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Lucky333 06.04.2004 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Henry
Also das mir dem eingeschriebenen Brief könnt´s gleich einmal vergessen.
Der Kerl ist ja schon vorgewarnt, zumindest sensibilisiert.
Wenn da ein Einschreiben auftaucht von jemandem den er nicht kennt oder eben von der Käuferin, nimmt er den Brief erst gar nicht an bzw. holt er das Schreiben schon gar nicht vom Postamt ab (so er benachrichtigt wurde).
Das Schreiben geht somit auf jedem Fall an den Absender zurück.
(Absender muss ja bei Einschreiben drauf stehen)

Egal ob er ihn abholt oder nicht, der Brief (eingeschrieben) gilt als zugestellt auch wenn er zurück geht.

Auch ohne Rechtsschutz ist eine Klage kein Risiko, bei diesen Beweisen.

Wegen dem Hände brechen, also ich hätte Zeit.:D

Alex1 06.04.2004 18:45

Zitat:

Egal ob er ihn abholt oder nicht, der Brief (eingeschrieben) gilt als zugestellt auch wenn er zurück geht.
Das verwechselst Du mit RSa und RSb Briefen (= Behördenbriefe).
Wenn er den eingeschriebenen Brief nicht annimmt, dann ist er auch nicht zugestellt.

Br@in 06.04.2004 18:47

Also ich würd einfach mal mit MS reden. vielleicht spielen die ja im gegenzug für die bezeugung rechtsschutz...

Slaal 06.04.2004 18:53

hallo leute
ich würde euch ja gerne die sogennante rechnung (ist meiner meinung 100% selbst geschrieben von hrn. d )
ins forum stellen ebenso ein kleines schreiben von der angeblichen deutschen fa. möcht jetzt aber keinen fehler machen wegen event. anzeige bzw. klage sofern ich irgendwas berichten kann (darf) schreibe ich natürlich bzw. supaheld
m.f.g
slaal

Br@in 06.04.2004 20:22

@slaal

habt ihr ihm jetzt mit MS gedroht?
klagt ihr ihn?

Supaheld 07.04.2004 00:37

Zitat:

Original geschrieben von Br@in
@slaal

habt ihr ihm jetzt mit MS gedroht?
klagt ihr ihn?

Wir können ihm nicht Klagen,wir sind ja nicht die Betrogenen,wenn dann muss ihn unsere Arbeitskollegin Klagen aber die is ja derweil im Urlaub!!

mfG Supaheld

helge 07.04.2004 01:01

hmm..., irgendwie zieht sich das alles zu lange hin, könnte mir gut vorstellen das der herr d. den dienstplan angeschaut hat und mitbekommen hat, das die besagte kollegin über ostern in urlaub fährt und sich gedacht hat - "ach, mach ich doch grad ne woche blau..." :rolleyes:

schlimme gschicht das ganze... :(

route66 07.04.2004 01:27

So nun noch mal für alle, die nicht alles gelesen haben.

Rechtschutz gibt es keinen, eine Aufforderung zur Zahlung muß vor Klagseinbringung gemacht werden, deshalb mein Vorschlag mit dem eingeschriebenen Brief und einer Frist, holt er ihn nicht ab, hat die Dame trotzdem Ihre Pflicht getan und Ihn aufgefordert. Richtig ist das es bei RSA und RSB Briefen als zugestellt gilt, allerdings auch im Privatbereich den Zweck erfüllt, auch wenn er ihn nicht abholt und deshalb nicht zugestellt wurde (z.B. Versicherungen oder Versandhäuser müssen auch eingeschrieben mahnen bevor sie klagen dürfen und wenn man die Briefe nicht abholt haben sie trotzdem ihren Zweck erfüllt und man ist selber schuld).
Die weitere Vorgehensweise kennen die Betroffenen ja schon, durch den ersten eingeschriebenen Brief erspart man sich die erste anwaltliche Beratung und der kann gleich zur Klage übergehen.

Iolaos hat das auch sehr nett gleich mit den Kosten geschrieben, dieser Betrag ist allerdings bereits mit Verhandlung vor Gericht, die reinen Klagskosten sind noch niedriger so ca. 274€ incl. Anwaltskosten.!!!

@ SLAAL,
da ich heute beim Anwalt war und auch im Vorfeld alles geklärt ist, können wir die SACHE dann am Di. gleich angehen, allerdings solltet Ihr. wie bereits geschrieben, dem Brief an Hr. D eine Kopie des Gutachtens beilegen. Auch da ist alles klar.

@ LouCypher,
wie kommst Du eigentlich darauf, das eine Klage ohne RS ein Wahnsinn ist, auch wenn, wie Du geschrieben hast, das DING mehr kann als sie derzeit braucht und die Ersparniss eines Neukaufs nur gering sein wird, wo ich Dir auch zustimme, was ist mit GARANTIE??? Wir alle wissen, wie schnell mal der Drucker, Monitor, CD Rom, FP etc. seinen Geist aufgibt, da die Komponenten ja sichtbar älter sind kann das schnell passieren. Und sie würde dann nochmals ein paar hundert € in nächster Zeit hinblättern können und der Schaden wäre noch höher. So kann sie mal 2 Jahre in Ruhe schlafen.

Sollte noch jemand der diesen Beitrag gelesen hat irgendwann über den Tisch gezogen werden, oder worden sein, und sich bis jetzt wegen der Kosten einer Klage nicht gewehrt hat, wie Ihr hier lesen könnt, es gibt immer Wege sein Recht durchzusetzen, man muß es nur richtig machen und ehrlich, 274 € für die Klage, die man bei einem Anwalt unter Umständen vorstrecken muß, sind zu den 1650 € eigentlich lächerlich, noch dazu verlangt ein guter Anwalt das nicht im voraus, weil der Verlierer sowieso die Kosten übernehmen muß.

Man wird weiter berichten, noch Gute Nacht AL

Iolaos 07.04.2004 09:07

Zitat:

Original geschrieben von route66
Sollte noch jemand der diesen Beitrag gelesen hat irgendwann über den Tisch gezogen werden, oder worden sein, und sich bis jetzt wegen der Kosten einer Klage nicht gewehrt hat, wie Ihr hier lesen könnt, es gibt immer Wege sein Recht durchzusetzen, man muß es nur richtig machen und ehrlich, 274 € für die Klage, die man bei einem Anwalt unter Umständen vorstrecken muß, sind zu den 1650 € eigentlich lächerlich, noch dazu verlangt ein guter Anwalt das nicht im voraus, weil der Verlierer sowieso die Kosten übernehmen muß.

So isses, ein guter Anwalt wird sicher nicht das Geld im voraus verlangen wenn der Streitwert so gering ist. Die Chancen stehen hier ja auch recht gut und bei einem Obsiegen bezahlt ja Herr D alle Anwaltskosten.

@route66: Naja klar komm ich auf einen höheren Betrag, erstens können Juristen nicht rechnen und zweitens verrechnen sich Anwälte doch nicht zu ihren ungunsten ;)

Tarjan 07.04.2004 10:20

Habe jetzt nicht so mitbekommen, wie Einsichtig der Typ ist. Ansprechen, und danach legale Rechtsmittel ergreifen.

Aber hier sollten sich einige Mal überlegen, was sie posten. Tips mit Ostmafia, Körperveretzung, Smith und Wesson etc. sind eindeutig Aufforderungen zu einer Straftat. Und das ist auch strafrechtlich verfolgbar. Dass sollten sich einige hier auch mal überlegen.


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