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FranzK 07.01.2010 12:17

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2396763)
Ich unterstelle mal, daß die Handy-Unfälle eine große Dunkelzahl haben.
Denn niemand stellt nach einem Unfall fest, ob der Fahrer mit dem Handy telefoniert hat....

Das dürfte eine gewagte Behauptung sein. Das ist ja ganz leicht überprüfbar und spätestens die Versicherungen werden auf eine Prüfung bestehen, bevor sie einen Schaden bezahlen, um den sie sich unter Umständen wenigstens teilweise drücken können.

:hallo:

FranzK 07.01.2010 12:25

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2397164)
Ich denke da bei Freilandstrassen an einen Freiraum von ca. 3m wo sich halt keine grösseren Hindernisse befinden sollten. Es gibt ja nicht nur Bäume die im Wege stehen.
...

Ich behaupte einmal ganz frech, dass kein Alleebaum näher als 3m zum Fahrbahnrand steht. Das ist sicherlich in der Straßenverkehrsordnung genau geregelt. Aber so manche Hauswand in verbautem Gebiet ist wesentlich näher!

:hallo:

The_Lord_of_Midnight 07.01.2010 13:19

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2397728)
In dem Thread wirds immer skurriler....
Jetzt wissen die Leute schon nicht mehr was sie schreiben.....:rolleyes:

Dazu trägst du aber auch bei.
Es ist doch völlig egal, ob Prater, Straße, Allee.
Es geht darum, daß ein Baum im Geschwindigkeitsbereich von 30 kmh kein Problem ist.
Aber im Geschwindigkeitsbereich von 100 kmh sehr wohl.

The_Lord_of_Midnight 07.01.2010 13:23

Zitat:

Zitat von FranzK (Beitrag 2397729)
Das dürfte eine gewagte Behauptung sein. Das ist ja ganz leicht überprüfbar und spätestens die Versicherungen werden auf eine Prüfung bestehen, bevor sie einen Schaden bezahlen, um den sie sich unter Umständen wenigstens teilweise drücken können.

:hallo:

Aha, und wie überprüfst du das ?
Nimmst du dem Autofahrer einfach mit Gewalt das Handy weg ?
Das schau ich mir an, wie du das ohne rechtliche Grundlage zustande bringst.

Genau das ist nämlich das Problem, daß man einen Autofahrer NICHT zwingen kann, sein Mobilfunkverhalten nachzuweisen.
Vor allem, wenn du das Mobiltelefon nicht sofort vor Ort nach dem Umfall einziehst, wie willst du das jemals feststellen ?
Es gibt doch auch Wertkartentelefone, wo es keine persönliche Zuordnung gibt ?
Und was ist, wenn der Unfallverurschacher das Handy einfach versteckt und sagt, er hat kein Mobil-Telefon dabei ?

Das Problem ist, daß das Handy-Gesetz "für die Fisch" ist, um es vorsichtig auszudrücken.
Kannst bei jedem "Exekutivorgan" persönlich erfragen, was die davon halten.
Die haben nämlich mit der Umsetzung die größten Probleme.
Keine Ahnung, wer die Idee hatte, aber damit werden die Täter geschützt, nicht die Opfer.

Die einzige Chance, einen Mobilfunk-Telefonierer überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ist die sofortige Anhaltung durch die Exekutive.
Und dann zahlen die lächerliche 20 Euro, das hat überhaupt nichts mit der extremen Gefahr zu tun, die solche rüchsichtlosen Menschen damit darstellen.

LouCypher 07.01.2010 13:27

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2397648)
Liebe Leute, jetzt wird's nur mehr kindisch.

Ich schau mir den Thread morgen an. Wenn das so weiter geht, schließe ich ihn. Es scheint ohnehin alles bereits (mehrfach) gesagt.

wer hier schreibt tut das weil ihn dieser thread unterhält, wieso willst das abwürgen, ist doch eh schon so wenig los hier, was bringt euch das die letzten lebensadern zu killen? Beim raucherthread wars das gleiche.

pc.net 07.01.2010 16:24

Verschoben, da nur noch off-topic.

rev.antun 08.01.2010 14:12

immer wieder faszinierend diese threads ...

von der datenspecherung zum b'soffenen lenker :hammer:

Baron 08.01.2010 14:54

und dabei warst du eigentlich gar net merkenswert involviert!

barns 08.01.2010 20:24

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2397741)
Aha, und wie überprüfst du das ?
Nimmst du dem Autofahrer einfach mit Gewalt das Handy weg ?
Das schau ich mir an, wie du das ohne rechtliche Grundlage zustande bringst.

Richtig.

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2397741)
Die einzige Chance, einen Mobilfunk-Telefonierer überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ist die sofortige Anhaltung durch die Exekutive.
Und dann zahlen die lächerliche 20 Euro, das hat überhaupt nichts mit der extremen Gefahr zu tun, die solche rüchsichtlosen Menschen damit darstellen.

Organmandat: € 50.-

The_Lord_of_Midnight 09.01.2010 22:41

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2397932)
Richtig.

Laut meinen Informationen darf die Exekutive aber genau das nicht ?

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2397932)
Organmandat: € 50.-

Stimmt, wurde mittlerweile geändert.
Habe gerade nachgesehen:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...194&id=1112693
War vor nicht allzulanger Zeit noch nicht so.


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