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Martin Georg/EDDF 13.12.2004 16:57

@Stefan Söllner,

Bitte lies meine Postings ordentlich. Ich habe geschrieben:
Zitat:

und wenn man mal die Nicht-Dinglichkeit von Software außer acht läßt kann man das nach gesundem Menschenverstand nach auch Diebstahl nennen.
Das sollte recht deutlich kennzeichnen, daß es mit nicht um die juristische Definition (und damit um die rechtliche Feststellung desselben) von Diebstahl, sondern um den gesunden Menschenverstand ging. Wenn ich sehe wie jemand etwas klaut und damit verschwindet, dann nenne ich das einen Diebstahl, auch wenn das ein Richter erst Monate später so feststellen wird (oder oft auch gar nicht, wenn ich mir unsere Justiz so anschaue ... :mad: )

Zitat:

Aber ein erneuter Artikel in der FXP muss drinsein.
Gott behüte - auf so einen Artikel wie der zum Thema "Freeware" in der Oktober-Ausgabe kann ich gerne verzichten.

Zitat:

ich halte es für sehr fragwürdig, über denjenigen in diesem Fall war es FlyAway - der den Thread eröffnet hat, zu mutmassen.
Nunja, das ist schon etwas mehr als reine Spekulation. Ich habe bereits auf Seite 1 dieses Threads darauf hingewiesen, daß es nicht um die PC-6, sondern um weitere FSD-Flieger geht, die sich auf Sebastians PC befinden sollen, und auf diese Frage gibt es bisher keine schlüssige Antwort.

Im Moment stelle ich mich auf niemandens Seite, sondern ich versuche die hier zur Verfügung stehenden Informationen gegeneinander abzuwägen. Im übrigen brauchst Du mir nicht zu erzählen, was mir zusteht oder nicht. Das entscheide ich immer noch selbst :).

Martin Georg/EDDF 13.12.2004 17:00

Hi Marc,

Zitat:

Naja, Vertragsbestandteil kann nur werden, worüber sich beide Parteien beim Vertragsschluss geeinigt haben. Ich kann mich aber über nichts einigen, was ich nichtmals verstanden haben. Eben deshalb gilt in der Juristerei der Punkt der Fremdsprache bei den AGBs teilweise schon als problematisch. Ich persönlich halte das aber für etwas lebensfern.
Mit dem Argument müsste ich nur ein Idiot sein, um mich von allen Vertragsfesseln befreien zu können. Ich sag einfach "hab ich nicht begriffen", und schon bin ich raus. So einfach kanns nicht gehen :). Die Einigung kommt durch das Akzeptieren der EULA zustande, die vor Vertragsabschluß vorliegt. Wenn mir etwas unklar in dieser EULA ist, dann schließe ich eben den Vertrag nicht ab. Denn ansonsten gilt doch wohl der Grundsatz, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, oder?

Martin Georg/EDDF 13.12.2004 17:04

Re: Vertragstypus,

Marc wir reden nicht über die Werkform. Wir reden über den Abschluß eines Vertrages über die Nutzung von Software per Lizenz. Das zu tun ist definitiv möglich - sonst wären sämtliche Formen von ASP u.ä. nicht denkbar, denn da geht es ja auch um Standardsoftware. Wenn beide Seiten darin übereinstimmen, daß die Software nicht gekauft wird, dann liegt auch kein Kauf vor. Das ist die Natur von Vertragsfreiheit.

Stefan Söllner 13.12.2004 17:05

Martin,

Zitat:

Die Einigung kommt durch das Akzeptieren der EULA zustande, die vor Vertragsabschluß vorliegt.
Mag mich nicht wiederholen. Anderer Aspket, der verdeutlicht bereits erwähntes: Aus der FSD EULA.

Zitat:

If this product was acquired outside the United States, then local law may apply.
Und genau darüber reden wir hier.

Zu Orientierung lies bitte auch:
http://www.alfred-buellesbach.de/PDF...Rechtliche.pdf

Marc 13.12.2004 17:09

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Hat der Dieb ein Recht darauf, für das eine Produkt Support zu erhalten, wenn er vier andere gestohlen hat?
Zunächst einmal steht er dem fraglichen Produkt nicht als „Dieb“ gegenüber, sondern als rechtmäßiger Kaufer.

Die Frage ist aber falsch, weil sie etwas Unrichtiges impliziert.

Der Käufer hat ein vertragliches Recht, die erworbene Software dauerhaft nutzen zu können.

„Support“ impliziert eine dauerhafte Abhängigkeit, die es rechtlich beim Kauf nicht gibt – deshalb kann ja auch nichts „gekündigt“ werden. Die Produktaktivierung schafft aber erst diese rechtlich nicht existente Abhängigkeit auf technischer Ebene.

Das ist doch genau der alle entscheidende Kernpunkt der Produktaktivierung.

Die Rechte der Kunden werden untergraben, denn obwohl du dauerhaft ungestört die gekaufte Software nutzen darfst, funkt die Produktaktivierung dazwischen und schafft eine faktische Abhängigkeit des Käufers vom Hersteller.

Genau diese faktische Abhängigkeit kann dann im Einzelfall ein Hersteller zum konkreten Missbrauch nutzen.

