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--------------------------------------------------------------------- Soweit,so gut,eines tages kam herr d. zu ihr und brachte ihr den Pc OHNE Rechnung,aber mit den ganzen Klumpatt und stellte ihr es in die Wohnung,zusätzlich hat er dann noch 120 Euro für die Zusammenstellung verrechnet!! Alles in allem 1620 Euro!! --------------------------------------------------------------------- Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung AL |
habe zwar alle beiträge gelesen aber dadurch dass da schon ne ganze menge geschrieben wurde, hatte ich auch nicht alles im kopf.
Vorallem wenn auf seite 1 die rechnung mit allen preisen aufgelistet ist und dort der betrag auch noch 1620 ist, aber die zusammenstellung gratis aufgeführt wird. wird mit der zeit sehr verwirrend :heul: |
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Ich krieg scho a Wut im Bauch wenn ich schon den namen höre mittlerweile von den O... mit Ohren!! Ich könnt ihn tagelang :hammer: |
???
habt ihr jetzt schon IRGENDWAS unternommen?
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Das fragwürdige Individuum befindet sich ja, soweit ich das mitbekommen habe, immer noch im Krankenstand.
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Ich habe gehört das er am montag wieder in die arbeit kommt
wenn das stimmt kann ich euch am montag dann mehr berichten bis dahin einmal tschau und schönes wochenende mfg slaal |
bin erst jetzt über den thread gestolpert, ist ja echt arg, was für leute es gibt. *kopfschüttel*
also ich denk, daß man sich garnicht darauf versteifen muß, ob das nun ein privatkauf oder kauf von einem unternehmen war... in 1. linie gilt das abgb für alle, und da gibts genug möglichkeiten sich zu wehren, das kschg ist nur das speziellere, wenns um unternehmer-konsument geht, da gibts strengere gesetze, man kommt aber mit dem abgb auch weit genug § 871 Geschäftsirrtum, ein Irrtum, der die hauptsache betrifft, sie will neuen computer, er gibt ihr gebrauchten; irrtum wurde von ihm veranlaßt ... § 870 list, vertrag ist durch list seinerseits zustande gekommen § 879 (2)Z4 wenn jemand den leichtsinn, die zwangslage, verstandesschwäche, unerfahrenheit... eines anderen dadurch ausbeutet...vermögenswert zu dem werte der leistung in auffallendem mißverhältnisses steht; was das ganze teil jetzt wirklich wert ist, kann ich nat. nicht sagen, wenn der unterschied zw. wert und zahlung wirklich sehr groß ist, kann man sich denk ich schon auf unerfahrenheit berufen § 934 ist eh schon erwähnt worden, verkürzung über die hälfte, sollte der wert wirklich unter 50% dessen liegen was sie gezahlt hat sonst fällt mir jetzt nix mehr ein, weiß nicht, ob das alles wirklich richtig ist und das so auch durchgehen würde, es reicht ja aber wenn einer der § durchgeht ;) bin mir ziemlich sicher, daß sie wenns nur mehr gerichtlich geht auch gewinnen würde, wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder mit so nem schmäh daherkommen tät |
tja das geld hätte man besser anlegen, ich kauf mir meine teile nur bei händlern in östterreich bzw. in meiner umgebung ( z.B.: di tech ; schleim ! ), falls die mir mal dreck andrehen kann ich wenigstens mal hinfahren und mit dem verkäufer drüber reden.
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genau
ich habe auch schon bekannten einkaufstips gegeben bzw etwas für die besorgt. jeder kennt sich nun mal nicht so gut aus und wenn er einen vermeintlich vertrauenswürdigen ansprechpartner hat wird er dem wohl um hilfe bitten bevor er schrott kauft (siehe Quellekatalog PC den viele pensionisten für ihre enkel kaufen). es ist ja nicht so dass sie es bei irgendwem fremdem, der bei ihr an der haustüre angeläutet hat, geordert hat. |
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