ist noch, dass der etwaige Tatbestand des "unerlaubten Mithörens" nur bei einem eingeschalteten Gerät angenommen werden kann. Gespeicherte Frequenzen können jedoch als "deliktisch" ausgelegt werden, da sie bei vielen Geräten vorher gerastet gewesen sein müssen.

Anmerkung:
Mein Beitrag zu diesem Punkt ist selbstverständlich nur als Diskussionsgrundlage zu verstehen und erhebt nicht den Anspruch einer "Rechtsberatung" in jeglichem Sinne.

Günni

Butterfinger 25.10.2003 00:16

Hmm, wie gesagt ich hatte meinen Scanner mitlerweile vor den Flughafenordnern von EDDG, EDDF, EDDL und EDDV an. EDDH muss ich korrigieren, da hatte ich ihn noch nicht. Bei allen angeführten Flughäfen hat sich niemand dafür intressiert, obwohl ich den Scanner offen am Ohr hatte, die Lautstärke recht hoch war und ich keine Kopfhörer benutzt habe. Die Ordner standen teilweise direkt neben mir...keiner hat was gesagt, 3 waren sogar am Funk intressiert und haben mitgehört.

Soviel zu meinen Erfahrungen auf Flughäfen...

mfg
Sven

Lolly 30.10.2003 00:03

wie sieht denn die reichweite so aus
ich befinde mich am boden, nicht in der luft ;)
30 km bis braunschweig und 100 km bis hannover

Butterfinger 30.10.2003 00:29

zu weit...aber überfliegende Flugzeuge hört man. Bin hier etwa 45 KM von EDDG entfernt. Da bekomm ich es auch nicht rein. 30KM sind wahrscheinlich auch noch zu weit.

mfg
Sven

D-MIKA 30.10.2003 04:51

Das Problem bei der ATC von MS ist ganz einfach erklärt. Es wird versucht eine Staffelung herzustellen, aber diese orientiert sich nicht nach der Klasse des Fliegers.
Auf großen Aiports wird auch kaum eine Cessna zwischen all die dicken Brummer passen, mal abgesehen von den Landegebühren :lol:
Hier müßte man also den GA-Traffic von diesen Plätzen löschen. Auch im FS2004 ist die ATC noch ziemlich dumm.

sonntagsflieger 01.11.2003 23:37

Zitat:

Original geschrieben von Captain Liko
(Flugfunkscanner)
Ist dass überhaupt legal ?

Legal, illegal, scheißegal.

Zitat:


Wo kriegt man denn die nötigen Geräte her ? Wie teuer ist das Zeugs ? Und kann man damit überall zuhören ?

Gibt es beim Conrad für 100 Euronen (Maycom FR100). Ich habe mir einen zugelegt, bin aber von der Empfangsqualität nicht direkt begeistert.
Die nächstbesseren Modelle kosten aber gleich 500 Öcken, soweit ich mich informiert habe und das ist mir ein Geek-Toy nicht wert.


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