Deine Frage liest sich anders formuliert: „Ist nicht Produktaktivierung für die Hersteller etwas Feines?“

Es geht nicht darum, dass der Kunde verlangen darf, dass FSD ihm immer wieder die Produkte aktiviert. Es geht darum, dass der Kunde nach dem Kauf verlangen darf, seine erworbene Software ungestört und dauerhaft nutzen zu können.

Du kaufst über Wochen hinweg eine Handvoll Bücher. Dann wirst du beim Diebstahl eines neuen Buchs erwischt. Hast du nun kein Recht mehr, die anderen Bücher lesen zu dürfen oder wäre es Sachbeschädigung, würde der Kaufhausdetektiv nach Hause kommen und diese Bücher zerreißen?

Wo soll die Grenze sein? 1 Gekauft, 10 kopiert? 1 gekauft, 1 kopiert? 10 gekauf, 1 kopiert? Würdest du auch noch bei 500 gekauften und einem kopierten Produkt die Deaktivierung aller 500 gut finden?

Die Frage der Urheberrechtsverletzung in einem Fall hat mit einem völlig anderen Vertragsabschluss nichts zu tun.

Marc 13.12.2004 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Wenn beide Seiten darin übereinstimmen, daß die Software nicht gekauft wird, dann liegt auch kein Kauf vor. Das ist die Natur von Vertragsfreiheit.
Nein, du versteht hier die Vertragsfreiheit falsch.

Zur persönlichen Disposition der Vertragspartner steht der Inhalt des Vertrages, nicht dessen rechtliche Würdigung.

Martin Georg/EDDF 13.12.2004 17:11

Marc,

nochmals - meine Argumentation basiert auf der Tatsache, dass es sich nicht um einen Kauf nach deutschem Recht handelt, sondern um eine Lizensierung. Wäre Deine Ansicht mit dem Kauf zutreffend, dann könnten wir uns den Großteil der Diskussion hier sparen - dann säßte FSD ziemlich tief in der Tinte. Aber wie gesagt, ich bin der ansicht daß das eben nicht der Fall ist, und das macht die Sache dann kompliziert.

Marc 13.12.2004 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Mit dem Argument müsste ich nur ein Idiot sein, um mich von allen Vertragsfesseln befreien zu können.... Denn ansonsten gilt doch wohl der Grundsatz, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt, oder?
Wenn du ein „Idiot“ bist, bist du geschäftsunfähig. Und tatsächlich bist du dann von „allen Vertragsfesseln befreit“.

Die alte Stammtischparole von „Unwissenheit und Strafe“ ist selbst im Strafrecht weitgehend daneben. Was aber ein Vertragsschluss mit "Unwissenheit" und "Strafe" zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.

Lightfoot jr. 13.12.2004 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Rainer2


Das Verhalten dieser kundenfeindlichen Firma kann doch von uns sehr leicht gesteuert werden! Wenn morgen keiner mehr von FSD kauft (was ich empfehle), dann gibt es dieses Verhalten übermorgen nicht mehr! So einfach ist das! Die Firma kann sich das nur leisten, weil es genug Anwender gibt, die sich immer wieder schröpfen lassen.

Ich sag es nochmal: Hände weg von den Produkten diese Hauses!


Schöne Grüße und viel Vergnügen mit anderen Fliegern (die es in Masse gibt)


Rainer [/b]
Dem schließe ich mich kraft meines grundgesetzlich verbrieften Rechtes zur freien Meinungsäußerung absolut an!

Die bisher fast 4.000 Leser dieses Threads werden ihre Schlüsse ziehen.

Marc 13.12.2004 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
meine Argumentation basiert auf der Tatsache, dass es sich nicht um einen Kauf nach deutschem Recht handelt, sondern um eine Lizensierung. Wäre Deine Ansicht mit dem Kauf zutreffend, dann könnten wir uns den Großteil der Diskussion hier sparen - dann säßte FSD ziemlich tief in der Tinte. Aber wie gesagt, ich bin der ansicht daß das eben nicht der Fall ist, und das macht die Sache dann kompliziert.
Wie häufig sollen denn noch ich und nun auch andere Leser hier Quellen posten?

Was du zunächst als „Tatsache“ bezeichnest, nennst du selbst schon zwei Sätze später eine eigene „Ansicht“.

Du beharrst auf gefühlsbegründeten Ansichten, und statt diese entweder sachlich zu begründen und zu belegen oder schlicht aufzugeben, wiederholst du sie gebetsmühlenartig.

Dass der Erwerb von Standardsoftware gegen einmalige Zahlung entgegen der Ansicht der Rechts-Literatur und entgegen der ständigen Rechtsprechung der Gerichte kein Kauf sein soll, wird dadurch auch nicht überzeugender.

Kauf dir noch bitte nur mal ein Buch zu dem Thema. Z.B. das hier: Internet-Recht von Koch:

Weder schaden eine abweichende Vertragsbezeichnung, noch führen in AGB („EULA“) enthaltene Nutzungsbeschränkungen zu einer anderen Beurteilung.

Ausdrücklich so auch (als eines von ganz vielen) das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 89, S2627)

Es gibt im BGB auch keinen „Lizenzvertrag“. Kaufrecht ist in 433 ff. BGB beschrieben. Ein „Lizenzrecht“ gibt es nicht. Was du meinst, müsste wohl als eine Rechtspacht nach §§ 581 II, 535 ff BGB anzusehen sein. Diese Diskussion ist in der Wissenschaft aber seit rund 15 Jahren geklärt. Nimm das doch bitte endlich mal zur Kenntnis.


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