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Seemann 13.12.2004 18:47

Hallo,

man ist also der Willkür von FSD ausgeliefert.

Wenn ich mir Stefan ( STNeaga ) ansehe , der kann doch ruhig einen Keygen benützen , der hat doch schon alles gekauft , daß ist doch keine Piraterie.

Wenn die Herrschaften von FSD tatsächlich in Australien sitzen , was wissen die dann , ob ich mit meinem Rechner Schwierigkeiten habe und in einem Jahr 20 x neuinstalliere heißt das doch noch lange nicht daß ich die Software weitergegeben habe.

Wenn ich bei Aerosoft eine CD kaufe und habe riesige Schwierigkeiten mit meinem Rechner oder Flusi , vielleicht noch ein kleiner Virus , dann kann ich die CD 100x installieren , ich habe sie gekauft , sie ist in mein Eigentum übergegangen.

Alles in allem , wenn mir FSD meine von mir erworbene Software boycotiert indem ich sie nicht mehr installieren kann , weil FSD die Registrierung verweigert , dann habe ich auch das Recht einen Keygen zu benutzen.

Lightfoot jr. 13.12.2004 18:59

Zitat:

Original geschrieben von StNeaga


Hier noch ein paar Original-Auszüge...

...A complain of fraud will be initiated with your credit card company against you.
An identical complaint of fraud and copyright violation will be initiated through Interpol via the mechanism available here in the United States through the Federal Bureau of Investigation and Justice Department.
A lawsuit will be initiated against you for libel and defamation in your local courts.
A complaint of fraud and abuse with your Internet Service Provider, Deutsche Telekom AG.
A notice to cease and desist to all of the Internet web sites where you are presently posting these libelous statements and a demand for both their removal, and your expulsion from their forum access list.

[/b]
Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen!

Die wohl australische Firma will über das amerikanische FBI dann Interpol einschalten, die dann in Deutschland wiederum das BKA und die Landespolizeibehörden auf dich ansetzen.

Wegen lauter Delikten über einen Streitwert im Bagatellbereich, die du per Kaufquittung sofort widerlegen kannst.

Und das kleine, hilflose und sofort eingeschüchterte CC-Unternehmen wird kritiklos strammstehen und seinen Kunden rausschmeißen, obwohl es damit gar nichts zu tun hat.

Die Telekom wird der "Firma" FSD dann zur Wiedergutmachung sofort alle Unternehmensanteile schenken und das Land verlassen, obwohl ebenso völlig unbeteiligt.

Alle Webseiten der Welt stellen sicherheitshalber dann sofort den Betrieb ein, bevor FSD böse wird.

Und bei einer Klage hier im local court stehst du dann ohne Anwalt da, an so ein heißes Eisen hätte sich nichtmal Bossi in besten Zeiten gewagt.


Aber das beste haben die genialen Strategen von FSD bestimmt noch im petto!

Die Irak-Besetzung der US-Army wird dann nämlich sofort beendet und auch die Suche nach Bin Laden augenblicklich eingestellt, weil die US-Streitkräfte und die NATO mitsamt der Bundeswehr eine Ringfahndung nach dir starten. Auch Fidel Castro, Präsident Putin und die Queen werden zum Militärdienst eingezogen. Und Alcatraz wird extra für dich neu gebaut sowie die Insel um 100 nm seewärts verlegt.
:lol:

p.s. Ich will mich nicht über ein solches Ärgernis für den User lustig machen, aber diese oberlachhafte Drohung schreit nach Satire:D

Stefan Söllner 13.12.2004 19:05

Martin,

Zitat:

meine Argumentation basiert auf der Tatsache, dass es sich nicht um einen Kauf nach deutschem Recht handelt, sondern um eine Lizensierung.
Ein Vertrag über Software, die per Download geliefert wird, ist nach Bestimmngen des Kaufvertragsrecht (§651 BGB) zu beurteilen (BGH v. 18.10.89).

Q: Habe ich dir bereits genannt.

StNeaga 13.12.2004 19:08

Einfach nur köstlich, Lightfoot jr. Du solltest Author, oder Filmregisseur werden.

:laola: :feiern: :roflmao: :ja: :hammer: :bier: :ja: :smoke: :D


Gruss

MalteB 13.12.2004 19:09

Zitat:

Original geschrieben von Seemann


Alles in allem , wenn mir FSD meine von mir erworbene Software boycotiert indem ich sie nicht mehr installieren kann , weil FSD die Registrierung verweigert , dann habe ich auch das Recht einen Keygen zu benutzen.

