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Es ist doch völlig egal, ob Prater, Straße, Allee. Es geht darum, daß ein Baum im Geschwindigkeitsbereich von 30 kmh kein Problem ist. Aber im Geschwindigkeitsbereich von 100 kmh sehr wohl. |
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Nimmst du dem Autofahrer einfach mit Gewalt das Handy weg ? Das schau ich mir an, wie du das ohne rechtliche Grundlage zustande bringst. Genau das ist nämlich das Problem, daß man einen Autofahrer NICHT zwingen kann, sein Mobilfunkverhalten nachzuweisen. Vor allem, wenn du das Mobiltelefon nicht sofort vor Ort nach dem Umfall einziehst, wie willst du das jemals feststellen ? Es gibt doch auch Wertkartentelefone, wo es keine persönliche Zuordnung gibt ? Und was ist, wenn der Unfallverurschacher das Handy einfach versteckt und sagt, er hat kein Mobil-Telefon dabei ? Das Problem ist, daß das Handy-Gesetz "für die Fisch" ist, um es vorsichtig auszudrücken. Kannst bei jedem "Exekutivorgan" persönlich erfragen, was die davon halten. Die haben nämlich mit der Umsetzung die größten Probleme. Keine Ahnung, wer die Idee hatte, aber damit werden die Täter geschützt, nicht die Opfer. Die einzige Chance, einen Mobilfunk-Telefonierer überhaupt zur Verantwortung zu ziehen, ist die sofortige Anhaltung durch die Exekutive. Und dann zahlen die lächerliche 20 Euro, das hat überhaupt nichts mit der extremen Gefahr zu tun, die solche rüchsichtlosen Menschen damit darstellen. |
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Verschoben, da nur noch off-topic.
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immer wieder faszinierend diese threads ...
von der datenspecherung zum b'soffenen lenker :hammer: |
und dabei warst du eigentlich gar net merkenswert involviert!
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Habe gerade nachgesehen: http://www.oeamtc.at/index.php?type=...194&id=1112693 War vor nicht allzulanger Zeit noch nicht so. |
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