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10.11.53
Aso, ich dachte du hast da was in die Richtung erwähnt. Wenns vorher funktioniert hat, dann sollte es auch nachher gehen. Da dürfte wohl was passiert sein... |
9.11.53
eben und da müssen die erst ein gegenteiliges gutachten für 1000 euro erstellen und dann vor gericht ziehen udgl wo sie aber wieder brausen gehen können |
8.11.53
Wie alt ist das Gerät? |
3 jahre ca
7.11.53 |
6.11.53
Naja, da gibts sicher keine Gewährleistung mehr. Nach dem 6. Monat tritt die Beiweislastumkehr auf und du muss nachweisen, dass der Mangel schon von anfang an bestanden hat. Bei der Herstellergarantie kommt es danna auf deren Garantiebestimmungen an. Bei späteren Reperaturen ist das halt immer so eine Sache. Da musst du afaik schon den Nachweis bringen, dass die dabei was versaut haben. Das ist leider selten billig :( Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob die Kosten für das Gutachten vergütet werden müssen... |
5.11.53
fehler...die müssen den beweis erbringen |
4.11.53
Nicht ganz! Wie gesagt: Bei Gewährleistung (gesetzlich) nur bis 6 Monate. Danach ist der Kunde beweispflichtig (Beweislastumkehr). Und das obwohl die Gewährleistungspflicht auf 2 Jahre ausgedehnt wurde Bei Herstellergarantie (freiwillig) greift darüber hinaus deren Garantiebestimmungen. |
3.11.53
das hat nix mit gewährleistung zu tun :D |
2.11.53
Was den sonst? |
1.11.53
egal, weiß auch nimma genau wie das jetzt war :D :bier: ich bin im recht und die können mich ned verarschen und abziehen, das ist alles was ich wissen muß :D |
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