Das ist wieder das leidige Thema Selbstjustiz.Das mag zwar im ersten Moment die Reaktion sein zu der man sich verpflichtet fühlt allerdings liebe Flusikameraden vergesst bitte nicht das ihr euer Recht nicht durch Unrecht durchsetzen könnt.

Marc 13.12.2004 19:11

Jochen Schneider, Rechtliche Konzepte für den Softwarevertrieb, S. 382
Auch ein Vertrag über Software, die per Download »geliefert« wird, ist (bei Rechtseinräumung auf Dauer gegen Einmalentgelt) nach den Bestimmungen des Kaufvertragsrechts zu beurteilen (BGH v. 18.10.1989, CR 1990, 24).

Jochen Schneider, Rechtliche Konzepte für den Softwarevertrieb, S. 382
Die Klausel »Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.« ist aus verschiedenen Gründen – vorsichtig ausgedrückt – problematisch.

Jochen Schneider, Rechtliche Konzepte für den Softwarevertrieb, S. 393
Nicht vereinbarte oder unklare Klauseln zu Nutzungsbeschränkungen sind unwirksam. Die Beschränkung stellt dann Nichterfüllung, Mangel und Vertragsverletzung dar. Eine evtl. Registrierung der Nutzerdaten basiert auf unwirksamen AGB. Die bei Nichthingabe der Daten drohende Sperre ist widerrechtlicher Entzug der Verfügungsmacht, evtl. sogar strafrechtlich relevant.


LG Wiesbaden (v. 4. 4.1989, CR 1990):
»Der Einbau einer Programmsperre, um einen säumigen Kunden zur Zahlung zu zwingen, stellt den Einbau eines Mangels dar.« (LS 1)


LG Ulm (v. 1.12.1988, CR 1989, 825):
»1. Ein Softwareproduzent, der seine Zugriffsmöglichkeit auf die Software seines Abnehmers dazu ausnutzt, dort eine Programmsperre zu installieren, um den Kunden damit unter Druck setzen zu können, erfüllt den Tatbestand der Datenveränderung (§303 a StGB).


LG München I (v. 4.4.2000, CR 2000, 506 (s.a. OLG Köln
v. 9.8.1995, CR 1996, 152, Ziff. 3.2.4)):
Eine Programmsperre zu Registrierungszwecken ist »unzulässig«. Und weiter: »Sperrt ein Softwarehersteller nach 25-maligem Start die weitere Programmnutzung, wenn der User nicht bestimmte persönliche Daten in Form der Registrierung offen legt und wurde der Benutzer weder auf der Verpackung noch im Lizenzvertrag auf diese Nutzungsbeschränkung hingewiesen, handelt der Softwarehersteller sittenwidrig.«
Um diesen Anforderungen zu genügen, müsste der Anbieter auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schaffen, z.B. seine Unterrichtungspflichten nach §4 Abs. 3 BDSG und die Pflicht zur Festlegung der Zwecke nach §28 Abs. 1 Satz 2 BDSG erfüllen.


OLG München (v. 12.10.2000, CR 2001, 11, zu LG München I
v. 4.4. 2000, CR 2000, 506):
Zumindest ohne ausdrücklichen Hinweis für den Kunden ist eine Programmsperre zu Registrierungszwecken wettbewerbswidrig.
Den »Tausch«, Daten gegen Freigabe, hat das LG München (Ziff. 3.2.8) besonders klar gesehen und als rechtswidrig auch deshalb charakterisiert, weil Datenschutzbelange des Betroffenen tangiert sind. Insofern sah das Gericht die Registrierung als «Form einer besonders verwerflichen Nötigung durch Ausübung eines psychischen Zwangs« an. Allerdings ist im Vergleich mit Aktivierungsverfahren in Verbindung mit einer Sperre festzuhalten, dass die Registrierung der Aktivierungsdaten anonym erfolgen kann (aber wohl nicht erfolgt).


