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hab jetzt selber nachgeschaut, bei mir steht gar nix oben.
spunz |
Nach meinem Wissensstand ist auch auf OEM-verpackte IBM-Festplatten eine Herstellergarantie von 36 Monaten. Allerdings gibt es einige Händler bzw. Großhändler die sich die Garantie von IBM rückkaufen lassen und dadurch erstens zwar einen günstigeren Einkaufspreis haben (der aber nicht unbedingt an den Kunden weitergegeben wird) aber zweitens eben seitens IBM nur eine sechsmonatige Garantie haben.
Zu den Versandkosten: Nach meinem Verständnis nach ist es so, daß während der gesetzlichen Gewährleistung (6 Monate auf mobile Güter) die Versandkosten zum bzw. vom Hersteller vom Verkäufer bzw. seinen Lieferanten getragen werden müssen. Nach der gesetzlichen Gewährleistung bieten die meisten Händler zwar einen Abwicklung des Garantiefalles an (!!! ACHTUNG: Kein MUSS !!!), dies aber nur unter der Bedingung, daß die anfallende Versandkosten vom Käufer übernommen werden müssen. |
Hy Ghostwriter,
Das mit den 6 Monaten ist mir klar, aber gilt das auch bei verdeckten Mängeln ? Ich bin mir sicher, daß es da Unterschiede gibt ? (zumindest hab ich das noch so gelernt). Ist das mit den Versandkosten also tatsächlich üblich und nicht nur auf Birg beschränkt ? Was mich wirklich sehr dabei stört: Ich habe mir schon sehr viele Geschäftsbedingungen durchgelesen, aber das habe ich noch kein einziges mal gesehen. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
hallo lord!
mit den versteckten mängel hast du vollkommen recht, die fallen mit sicherheit aus der garantiezeit (sprich gewährleistung) heraus. ist eigentlich egal um welches produkt, dienstleistung oder ähnliches sich handelt, es muss sich nur nachweisbar um einen beim verkauf, übernahme einer dienstleistung oder ähnlicher abschlüsse, latenten mangel handeln. will bei gott nicht aufklärend wirken, denn ich weiss im augenblick gar nicht auf welche zeit (glaub sogar 10 jahre) sich die frist einschränken läßt. eben deshalb hast du recht, geben tut sie es, die frage ist halt: ob es sich bei festplatten ohne konfrontation mit hersteller oder vertreiber durchführen lässt.zweiteren kann es ja 'wurscht' sein, die art aber wie die mit porto ja/nein umgeht ist äusserst bedenklich. das mit den versandkosten ist sicher nicht rechtens, würde mich interessieren, was auf dem übernahmeschein steht, den du sicher unterschreiben musstest, wenn nämlich da von versandkosten keine rede ist,´würde ich sie auch nicht bezahlen. nachnahme leider ausgenommen, aber auch da gäbe es sagen wir halt etwas langwierige möglichkeiten. gibt sicher kompetentere kollegen im forum, musste das aber nach lesen deines beitrages los werde. hat mich halt furchtbar aufgeregt.ob das daß wetter ist? trotzdem muss man sich deinen beitrag auf der zunge zergehen lassen. gute sache, und wird auch hoffentlich viele andere bei solchenen sachen vorsichtiger machen. herzlichen dank für den anstoss! Ps.: jetzt setz ich mich doch glatt hin, und lies nochmal das handelsrecht und abgb durch!!! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 22. Juni 2000 editiert.] |
also!
habe, da ich auch eine garantiesache laufen habe, am übernahmeschein des händlers folgendes gelesen: Für die Einsendung der defekten Ware wird eine Pauschale von 90.- ATS eingehoben.Die Firma --- behält sich das Recht der Nachbelastung von Reparaturkosten, Versandspesen und sonstiger Kosten (insbesondere bei Fremdeingriff bzw. wenn die Garantievoraussetzungen entfallen sind). Weiters kann die Firma --- jederzeit, ohne Angabe von Gründen, die Einsendung des defekten Produktes ablehnen bzw. abbrechen. Auch verpflichtet sich die Firma --- in keiner Art und Weise Sicherungen von Datenträgerinhalten durchzuführen. Wir bestätigen hiermit die Übernahme oben genannter Artikel. also wenn ich mir das genau ausdeutsche, sind die porto sprich versandkosten vom kunden zu tragen. da hilft gar nichts, denn die normale gewährleistung ist ja davon nicht betroffen. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Was kann man aus dieser und ähnlichen Geschichten lernen? Kauf bei Händlern, die nicht wirklich kundenfreundlich sind einmal und nie wieder! Ich geh zu meinem Händler um die Ecke bzw. wenn der nichts taugt eben um 5 Ecken, der defekte Ware problemlos umtauscht . Keine Kostenbeteiligung, keine Versandkosten, keine komischen AGBs, keine faulen Tricks, kein blödes Rumreden.
