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boa - der ist hart... (oder SAUDUMM)
jedenfalls extrem... *respekt* |
hoffentlich nimmt ers bei der seinem beruf genauer als bei den gesetzen denn sonst möcht ich nicht ins SMZ Ost als Patient kommen
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wird schon kein arzt sein... die haben keine zeit für solche dummheiten...
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Ich denke auch dass es jetzt nicht mehr viel Sinn macht noch gross herumzudiskutieren. route66 hat das meines erachtens richtig vorbereitet und ich als Junganwalt kann dem nur zustimmen. Eine Garantie wie ein eventueller Prozess ausgeht kann kein seriöser Jurist abgeben aber hier scheint eher alles für die Arbeitskollegin von Slaal zu sprechen.
Bin gespannt wies weitergeht. LG Philipp |
Zitat:
Also Vorgehensweise ist derzeit geklärt und wie Slaal erwähnte, nützlich Tips werden noch gerne entgegengenommen. @ Slaal, konnte Dich heute leider nicht anrufen, war sehr im Streß, habe aber gestern in der Nacht hier noch gepostet, das im Vorfeld, also mit Anwalt und Computerhändler, alles abgeklärt ist. Werde mich heute (DO) melden. @ Iolaos, sollte das Gutachten bereits vor dem eingeschriebenem Brief an Hr. D gemacht werden, oder sollte er in dem Brief darauf hingewiesen werden, das ansonsten ein Gutachten auf seine Kosten erstellt wird? Das ist der einzige Punkt, wo ich mir nicht ganz sicher bin, denn er könnte dann ja behaupten, er hätte den SCHROTT ja eh zurückgenommen und sich weigern, das Gutachten zu bezahlen. Wichtig wäre das Gutachten ja nur für die Klagseinbringung nach § 934 ABGB, laesio enormis, oder? Gute Nacht, AL |
@ route66:
Das Gutachten würde ich erst nach dem ersten eingeschriebenen Brief machen, genau aus der Überlegung die Du hier anführst. Wenn er gleich zurücktritt kann er sagen das Gutachten war nicht nötig. Für laesio enormis wäre es andererseits wieder gut zu wissen ob verkürzung über die Hälfte vorliegt... Das ist der einzige Punkt wo man aufpassen sollte. |
Zitat:
azz_23 |
Zitat:
soll man überhaupt ein privatgutachten machen lassen? vielleicht nur eine aktuelle preisliste mitnehmen? billiger ist das privatgutachten auf jedn fall, aber kann auch sein, dass den verkäufer bei geringen prozesschancen das kostenrisiko eines sachverständigengutachten abschreckt. (ausser er hat einen schlechten anwalt ;)) lg woodz |
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