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r_bonnhof 15.01.2008 11:15

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden.

die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.

Versteht das keiner?

nochmals:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

FendiMan 15.01.2008 11:22

Mit einem analogen Tuner kann man nichts mehr "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen".

r_bonnhof 15.01.2008 11:24

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Mit einem analogen Tuner kann man nichts mehr "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen".
aber mit deinem TV (§2)
und an den könnte man einen SAT-anstecken.
Und ob du aufrüstet oder nicht,liegt an dir.
wenn nicht,dann zahlst halt für nix.
is leider so.

ich zahl auch steuern,obwohl ich net alles ausnützen kann.

FendiMan 15.01.2008 11:43

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
aber mit deinem TV (§2)
und an den könnte man einen SAT-anstecken.

Wie du schon schreibst, man könnte.


Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
Und ob du aufrüstet oder nicht,liegt an dir.
wenn nicht,dann zahlst halt für nix.

Ich könnte mir auch jedes Jahr ein neues Auto kaufen und mach es nicht.
Trotzdem zahl ich nicht jedes Jahr die Steuer, die beim Kauf eines neuen Autos fällig wird.

alterego100% 15.01.2008 11:46

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
ich zahl auch steuern,obwohl ich net alles ausnützen kann.
Aber genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben.
Die GIS hebt eine Gebühr und keine Steuer ein und eine Gebühr muß ich imho nur zahlen, wenn ich etwas nutze.

r_bonnhof 15.01.2008 11:52

Zitat:

Original geschrieben von alterego100%
Aber genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben.
Die GIS hebt eine Gebühr und keine Steuer ein und eine Gebühr muß ich imho nur zahlen, wenn ich etwas nutze.

die GIS hebt nur ein was das gesetz vorschreibt.

alles andere ist spekulation.

alterego100% 15.01.2008 11:58

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
die GIS hebt nur ein was das gesetz vorschreibt.
...und wer verfasst deiner Meinung nach die maßgeblichen Gesetzestexte?

Oh die Jugend, oh die Unschuld! :D

barns 15.01.2008 13:47

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.

Versteht das keiner?

nochmals:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.


Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht!
Ein Fernseher alleine (kein integriertes DVB-T) ist kein technisches Gerät im Sinne des §1 Abs. 1, da mit ihm alleine kein Empfang irgendwelcher Programme möglich ist.

Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch!

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?!

r_bonnhof 15.01.2008 14:05

Zitat:

Original geschrieben von barns
Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht!

Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch!

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?!

wenn das eh klar ist,warum brauchen einige einen anwalt um das anzufechten?

ist der anwalt blind,das er das nicht liesen kann?

ich glaube es erst wenn ein urteil vorliegt.
und wenn ich dig. satbox habe,aber keine orf karte,gilt das dann auch für die befreiung?
es steht ja,wenn man nichts,ausser Dach- od. Zimmerantenne ,hat

ststeve 17.01.2008 00:36

...abwarten...
 
also, jungs und mädels (political correctness muss sein ;) )

ich habe vor 2 tagen den gis brief bekommen, und stehe nun vor der schwierigen entscheidung nicht zu antworten, oder so gut zu antworten, dass sie mich in ruhe lassen.

hmmm - schwierig - fakt ist - ich habe einen dig.sat aber ohne orf dig. karte und keinen dvb-t tuner - also technisch keine möglichkeit orf zu empfangen (voraussetzung: analog ist abgedreht)

also was tun????
einerseits wäre es schon irgendwie witzig so einen gis-typen/typin ;) vor der türe verzweifeln zu lassen ;-)))

andererseits wäre es interessant wie reagiert wird, wenn ich einen fein formulierten/argumentierten brief zurückschreibe

auf alle fälle, liebe community - ich werde euch auf den laufenden halten und mit tipps versorgen ;-)

greets, steve


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