WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=73)
-   -   Überstunden (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=166025)

TONI_B 21.05.2005 11:48

@jorge
Das ist nicht ein "wunder Punkt", weil ich ein schlechtes Gewissen habe, sondern weil Unwahrheiten verbreitet werden. Und dagegen wird man sich wohl noch wehren dürfen!

frazzz 21.05.2005 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Und was mach ich als Beamter, wenn's Gesetz ist? ;)

tjo, auf die hinterbeine stellen?

frazzz 21.05.2005 16:03

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
@jorge
Das ist nicht ein "wunder Punkt", weil ich ein schlechtes Gewissen habe, sondern weil Unwahrheiten verbreitet werden. Und dagegen wird man sich wohl noch wehren dürfen!

wer definiert un-wahrheit?

die randgruppe lehrer oder der rest, der zu einem großen teil schulen besucht hat und daher genau über lehrer bescheid weis? :eek:

Tarjan 21.05.2005 18:46

Schüler haben aber eine sehr verfärbte Sicht auf diese Berufsgruppe. Und weis wirklich jeder Bescheid über die Arbeit die sonst noch anfällt?

The_Lord_of_Midnight 21.05.2005 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Also es wird doch immer von den anderen gemotzt wegen der geringeren Stunden. Andererseits höhre ich immer wieder "ich würde es nicht machen". Seht halt den längeren Urlaub als Ausgleich für die Arbeit mit den Schülern an.
Ich glaube man muss irgendwann auch die Realtität sehen, weil viele Lehrer in der Diskussion immer wieder anführen, alle Leute in der Privatwirtschaft verdienen sich sozusagen dumm und dämlich. Natürlich gibts auch solche Beispiele, aber man muss erkennen, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz der Leute wirklich mehrere Tausend Euro Netto verdienen. Es kann nicht jeder ein Geschäftsführer, Direktor oder Manager werden. Und nicht jeder kann in Wien arbeiten, wo die höchsten Gehälter Österreichs bezahlt werden.

Ein bisschen mehr Wirklichkeitsnähe bei den Vergleichen wäre sehr sinnvoll !

TONI_B 22.05.2005 08:28

@frazzz
Nur weil man als Schüler eine Schule besucht hat, kennt man genau die Arbeit, die ein Lehrer macht? Das glaubst du aber selber nicht, oder? Genau daher kommen die Vorurteile. Es geht nicht um die Definition von Unwahrheit, sondern darum, dass ganze Gruppen (danke für die "Randgruppe") pauschal verurteilt werden.

@LOM
Ich habe schon weiter oben gesagt, dass ich jedem sein Gehalt vergönne und mich nur gegen Vorurteile wehre, die nicht stimmen.

Alex1 22.05.2005 09:13

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
[...]
@LOM
Ich habe schon weiter oben gesagt, dass ich jedem sein Gehalt vergönne und mich nur gegen Vorurteile wehre, die nicht stimmen.

Da stößt du beim Lord_of_Midnight auf taube Ohren. Er hat fest eingefahrene Vorurteile anderen Berufsgruppen gegenüber (speziell der öffentliche Dienst hat es ihm angetan), und sieht sich, und nur sich alleine, als Systemerhalter Nummer 1. :D

Alex1 22.05.2005 09:14

*doppelpost*

pong 22.05.2005 09:26

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Also es wird doch immer von den anderen gemotzt wegen der geringeren Stunden. Andererseits höhre ich immer wieder "ich würde es nicht machen". Seht halt den längeren Urlaub als Ausgleich für die Arbeit mit den Schülern an.
Du tust ja fast schon als wären alle heutigen Lehrer zwangsbeglückte Kinder, welche ohne eigene Entscheidung in diesen Berufsstand traten....

Steht dann eigentlich mir nicht auch mehr Urlaub zu, wenn mein Chef/Auftraggeber/Kunde nerviger ist, als dieser von meinem Gegenüber?

Zitat:

ür Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50% oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag gebührt auch bei Abgeltung in Form von Zeitausgleich.

In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit 100%ige Zuschläge vorgesehen. Der Berechnung des Zuschlages ist die Normalstundenentlohnung zu Grunde zu legen, wobei der Kollektivvertrag auch eine günstigere Berechnungsart vorsehen kann.


Zeitausgleich für Überstunden

Da Überstunden mit dem entsprechenden Zuschlag vergütet werden müssen, ist dieser Zuschlag auch bei einem Zeitausgleich entsprechend zu berücksichtigen.
Ein Zeitausgleich für Überstunden beträgt demnach 1 : 1,5 oder bei 100%igen Überstundenzuschlägen 1 : 2.
Es kann aber auch die jeweilige Grundstundenentlohnung in Zeit 1 : 1 abgegolten und der Zuschlag in Geld ausbezahlt werden.

Achtung:
Eine Vereinbarung, Überstunde nur im Verhältnis 1 : 1 abzugelten ist nicht zulässig. Vorenthaltene Zuschläge können unter Berücksichtigung allfälliger Verjährungs- und Verfallsbestimmungen nachgefordert werden.



http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-856-AD-855.html
Und schon sind wir beim Thema "Unterschied Mehrleistung- zu Überstunde"

pong

The_Lord_of_Midnight 22.05.2005 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Da stößt du beim Lord_of_Midnight auf taube Ohren. Er hat fest eingefahrene Vorurteile anderen Berufsgruppen gegenüber (speziell der öffentliche Dienst hat es ihm angetan), und sieht sich, und nur sich alleine, als Systemerhalter Nummer 1. :D
A bissal a Kritik müssts schon aushalten, liebe Freunde. Denn natürlich zieht man mit solchen Privilegien auch die Wünsche vieler anderer Menschen magisch an !

Ist auch ein riesengroßer Unterschied, ob man Gehalt mit allen Lohnnebenkosten inklusive Dienstgeberanteil selbst erwirtschaften muss, im Vergleich zu von der Allgemeinheit bezahlten Gehältern und von der Allgemeinheit finanzierter Freizeit.

Nicht falsch verstehen: Jeder will leben, und selbstverständlich haben auch öffentlich Bedienstete ein Recht auf ihr Gehalt. Aber diese Diskussionen werden niemals enden, solange es so starke Unterschiede gibt.

Vor allem Menschen, die selbst gerne in den öffentlichen Dienst gekommen wären, aber niemand gekannt haben, der ihnen zu so einer begehrten Stellen verholfen hätte, werden immer unzufrieden sein, weil die müssen dann noch mit ihren Abgaben das finanzieren, was sie selbst nicht bekommen konnten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag