![]() |
Wurde ein Produkt von einem sich in den EU-Raum befindlichen vom Hersteller zugelassenen Vertrieb importiert, so hat die jeweilige Landesniederlassung in der sich der Käufer befindet die Gewärleistungsabwicklung zu übernehmen. Bei Zweifeln am Importweg wär es wichtig sich vom Händler auf dem Kaufbeleg bestätigen zu lassen das die Ware einen solchen Weg über einen der offiziellen Importeure genommen hat.
|
Zitat:
|
eek ich hab mich beim Namen geirrt - bei Foto SOYKA hab ich meine Kamera gekauft (1. Bezirk, Fleischmarkt). Ich wollt's nur zuerst beim Sobotka kaufen, hab dann bei Soyka angerufen, und der (die) war dann billiger und v.a. näher.
|
Ich wollt wissen ob der auf der Alserbachstraße 25 ist. Wo du gekauft hast ist mir egal :D
|
Nein, der Sobotka ist im 15.
|
unterschied st.pölten-wien
hi!
also danke erst mal für eure meinungen! interessant ist, das der cosmos st. pölten € 659,-- verlangt, in wien aber ebenfalls den peluga preis € 625,-- hält - lt. telefon. € 34,-- is halt schon viel provinzaufschlag?! bye hans |
irgendwie passt das alles etwas zum EDITORIAL der aktuellen Ausgabe, wobeis dort ned um Garantie geht
|
Zitat:
ich find das ganze ehrlich gesagt zum kotzen. ich bin sicher kein absoluter eu-gegner, denn gemeinsame gesetze haben schon ihre guten seiten. aber wenn es unsere "mächtige" eu nicht schafft, solche methoden abzustellen, dann frage ich mich wirklich, wozu das ganze ? es gab doch schon in der vergangenheit eu-klagen, die diversen herstellern empfindliche milliarden-strafen beschert haben, warum geht das nicht auch hier ? |
@LoM
ich hab mich hier auf die Gewährleistungspflicht bezogen die die Importeure gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen haben, nicht Garantie! War vielleicht etwas unverständlich von mir geschrieben, mit anderen Worten nochmals anhand eines Beispiels: Wurde ein Produkt z.b. Lautsprecher vom englischen offiziellen Importeur in den EU-Raum gebracht und bei diesem von einem österreichischen Händler gekauft und dann an einen Kunden in Österreich weiter verkauft so ist für den Ablauf der Gewährleistungsansprüche der österreichische offizielle Importeur zuständig(als Anlaufstelle ist der Händler zuständig bei dem gekauft wurde aber der kann sich an den Österreichvertrieb wenden bzw. der Kunde direkt an den Österreichvertrieb), auch wenn ein Kunde sich das Produkt z.b. direkt aus England bestellt so ist der Österreichimporteur für die Abwicklung der Gewährleistung zuständig, wichtig ist das das Produkt über "offizielle" Kanäle, sprich über vom Hersteller dazu autorisierte Importeure in den EU-Raum gelangt ist. |
ja, das war nicht direkt gegen dich gerichtet.
ich hab nur gemeint, wenn diverse hersteller mit dem ertrag aus ihren produkten nicht zufrieden sind, sollen sie den markt anderen überlassen und sich zurückziehen. oder eben einfach mehr verlangen und hoffen, daß die kunden bereit sind, den preis zu zahlen. ich hab auch nichts dagegen, wenn jemand wirklich bewusst ein produkt ohne garantie kaufen will. nur dann sollte es zumindest deutlich gekennzeichnet sein. das ist doch ein irrsinniger aufwand, wenn man bei jedem einzelnen produkt extra nachfragen muss, ob jetzt garantie dabei ist oder nicht. denn besonders bei käufen übers internet kann die garantie oft einfacher zu handhaben sein als die gesetzliche gewährleistung. stell dir mal vor wie lange es dauern kann, wenn du irgendein teil einschickst. dasselbe beim hersteller in wien kann unter umständen schon am selben tag oder sogar sofort repariert sein. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:28 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag