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In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt... Guru |
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In Behördendingen gibts leider für nix eine Garantie.
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kann ich mir nicht vorstellen, danach kann er/sie ja einspruch dagegen erheben. dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol: |
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Weil dann ein Einspruch noch viel höhere Chancen hat. Guru |
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aber ich hoffe nicht, das das überprüft wird. |
Guru hat recht. Eine Bekannte hatte mal eine Anonymverfügung erhalten, da Sie falsch links abgebogen sei.
Der Tatbestand war korrekt, jedoch nicht das angeführte Auto drauf: auf der Verfügung stand Mercedes A... silber, Sie fährt aber mit diesem Kennzeichen einen Audi A2. Der ÖAMTC Jurist hat zum Einspruch geraten und Sie hatte damit Erfolg. Ciao Oliver |
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Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben? mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen. als ich würd's nicht wagen ;) |
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Im Gegensatz zur "Hamburgerstrasse 47", dort braucht sich das Organ ja nur hinstellen und sagen, aja, ist ja wieder die Wienzeile :o |
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Die Tante emMA wird doch wegen eines nichtbezahlten Strafzettels nicht extra jedes Mal einen Parksheriff entsenden, sondern die Daten verwenden, die im System sind. Demzufolge kommt die Anzeige mit falscher Adresse - Fortsetzung siehe oben. Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Grundlage immer die Aussage des Anzeigers, der der Wahrheitspflicht unterliegt. Und nachdem sich die Wahrheit schwerlich ändern kann, darf auch die Grundlage nicht verändert werden.... Guru |
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