Zitat:
Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
selber schuld der bei t-mobile ist.
p.s.: kann wer im t-mobile vertrag nachsehen ob die klausel wirklich drin steht?
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das hab ich mir schon mal angetan:
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...13#post1584913
Zitat:
In den AGB von T-Mobile steht folgendes:
Zitat:
(9) Das Entsperren von Endgeräten, die ausschließlich mit
T-Mobile Austria SIM-Karte funktionieren (SIM-locked) ist
kostenpflichtig. Innerhalb der aufrechten Mindestvertragsdauer
sowie bei Klax Produkten wird ein Bearbeitungsentgelt
von € 150,-- verrechnet. Wenn eine solche
Mindestvertragsdauer nicht besteht, beträgt das Entgelt €
35,--. Der Entsperrcode wird postalisch mittels Nachnahme
zugesandt. Die Nachnahmegebühr hat der Kunde zu tragen.
Die Bezahlung des Entsperrungsentgeltes ergibt sich
daraus, dass der Kunde SIM-gelockte- Endgeräte zu einem
günstigeren Preis erhält als nicht SIM-gelockte. Die auf dem
Endgerät befindliche Software, insbesondere die SIM-lock-
Funktion stellt als Software ein zugunsten von T-Mobile
Austria geschütztes Werk dar. Der Kunde darf die Software
ausschließlich zum üblichen Gebrauch verwenden. Eine
Aufhebung, Zerstörung, Umgehung und dergleichen der
Software ist nicht erlaubt. Dem Kunden ist es ausdrücklich
untersagt, die SIM-lock-Funktion aufzuheben bzw. aufheben
zu lassen, sofern dies nicht gemäß den gegenständlichen
AGB erfolgt. Für Nachteile, die der Kunde auf Grund der
eigenständig vorgenommenen Entsperrung erleidet, haftet
T-Mobile Austria nicht. Dies gilt insbesondere auch für
Gewährleistungsansprüche, wenn die Manipulation der
Software durch eigenmächtige Entsperrung durch den
Kunden erfolgt.
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wenn die software aber eine funktion zur aufhebung der entsperrung vorsieht, dann ist das IMHO auch kein eingriff ins geschützte werk, da ja wiederum nur eine dem schutz unterliegende funktionalität (welche nur nicht öffentlich publiziert wird, bzw. werden sollte) verwendet wird ...
darüber hinaus ist das entsperren nach vertragsende IMHO jedenfalls unproblematisch, da die AGB dann ja nicht mehr wirksam sind :ms: (kurz: kein vertrag -> keine AGB) ...
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