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Guru 31.08.2003 14:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb


klar, da steht dann Rechte Wienzeile 47 drinnen und die Strafe wird erhöht :lol: ;)

So einfach geht das nicht für die Verwaltungsbehörde. Diese hat einen Tatbestand festgestellt, der nicht zutrifft. Demzufolge ist auch keine Verwaltungsübertretung begangen worden, da die Anzeige auf Grund eines falschen Sachverhaltes gemacht wurde. Ein Einspruch gegen die Anzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt...

Guru

maxb 31.08.2003 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Guru


So einfach geht das nicht für die Verwaltungsbehörde. Diese hat einen Tatbestand festgestellt, der nicht zutrifft. Demzufolge ist auch keine Verwaltungsübertretung begangen worden, da die Anzeige auf Grund eines falschen Sachverhaltes gemacht wurde. Ein Einspruch gegen die Anzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt...

Guru

und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)

müllersq 31.08.2003 14:56

In Behördendingen gibts leider für nix eine Garantie.

maXTC 31.08.2003 15:35

Zitat:

Original geschrieben von maxb
und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)
ich denke die anzeige wird nach dem vorliegenden sachverhalt ausgestellt. glaubst wirklich, dass ein sesselfurzer die adresse überprüft?

kann ich mir nicht vorstellen, danach kann er/sie ja einspruch dagegen erheben.

dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol:

Guru 31.08.2003 16:16

Zitat:

Original geschrieben von maxb


und wer gibt dir die Garantie, dass nicht schon die Anzeige mit der richtigen Adresse ausgestellt wird ;)

Weil dann zwischen dem Strafzettel und der Anzeige sich der Tatbestand geändert hätte - und das geht halt ned...

Weil dann ein Einspruch noch viel höhere Chancen hat.

Guru

maxb 31.08.2003 17:47

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
ich denke die anzeige wird nach dem vorliegenden sachverhalt ausgestellt. glaubst wirklich, dass ein sesselfurzer die adresse überprüft?

kann ich mir nicht vorstellen, danach kann er/sie ja einspruch dagegen erheben.

dann wird wahrscheinlich die straße umbenannt. :D:lol:

tja, vielleicht geht das ja automatisch ;)
aber ich hoffe nicht, das das überprüft wird.

Oli 31.08.2003 17:53

Guru hat recht. Eine Bekannte hatte mal eine Anonymverfügung erhalten, da Sie falsch links abgebogen sei.

Der Tatbestand war korrekt, jedoch nicht das angeführte Auto drauf: auf der Verfügung stand Mercedes A... silber, Sie fährt aber mit diesem Kennzeichen einen Audi A2. Der ÖAMTC Jurist hat zum Einspruch geraten und Sie hatte damit Erfolg.

Ciao Oliver

maxb 31.08.2003 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Guru


Weil dann zwischen dem Strafzettel und der Anzeige sich der Tatbestand geändert hätte - und das geht halt ned...

Weil dann ein Einspruch noch viel höhere Chancen hat.

Guru

wenn das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, dann ist die Anonymverfügung und deren etwaigen formalen Fehler hinfällig, dann gilt nur mehr das was auf der Anzeige steht.

Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben?


mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen.


als ich würd's nicht wagen ;)

maxb 31.08.2003 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Guru hat recht. Eine Bekannte hatte mal eine Anonymverfügung erhalten, da Sie falsch links abgebogen sei.

Der Tatbestand war korrekt, jedoch nicht das angeführte Auto drauf: auf der Verfügung stand Mercedes A... silber, Sie fährt aber mit diesem Kennzeichen einen Audi A2. Der ÖAMTC Jurist hat zum Einspruch geraten und Sie hatte damit Erfolg.

Ciao Oliver

naja, der Mangel ist aber schon etwas größer und kann im nachhinein nicht mehr ausgebessert werden (vielleicht war es ja wirklich ein Mercedes A...)

Im Gegensatz zur "Hamburgerstrasse 47", dort braucht sich das Organ ja nur hinstellen und sagen, aja, ist ja wieder die Wienzeile :o

Guru 31.08.2003 18:01

Zitat:

Original geschrieben von maxb


wenn das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, dann ist die Anonymverfügung und deren etwaigen formalen Fehler hinfällig, dann gilt nur mehr das was auf der Anzeige steht.

Das Auto hat vor der Hausnummer 47, geparkt, an einer Kreuzung wo sich der Straßenname ändert. In diesem Fall ist es aber für alle beteiligten offensichtlich, dass hier ein (geringfügiger Mangel?)des Ausstellers der Anonymverfügung vorliegt. Der Tatbestand des Falschparkens bleibt aber weiterhin unbestritten, warum soll es hierfür dann eine "Amnestie" geben?


mit welcher Begründung soll man da außerdem einen Einspruch erheben. das die Anonymverfügung einen falschen Tatort auswies? Man wird sich, sicher einsichtig zeigen und auf die korrekt augestellte Anzeige verweisen.


als ich würd's nicht Wagen ;)

Guru geht davon aus, dass bei der Anzeige das Gleiche draufsteht, wie am Strafzettel. Und nachdem das ja automatisiert abläuft (Computer sei Dank), wird dem auch so sein.
Die Tante emMA wird doch wegen eines nichtbezahlten Strafzettels nicht extra jedes Mal einen Parksheriff entsenden, sondern die Daten verwenden, die im System sind. Demzufolge kommt die Anzeige mit falscher Adresse - Fortsetzung siehe oben.

Im Verwaltungsstrafverfahren ist die Grundlage immer die Aussage des Anzeigers, der der Wahrheitspflicht unterliegt. Und nachdem sich die Wahrheit schwerlich ändern kann, darf auch die Grundlage nicht verändert werden....

Guru


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