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maxb 19.08.2003 15:26

Zitat:

Original geschrieben von al T
noch ein tipp: wenn du lügst bei deinen angaben, fahr rüber nach sopron und schick es von dort ab (poststempel) da man für falschangaben aus dem ausland nicht belang werden kann
:lol: das ist wohl ein scherz?

maxb 19.08.2003 15:54

Zitat:

Original geschrieben von chrisne

warum nicht ??? geht zwar ned über telefon, musst schon persönlich hin. aber du kannst als privat personen genaus eine anzeige machen.

hmmm. vielleicht verstehe ich auch gerade was falsch...

geht theoretisch schon, aber gerade bei solchen delikten müssens dann selbst vorbeischauen, sonst steht irgendwann privataussage gegegen privataussage...

al T 19.08.2003 16:02

alle aussagen natürlich ohne gewähr. aber den tipp hat mir mal ein rechtsanwalt gegeben.

für delikte (zumindest dieser art) kannst in ö nicht belangt werden.

Tarjan 19.08.2003 16:14

Zitat:

Original geschrieben von PuTzDi
Ist das eine Vorrangstrasse?? Denn meines Wissens nach muss nur auf einer Vorangstrasse sprich etwa Hauptstrasse zwei Fahrspuren frei bleiben!
Und das ist falsch. Auf einer Strasse mit Gegenverkehr müssen zwei Fahrstreifen freibleiben, nur in einer Einbahnstrasse kann einer freibleiben.

valo 19.08.2003 16:28

gilt das für alle strassen/gassen? ich kenne da genug strassen/gassen die gegenverkehr haben aber nur 1 fahrstreifen haben und beideseitige parkflächen haben...

Tarjan 19.08.2003 16:30

Ist allgemeine Stvo. Markierte Parkbereiche, oder stehen da einfach Autos?

Tarjan 19.08.2003 16:40

Ein Auszug:

Parken ohne Verkehrsbehinderung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur ordnungsgemäß geparkt werden. Das bedeutet, das mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben müssen.

valo 19.08.2003 16:43

da stehen einfach die autos....

als beispiel hab ich genommen den bereich im 18. bez von gersthof an richtung pötzleinsdorf den schafberg hinauf in den hintergassen, so in der umgebung semmelweiß klinik.... bastiengasse oder erndtgasse, das sind gassen mit gegenverkehr aber auf beiden seiten wird geparkt und gestraft wird dort nirgends.... das is einfach so....

maXTC 19.08.2003 17:19

einzahlen und sonst nichts, wird nur teurer :D

Tarjan 19.08.2003 18:43

Zitat:

Original geschrieben von valo
da stehen einfach die autos....

als beispiel hab ich genommen den bereich im 18. bez von gersthof an richtung pötzleinsdorf den schafberg hinauf in den hintergassen, so in der umgebung semmelweiß klinik.... bastiengasse oder erndtgasse, das sind gassen mit gegenverkehr aber auf beiden seiten wird geparkt und gestraft wird dort nirgends.... das is einfach so....

Bei mir schauts genauso aus. Wo kein Kläger da kein Richter. Deswegen kommt auch die irrtünliche Meinung zustande es muss nur ein Fahrstreifen freibleiben.


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