![]() |
Zitat:
|
Zitat:
wie gesagt - ich bin gegen den punkte-fs, wohl aber gegen härtere strafen, vor allem auch weniger auf der börsel-seite, als viel mehr bei führerscheinentzügen... warum soll ein 19 jähriger härtere strafen erhalten, als ein 30 jähriger, der genauso besoffen durch die gegend fährt. das ist ja gleich der nächste punkt: alkoholismus hinterm steuer sollte um ein vielfaches härter bestraft werden, da sind mal 20-30km zuviel weit weniger schlimm (klar, daß es für denjenigen schlimm ist, der dadurch in einen unfall verwickelt wird). aber alkoholfahrer kotzen mich an (an den 0,5 würde ich nicht mehr rühren, find die grad ok), die gehören aus dem verkehr gezogen, ohne jede rücksicht... |
@TeeKiller
alkofahrer... ich geb dir total recht!!! frag mal den löwen wie das in der schweiz gemacht wird! |
ich wär irgendwie mehr dafür, strafen sozial zu staffeln.
einem der 6.000 euro im monat verdient tun 60 euro bestimmt net weh, einem der 600 verdient wahrscheinlich schon. dafür wär ich sofort. punkteführerschein is nur ein zusätzlicher verwaltungsaufwand und bringt imho nix. lg cin |
@Cindy!
Bei einer Strafe werden deine Vermögensverhältnisse berücksichtigt. Da wirst du eingeschätzt und wirst zu einer Rechtfertigung vorgeladen. Natürlich nicht bei einem Organmandat. Wie sollte den das funktionieren. |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
|
das mit der sozialen staffelung is sicher keine schlechte idee, aber vor justizia sind alle gleich, oder ???
man kann nicht für das selbe vergehen unterschiedliche strafen verhängen. |
in finnland is das IIRC so.
mit einer kleinen gesetzesanpassung ist alles möglich :rolleyes::D |
Zitat:
Wird ein Fixbetrag für eine Straftat verhängt, z.B. € 50,-- für Geschwindigkeitsübertretungen, werden alle gleich behandelt. Wird ein Prozentsatz verhängt, z.B. 5 % des Bruttogehaltes, werden auch alle gleich behandelt. Nur der Endbetrag ist ein klein wenig unterschiedlich. ;) |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:11 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag