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Meschdt 07.01.2008 17:10

^^ ups

ingomar 07.01.2008 23:43

hm... ich hab am wochenende den fernseher und die alte all-in-one-anlage ausgemistet (AIWA gegen cambridge soundworks, project teile und tannoy boxen + beamer ) und sendete entsprechend heute morgen die kündigung an das nette unternehmen.

mal sehen, ob das reibungslos vonstatten geht. :)

alterego100% 08.01.2008 05:41

Hast du kein Radio in Haus oder Auto?
Dein Computer hat keine TV-Karte?
Alleinedas dein Rechner internetfähig ist könnte schon genügen...

Es ist gar nicht soleicht dieser (Des)Informationssteuer zu entgehen. ;)

ingomar 08.01.2008 09:20

nein, radio gibt es keines. auto ? who cares.

"Nicht zu melden ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)"

computer hat keine tv-karte (is mir wurscht, gibt ja azntv); und "internetfähig" ? tja, ist nun ein LAN das internet oder nicht ? wobei das eher eine rhetorische frage ist.

hab allerdings selbst bei der gis nix gefunden, daß netzwerk gebührenpflichtig ist.

Oli 08.01.2008 11:39

Stimmt das wirklich, dass ein Autoradio nicht gebührenpflichtig ist? (ich meine nat. wie oben beschrieben, wenn man am Wohnsitz KEINE Empfangsgeräte hat, und nur im Auto ein Radio - muss man dann NICHTS zahlen?).

lg Oliver

ingomar 08.01.2008 12:07

ich habe es 1:1 von der gis-seite zitiert; per definitionem ist die meldung nicht notwendig.

es stand kein nachsatz von wegen "wenn du auch noch xxx gemeldet hast" oder so dabei - meiner erinnerung nach kommt das ganze daher, daß es für verkehrsfunk und notempfänger (bspw. bei naturkatastrophen) keine gebührenpflicht gibt.
kann aber sein, daß das reformiert wurde - pech, wenn es auf der seite so nicht ersichtlich ist.

weitere zitate: "Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist"

im abmeldeformular steht noch weiters bei den möglichen gründen "die Rundfunkempfangseinrichtungen vom gemeldeten Standort entfernt wurden,".

alterego100% 08.01.2008 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Stimmt das wirklich, dass ein Autoradio nicht gebührenpflichtig ist? (ich meine nat. wie oben beschrieben, wenn man am Wohnsitz KEINE Empfangsgeräte hat, und nur im Auto ein Radio - muss man dann NICHTS zahlen?).

lg Oliver

Früher musste man einen Abschnitt der Hauptbewilligung immer im Auto mitführen. Das ist aber schon lange nicht mehr so. Aber, daß der ORF auf die Gebühren deswegen verzichtet, ist schwer zu glauben.

sillybilly 08.01.2008 17:50

Zitat:

Original geschrieben von ingomar
computer hat keine tv-karte (is mir wurscht, gibt ja azntv); und "internetfähig" ? tja, ist nun ein LAN das internet oder nicht ?
PCs sind unter bestimmten Umständen gebührenpflichtig. Die Rechtslage dazu ist in Österreich eindeutig: Wird ein PC durch eine TV-Karte bzw. durch einen Internet-Breitbandanschluss zum Rundfunkempfangsgerät, so besteht Gebührenpflicht. In Privathaushalten allerdings nur dann, wenn der Computer das alleinige Empfangsgerät ist. (Quelle - GIS GEBÜHREN INFO SERVICE GMBH)

sillybilly 08.01.2008 17:53

Zitat:

Original geschrieben von alterego100%
Aber, daß der ORF auf die Gebühren deswegen verzichtet, ist schwer zu glauben.
Ist aber so:-)

Der mobile Rundfunkempfang – beispielsweise via Autoradio – ist nicht melde- und gebührenpflichtig.(Quelle - GIS GEBÜHREN INFO SERVICE GMBH)

ingomar 09.01.2008 12:15

wo steht das mit dem breitbandanschluss genau ?


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