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"Sein dürfte" deshalb, da man sich ja leider nicht ganz sicher sein, kann, denn ein Gesetz alleine, ohne entsprechende Erläuterungen bzw. Begriffsdefinitionen ist nur die halbe Information... Aber das will die die besch... GIS ! Undurchsichtig bleiben :mad2: |
nur DVD schauen ...
ich verwende eine DVD Player von XORO der hat eine VGA und DVI ausgang + eien 24" Monitor .. somit keine GIS
sobald eine tuner eingebaut ist musst du gis zahlen ... egal ob zu eine antenne hast oder nciht ... auc wenn dein wohnort nciht mit dvb-t versorgt wird ... gibt ja no einige ..... |
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@adler
ich hab nen beamer - insofern tuner-mangels sind wir gleich. mich interessiert nur, ob rechtlich gesehen trotzdem gebührenpflicht bestünde, da wir beide ja doch irgendwie einen computer (oder gar mehrere) samt internetanschluss besitzen. interessant, übrigens, daß auch hier im forum nicht dieselbe meinung zu dem thema vorherrscht - erst recht noch, daß diese differierenden meinungen nur bedingt mit der gis konform gehen. die gis meint, ein pc alleine wäre sowohl ersatz für tv als auch radio - also volle doppelbesteuerung. laut verschiedener quellen im netz geht es nur um die radiogebühr, laut forum wärs vielleicht nicht meldepflichtig... oder doch... ? :D p.s.: ich weiss, warum ich den verein nicht leiden kann. |
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Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde” erfolgt. Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet. also Gebühren pflicht,bis zur gesetzesänderung. |
eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab ;)
und da ein TV mit reinem analogen tuner nicht mehr in der lage ist dvb-t zu empfangen handelt es sich dabei um keine fernsehempfangsanlage mehr ... erst bei vorhandensein eines entsprechenden empfangsbereiten empfangsgerätes (dvb-t- oder sat-reiceiver) samt anzeigegerät (tv, beamer, monitor) ist die konsumation von tv-programmen möglich und es entsteht gebührenpflicht ... |
mein zitat ist ziemlich eindeutig, weis nicht was dir daran nicht passt. Welche programme man empfangen kann ist auch irrelevant weil man mit einem analogen tuner nichts empfangen kann.
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weis net wo du das zitzat herhast,aber sicher nicht von deinem link. mein zitat ist von deinem link! |
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GIS-Meinung -> Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. |
Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden. |
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