Ausnahme: Wenn irgendein teures Teil wirklich um sehr viel mehr kostet, kommts schon mal vor , dass ich fremgehe. ------------------ MfG. wol ------------------------- Möge dein WCM immer rechtzeitig eintreffen! |
hallo wol!
genauso ist es, habe den schein meines händlers, bin aber hundertproz. sicher daß er keine zores macht, und auch keine kosten verlangt. sind bei händlern halt so üblich und es kommt nur drauf an wie das vertrauen zu jenem ist!!! bei lord of t.m's händlerangabe kann ich's mir nur nur nicht vorstellen, das da irgend welches vertrauen aufkommen kann (schon allein: i bin i). gesetzlich scheint schon alles gedeckt, aber bin ich (noch) froh, daß ich mir's aussuchen kann! Ps.: mich freuts riesig, daß lord of the midnight diese thema angeschnitten hat, sgeht doch auch hier um die leichtgläubigkeit und nepp! ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ [Diese Nachricht wurde von Rundumadumleuchtn am 22. Juni 2000 editiert.] |
Hy rund...,
ich habe keinen Übernahmeschein unterschrieben. Das ganze ist über den Versandweg abgelaufen. Und das mit den Ös 300,-- habe ich erst erfahren, als ich die reparierte Gebraucht-Disk in Händen hatte. Das Vertrauen in die Birg habe ich wirklich schon langsam verloren. Das ungute in diesem Fall ist nur, daß die Mitarbeiter gar nicht allein an dem ganzen Schuld sind. Die haben dann eh gut gearbeitet, nachdem ich mich beschwert habe, seit einer Woche keine Antwort auf eine einfach Frage zur Garantieabwicklung zu bekommen :( Die Begründung für die Kostenbeteiligung war: "Dieser Betrag wurde von der Geschäftsleitung vorgeschrieben". Interessant wäre, welche Geschäftsführung das war. Die alte oder die Vobis-Geschäftsführung. Das wäre ja gleich ein "feiner" Einstieg, wo man sich beim Kunden "beliebt" macht, damit gleich die Fronten geklärt sind. Ich sag nur "Nein danke". Wenn beim Kundenservice gespart wird, bin ich sauer. Denn der Kundenservice war eigentlich der Grund warum ich fast von Anfang an Birg-Kunde war und fast alles von denen gekauft habe, auch wenn das eine oder andere Teil vielleicht ein paar Hunderter teurer war. [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
hi lord!
habe hier schon einmal gepostet daß ich ein birg schlüsselerlebnis hatte. das ist aber wie gesagt subjektiv, nur wenn sich solch ähnlich destruktive vorkommnisse häufen, dann wirds doch irgendwo fad. im übrigen war doch vobis ALS VOBIS auch nicht besser (ich kann mich noch gut an meine anfänge erinnern), zwar gut im kunden-einseifen, dann jedoch punkto service, support oder problemlösungen im REGEN stehen gelassen. so gesehen glaube ich nicht daß sich durch die techtelmechterei irgendetwas geändert hat. natürlich scheere ich nicht alle über einen kamm, aber ich suche mir sicher (wie wol es schon schrieb) einen händler zu dem ich nicht nur vertrauen habe, sondern der mir auch freundlich hilfe bei problemen gibt, mich freundlich berät (hoffentlich kompetent) und auch hin und wieder kulanz zeigt. ist letztendlich sein geschäft. das mit den 300 ösis, also ich weiß nicht, ich glaube ich würde mich mit händen und füssen wehren, so ich doch sicher bin mich nicht vertraglich dazu verpflichtet zu haben. na gut, werden sicher noch irgendwie davon von dir zu hören (lesen) bekommen. einstweilen schönen gruß. ------------------ mfg karl s'glühlamperl ------------------ |
Ich bin ein bißchen unsicher, weil ich auch schon an den Wcm Ombudsmann geschrieben hab. Der hat mir geantwortet, daß das mit den Ös 300,-- in Ordnung wäre. Ich fühl mich trotzdem übergangen. Ich denke, wenn das nirgendwo in den Reparaturbedingungen steht, ist es nicht in Ordnung (zumindest unmoralisch). Da kann ja jeder alles verlangen, wenn das so weitergeht. Da brauch ich keine Garantie mehr. Irgendwie stehe ich alleine da...
Hier das Originalzitat für alle interessierten: Im Auftrag des WCM-Ombudsmannes muss ich Ihnen mitteilen, dass die Sache tatsächlich zu Recht passiert ist. Ja, Sie haben sogar Glück, dass die Garantiezusage über 3 Jahre gehalten hat. Sie haben doch nun wieder ein funktionierendes Exemplar, oder? Rechtlich sieht es so aus, dass Ihnen nach Ende der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ja gar nichts mehr zusteht. Wenn also der Garantiegeber meint, den Schaden beheb' ich, den Transport zahlst du, ist dies fair. Auch wenn Sie - verständlicherweise - andere Meinung sind. mfg Peter Schrimpf [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 22. Juni 2000 editiert.] |
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