OLG Köln (v. 14.4.2000, CR 2000, 537):
Das OLG Köln hatte sich mit zwei Klauseln aus dem Online-Vertrag zu befassen.
Die eine (Klausel Nr. 7) betraf die Sperrung aus wichtigem Grund, die nach diesen AGB jederzeit erfolgen konnte. Dazu waren einige Beispiele aufgeführt. Das OLG Köln befasste sich ausdrücklich auch mit dem Transparenzgebot, zitierte dies kurz gemäß Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBGesetz, 8. Auflage, Rz. 87 und 89 zu §9 AGBG, um dann gemäß dieser Fundstelle auszuführen:
»Um den Anforderungen des solcher Art zu definierenden Transparenzgebots zu genügen, muss jede Rechte oder Pflichten des Vertragspartners regelnde Bestimmung so gestaltet und formuliert sein, dass jener über seine Rechte und Pflichten nicht in die Irre geführt werden kann.« Vor diesem Hintergrund wurde die fragliche Klausel Nr. 7 als unwirksam erachtet.


OLG Frankfurt (v. 14.12.1999, CR 2000, 146):
Das OLG Frankfurt hatte in der älteren Entscheidung (s. oben Ziff. 4.2) im Zusammenhang mit einer CPU-Klausel den fraglichen Vertrag als Kaufvertrag qualifiziert und in der Folge die nicht mit Kaufrecht vereinbarenden Regelungen als unwirksam erklärt, wonach die dem Anwender aus Eigentum zustehende Freiheit beliebiger Nutzung durch eine Bindung der Programmnutzung an eine Zentraleinheit eingeschränkt wird (OLG Frankfurt v. 10.3.1994, CR 1994, 398 aus LS 1).

Marc 13.12.2004 19:13

Das PDF hat Stefan oben gepostet.

Rainer Duda 13.12.2004 19:42

Ralf,

Zitat:

Wenn die Herrschaften von FSD tatsächlich in Australien sitzen , was wissen die dann , ob ich mit meinem Rechner Schwierigkeiten habe und in einem Jahr 20 x neuinstalliere heißt das doch noch lange nicht daß ich die Software weitergegeben habe.
genau so einen Fall hatte ich letztes Jahr. Ich MUSSTE mein System - auch aufgrund eines Festplatten-Crashs neu aufsetzen. Ja, ich mußte über das System von FSD jeweils meine Keys zurücksetzen lassen - und nicht nur einmal.

Und ich habe einige verschiedene Systemwechsel (Grafikkarte/Prozessor/Festplatten) etc... hintereinander durchgeführt. Alles völlig problemlos. Nette Mails gingen hin und her, auch mit dem Angebot, mir bei Problemen gerne helfen zu wollen.
Habe ich aber dankend abgelehnt. Mails liegen hier vor.

Vielleicht wirklich Glück gehabt. Und wie schon in einem Vorgängerthread mal erwähnt, ich glaube nicht, dass mich Australier kennen. Und dies ist auch gut so.

Nur warum sollen hier nur die reinschreiben, die Probleme haben? Wie sollen sich sonst Mitleser wirklich ein Bild machen? Von daher auch überhaupt nicht nebensächlich, was der Thread-Eröffner wirklich nun auf seinem Rechner hatte. Warum kam es dazu? So lange solche Fragen nicht offen geklärt werden, bleibt es zumindest bei mir bei einem flauen Gefühl im Magen, dass man eigentlich gar nicht mitreden kann - weil einem schlicht die Infos von beiden Seiten fehlen.

Aus Versehen einen Key-Gen mal gestartet? Jau... dies ist für mich eine rosarote Brille. Aber egal.

Ich liebe meine eigene rosarote (magenta) Brille ja auch. Bin ich ja von meinem Arbeitgeber gewöhnt. :D

Ciao,
Rainer.

Seemann 13.12.2004 20:15

Zitat:

Original geschrieben von MalteB
Das ist wieder das leidige Thema Selbstjustiz.Das mag zwar im ersten Moment die Reaktion sein zu der man sich verpflichtet fühlt allerdings liebe Flusikameraden vergesst bitte nicht das ihr euer Recht nicht durch Unrecht durchsetzen könnt.
dann sag mir , was Du machen würdest , den Kopf in den Sand stecken oder schmollen ?

MalteB 13.12.2004 21:19

ich kann dir leider nichts sagen was ich machen würde denn ich bin nicht in einer solchen Situation aber es ist einfach Fakt das man sich nicht strafbar machen darf nur weil man sich selber zu unrecht behandelt fühlt.


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