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zzr1210 29.11.2002 21:32

danke für Eure unterstützung, ich bleib standhaft
und halte Euch auf dem laufenden!

mfg
zzr1210

codo 29.11.2002 21:45

ja die sind echt lustig zufäälig 2 wochen nach ihrer meldung hat meine frau auch so ein schreiben bekommen. ich war noch nicht gemeldet. bin ich mittlerweile zwar auch warte aber auch auf mein schreiben. zum glück geht bei uns die glocke nicht und unser hund (68kg ) lässt ihn sicher nicht einen cm in den garten.:D
wenn ers trozdem schafft sag ich, dass der fernseher meiner frau gehört ich sitz eh nur vorm compi:lol:

Hanneman 02.12.2002 13:39

heute mal kurz im zweitwohnsitz gewesen (einwintern) und siehe da ein gis brief, der nicht per post kam, sondern bei einem hausbesuch eingeschmissen wurde

wohnsitz steht sowieso 1/2 jahr leer

ich soll eine a1 nummer zurückrufen :mad:

zahle sowieso schon am hauptsitz, also 2 mal blech ich sicher nicht


was kann man da machen?

sind portable geräte, die vorwiegend am hauptwohnsitz genützt werden und nur kurz am nebenwohnsitz, auch gebührenpflichtig?

wenn nicht, muss ich mich wohl jedes halbe jahr an und abmelden :(

maxb 02.12.2002 13:49

Zitat:

Original geschrieben von Hanneman
heute mal kurz im zweitwohnsitz gewesen (einwintern) und siehe da ein gis brief, der nicht per post kam, sondern bei einem hausbesuch eingeschmissen wurde

bist du dir sicher dass dieser biref in deinem postkasten lag :D

-> negieren, der brief wurde nicht zugestellt bzw. ist verlorengegangen. du bist dann nicht verpflichtet zu antworten.


ich hab' mir da mal die rechtlich info zusammengschrieben. ist eine verzwickte sache :(

http://www.wcm.at/vb2/showthread.php...65&#post507165

Hanneman 02.12.2002 13:55

Zitat:

Original geschrieben von maxb



bist du dir sicher dass dieser biref in deinem postkasten lag :D

-> negieren, der brief wurde nicht zugestellt bzw. ist verlorengegangen. du bist dann nicht verpflichtet zu antworten.

er wurde ja vom gis heini persönlich eingeschmissen, das heisst die werden immer wieder kommen

btw.: eine bekannte haben sie einfach am telefon angerufen, weil sie ihnen nie die türe aufgemacht hat :lol: , die werden immer dreister


mir gehts ja nur darum ob ein portabler ferseher auch fix angemeldet werden muss, da kann ich aus den gesetzliche bestimmungen bei der gis nichts herauslesen

maxb 02.12.2002 15:15

Zitat:

Original geschrieben von Hanneman


er wurde ja vom gis heini persönlich eingeschmissen, das heisst die werden immer wieder kommen

btw.: eine bekannte haben sie einfach am telefon angerufen, weil sie ihnen nie die türe aufgemacht hat :lol: , die werden immer dreister


mir gehts ja nur darum ob ein portabler ferseher auch fix angemeldet werden muss, da kann ich aus den gesetzliche bestimmungen bei der gis nichts herauslesen

das mit dem portable kann ich dir leider nicht beantworten. aber da sollte es eine regelung geben. das mit dem festnetz kann ich auch bestätigen, da hast dann pech gehabt, denn die üben wirklich telefonterror aus.

wenn der den brief auch selbst ins postkastel geschmissen hat, dann fehlt trotzdem der nachweis, dass er zugestellt wurde. post wird oft gestohlen oder einfach weggeschmissen weil's eine werbesendung war. :D


wenn er dich persönlich antrifft und dir den brief in die hand gibt, dann gilt das offiziell als anfrage ... siehe link oben

LouCypher 02.12.2002 16:32

Ich glaub schon das der portable angemeldet sein muss, es heisst ja dass für jeden standort an dem ein empfänger betrieben wird eine anmeldung erforderlich ist. Ich interpretiere das so, dass selbst wennst ein taschenradio dabei hast und es abwechselnd in einer von 10 wohnungen betreibst, du für jede wohnung die gebühr zahlen musst :( .

fredf 02.12.2002 16:54

falls in den letzten Jahren nicht etwas geändert wurde so ist ein portabler Fernsehr NICHT meldepflichtig genausowenig wie ein portabler Radio. Der Begriff portabel ist nicht eindeutig definiert aber 37,40cmTV-Geräte fallen sicher darunter.

am besten: Ignorieren
Rechtlich gibt es keine Handhabe deswegen in ein Haus/Wohnung einzudringen auch wenn sie noch so keilen.

LouCypher 02.12.2002 17:02

Zitat:

§2(5) Liegt für eine Wohung (Anm.: richtig: Wohnung) oder sonstige
Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort
ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als
Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren
beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage
mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort
betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung
nötigen Angaben zu machen.
Die reden von einer rundfunksempfangseinrichtung, nicht von der grösse derselben, bist sicher dass die zwischen portabel und nicht-portabel unterscheiden?

fredf 02.12.2002 17:45

habe bei meinem Posting angenommen das die entsprechende Person GIS-Gebühren bereits an einem Wohnsitz bezahlt.
wie gesagt ob es sich jetzt noch rechtlich so verhält wie vor einigen Jahren weiss ich nicht, eine schriftliche Anfrage würde es klären.


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