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frazzz 20.05.2005 19:01

Zitat:

Original geschrieben von jorge
für angestellte aus:

Überstunden für Angestellte sind im Normalfall mit 50% Zuschlag abzugelten
(Überstunden an Sonntagen mit 100% Zuschlag).


das ist zwar nicht falsch, aber unvollständig.

frazzz 20.05.2005 19:03

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B


Ich würde mir nie anmaßen zu beurteilen, ob jemand in seinem Job viel oder wenig arbeitet, ...


wäre auch wirklich unpassend, in deiner beruflichen situation :p

TONI_B 20.05.2005 19:08

Und bei den anderen ist es passend???
Wer beurteilt, wer wen kritisieren darf???

frazzz 20.05.2005 19:10

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Wer beurteilt, wer wem kritisieren darf???

in diesem falle du, wie ich deinem vorhergehenden posting entnehmen konnte.

TONI_B 20.05.2005 19:13

Ich wehre mich nur gegen Pauschalurteile und falsche Unterstellungen!
Ich habe nicht geasgt, dass ich beurteile, wer wen kritisieren darf. Aber Kritik kann doch nicht heißen, dem anderen Dinge zu unterstellen, die absolut unwahr sind.

Tarjan 20.05.2005 19:20

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
das ist zwar nicht falsch, aber unvollständig.
dann wäre es aber schön wenn du es ergänzen würdest

frazzz 20.05.2005 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
dann wäre es aber schön wenn du es ergänzen würdest

Zitat:

Original geschrieben von maxb
um jedoch die Freizeit nicht übermäßig auszuweiten, wird alle Arbeitszeit über 10h pro Tag, nach 20:00 (oder vor 06:00) und mehr als +8h pro Woche gleich gar nicht aufgezeichnet.
;)


und das ganze jetzt noch auf sonn- und feiertage umgelegt...


Vergütung von Überstunden





Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50% oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der Überstundenzuschlag gebührt auch bei Abgeltung in Form von Zeitausgleich.

In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit 100%ige Zuschläge vorgesehen. Der Berechnung des Zuschlages ist die Normalstundenentlohnung zu Grunde zu legen, wobei der Kollektivvertrag auch eine günstigere Berechnungsart vorsehen kann.


Zeitausgleich für Überstunden

Da Überstunden mit dem entsprechenden Zuschlag vergütet werden müssen, ist dieser Zuschlag auch bei einem Zeitausgleich entsprechend zu berücksichtigen.
Ein Zeitausgleich für Überstunden beträgt demnach 1 : 1,5 oder bei 100%igen Überstundenzuschlägen 1 : 2.
Es kann aber auch die jeweilige Grundstundenentlohnung in Zeit 1 : 1 abgegolten und der Zuschlag in Geld ausbezahlt werden.

Achtung:
Eine Vereinbarung, Überstunde nur im Verhältnis 1 : 1 abzugelten ist nicht zulässig. Vorenthaltene Zuschläge können unter Berücksichtigung allfälliger Verjährungs- und Verfallsbestimmungen nachgefordert werden.



http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-856-AD-855.html



:lol: besonders den letzten absatz möchte ich euren arbeitgebern nahelegen, um eventuellen nachforderungen eurerseits zu entgehen.

verfallsfristen beachten!

Alex1 21.05.2005 07:42

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
[...] :lol: besonders den letzten absatz möchte ich euren arbeitgebern nahelegen, um eventuellen nachforderungen eurerseits zu entgehen.

verfallsfristen beachten!

Und was mach ich als Beamter, wenn's Gesetz ist? ;)

jorge 21.05.2005 08:51

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B

@jorge
Ich habe nicht gejammert und mich nicht beschwert, dass ich zu wenig verdiene. Mit meinem Gehalt und meinem Job bin ich zufrieden - sonst würd ich es nicht machen.

...genau deshalb habe ich geschrieben:
Zitat:

(wobei ich niemanden unterstelle, dass gejammert wurde )
...da frag ich mich dann schon manchmal warum gerade die lehrer derart empfindlich reagieren,
wenns um dieses thema geht (schon öfters erlebt),
dabei scheint es sich doch um eine art "wunden punkt" zu handeln...
mir hat zumindest noch keiner unterstellt, ich würde weniger arbeiten als andere,
und wenn, würds mich kalt lassen.:cool:

Tarjan 21.05.2005 09:25

Also es wird doch immer von den anderen gemotzt wegen der geringeren Stunden. Andererseits höhre ich immer wieder "ich würde es nicht machen". Seht halt den längeren Urlaub als Ausgleich für die Arbeit mit den Schülern an.


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