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LouCypher 06.04.2004 11:56

bild mir ein ich habs vorher irgendwo gelesen, musst selber suchen :P

Iolaos 06.04.2004 12:03

@ Slaal:
Ich verfolg den thread jetzt eigentlich schon von anfang an, was mir bis jetzt entgangen ist wäre die Frage ob Du den Mangel btw. die Diskrepanz zwischen Bezahlung und Leistung schon irgendwann schriftlich gerügt hast. Das wäre vor einer Klage schon noch ratsam meiner Einschätzung nach.
Ausserdem find ich es nicht so riskant gerichtlich gegen ihn vorzugehen, wenn das stimmt was Du uns berichtet hast sind die Erfolgsaussichten nicht so gering.
Solltest Du schon rechtlich vertreten sein entschuldigt mein dazwischenfunken.

route66 06.04.2004 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Iolaos
@ Slaal:
Ich verfolg den thread jetzt eigentlich schon von anfang an, was mir bis jetzt entgangen ist wäre die Frage ob Du den Mangel btw. die Diskrepanz zwischen Bezahlung und Leistung schon irgendwann schriftlich gerügt hast. Das wäre vor einer Klage schon noch ratsam meiner Einschätzung nach.
Ausserdem find ich es nicht so riskant gerichtlich gegen ihn vorzugehen, wenn das stimmt was Du uns berichtet hast sind die Erfolgsaussichten nicht so gering.
Solltest Du schon rechtlich vertreten sein entschuldigt mein dazwischenfunken.

Das habe ich bereits einige Seiten vorher geschrieben, unbedingt vorher mittels eingeschriebenem Brief auffordern, binnen einer Frist den PC zurückzunehmen, mit dem Hinweis ansonsten einen Anwalt einzuschalten und erst wenn Hr. D nicht willig ist zum Anwalt.
Die Kosten sind fürs erste auch tragbar (Beratung mit Brief vom Anwalt ca. 60-70€), die Gerichtskosten würde der Streitwert bestimmen, aber wenn Hr. D verliert, was hier auch zu 90% anzunehmen ist, trägt er alle Kosten.

Gruß AL

Henry 06.04.2004 13:34

Zitat:

Original geschrieben von route66
unbedingt vorher mittels eingeschriebenem Brief auffordern, binnen einer Frist den PC zurückzunehmen,
Gruß AL

Also das mir dem eingeschriebenen Brief könnt´s gleich einmal vergessen.
Der Kerl ist ja schon vorgewarnt, zumindest sensibilisiert.
Wenn da ein Einschreiben auftaucht von jemandem den er nicht kennt oder eben von der Käuferin, nimmt er den Brief erst gar nicht an bzw. holt er das Schreiben schon gar nicht vom Postamt ab (so er benachrichtigt wurde).
Das Schreiben geht somit auf jedem Fall an den Absender zurück.
(Absender muss ja bei Einschreiben drauf stehen)

Ich würde eine "private Inkassofirma" aus dem ehemaligen Osten damit beauftragen die Kohle rauszurücken :D Und er hätte noch ein paar bleibende Andenken am Körper.. Mann, ich hätte da Ideen.

Im Ernst, gibt´s für sowas nicht die ORF Helpline (Willkommen Österreich oder Barbara Stöckl) oder den "Krone" Ombudsmann?

Selbstjustiz wäre nur bedingt der allerletzte Ausweg.
1.600.- Euro lasse ich mir nicht durch "Schrott" abknöpfen, wenns mal passiert (durch falsches Vertrauen).... siehe oben.

PS: 3 Freunde helfen immer: Smith, Wesson & Ich :D

Iolaos 06.04.2004 13:55

@route66:
Tut mir leid, ich hab immer laufend mitgelesen und hab das mit dem Einschreiben wohl vergessen. Aber genau sowas hab ich gemeint, dass ist vor Gericht hilfreich, auch wenns nicht behoben wird.
Die Klagen würde übrigens nach RATG TP 3A € 328,84 kosten und ein Brief maximal so um die € 50,--. Sollte auf jeden Fall gemacht werden.

@Henry:
Ich glaub das mit dem Ombudsmann und Barbara Stöckl kannst eher vergessen, die sind Konsumentenschützer und helfen eher bei Problemen Konsument-Kaufmann als bei Privatkäufen.

Man könnte höchstens die Computerfirma mitklagen bei der es in Deutschland bestellt wurde, wenn die diesen Preis verlangt haben war es zu teuer und wenn der Arbeitskollege die nur vorgeschoben hat werden die sich an ihm schadlos halten ( is aber schon riskanter als nur den Arbeitskollegen zu klagen ).

J@ck 06.04.2004 15:00

Das Problem bei einer "Scheinfirma" ist: Wen klage ich?

Iolaos 06.04.2004 15:07

Müsst ich jetzt genauer anschauen, aber beide wäre die günstigste Variante, kostet 10% mehr als der Betrag den ich oben geschrieben habe.
Zum Argumentieren wäre das meiner Einschätzung nach mit verkürzung über die hälfte btw. Mangelhaftigkeit. Die deutschen könnten halt sagen sie sind die falschen beklagten, aber mit dem Arbeitskollegen würden die keine Geschäfte mehr machen.

al T 06.04.2004 15:22

Ich würd auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Die Erstberatung ist meines Wissens nach immer kostenfrei. Dann einen eingeschriebenen Brief, aber gleich vom Anwalt. Wenn Rechtschutz vorhanden ist sie eh auf der Butterseite. Wenn kein Rechtschutz vorhanden dann würd ich die 40 bis 60 Euro für den Brief des ANwaltes riskieren und selbst tragen (Wobei der Anwalt die Kosten eh dem D in Rechnung stellt). Macht er ob des ANwaltsbriefes in die Hosen und rückt das Geld raus, dann hätt die DAme nur die Kosten für den Anwaltsbrief verloren. Bleibt D stur muss man abwägen ob man das Risiko eines Prozesses selbst tragen will, und v.a. ob man so lange warten will. Weil die Mühlen des Gesetzes mahlen sehr sehr sehr langsam.... Das sollte bei den Überlegungen Klage oder nicht auch berücksichtigt werden.

Iolaos 06.04.2004 15:36

Eine erste anwaltliche Beratung hat sie eh schon ;) .
Klage dauert nicht ewig, Rechtsschutz gibts glaub ich keinen, wenn ich mich recht erinner :rolleyes: , würde es einfacher machen.

Supaheld 06.04.2004 15:56

In der Tat,Rechtsschutz gibts keinen und er behauptet immer noch das das alles Neuware ist obwohl alles Gebrauchsspuren hat und Speckig(grauslig) ist!!! Wir können erst nach den Osterferien gegen ihn was unternehmen da die Arbeitskollegin derzeit in Urlaub ist und nicht im Lande verweilt!!

Wir halten euch auf jeden Fall auf dem Laufenden ;)

Ps.:Henry,wie schnell bist du abrufbar mit deinen 3 Freunden??? :D :D


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