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Ach ja: nochmals die Frage: Gibts eigentlich irgendjemand, bei dem der Complete-Anschluß seit letzter Woche auf einen anderen Anschluß übertragen wurde?
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Soll keiner mehr sagen, ich wär ein schlamperter Hund ;)
Hab noch alles von der Anmeldung gefunden: Ich hab hier einerseits die Hochglanzbroschüre, Kundeninformation zu Aonline Complete, in der heisst es: (...) A-Online Complete bietet Ihnen einen Internet Zugang über einen ISDN Basisanschluß zu einem sensationellen Pauschalpreis, der nicht nur das ISDN Grundentgelt (in dem bereits Ihr Telefongrundentgelt enthalten ist), sondern auch das Internet-Providerentgelt und alle Internet-Verbindungsentgelte abdeckt. Damit haben Sie praktisch einen unlimitierten Zugriff auf das Netz! (...) Weiters hab ich die AGB`s durchgeblättert, wo im Punkt 12 das Thema Sicherheit, Missbrauch und Schadenersatz geregelt wird (also die Weitergeber von Zugangsdaten) und in den Leistungsbeschreibungen steht dann zu dem Account A-Online Complete: "Beinhaltet den zeitlich und volumsmäßig unlimitierten Zugang mittels dynamischer IP Adressierung zum weltweiten Internet, inkl. 5 E-Mail Adressen und der Möglichkeit, eine Personal Homepage einzurichten, basierend auf einem ISDN Basisanschluß der Telekom Austria zu einem Pauschaltarif. Der Zugang ist als einzelner Zugang zu nutzen (Einzelplatznutzung). Die Leistungen von A-Online Complete sind nur entsprechend den Netzausbaumöglichkeiten der Telekom Austria verfügbar." Die Klärung folgender Fragen wär für mich Interessant, und zwar von rechtskundigen Menschen ( und ohne den "gesunden Menschenverstand" oder sonstigen moralischen Gedanken zersetzten Standpunkten): Wie weit ist hier die Aussage "...und alle Internet-Verbindungsentgelte abdeckt..." aus dem Prospekt bindend? Schadet die undeutliche Formulierung nicht dem, der die Formulierung trifft? Was bedeutet in der EDV Welt Einzelplatznutzung? Wenn Einzelplatznutzung nur von einem Gerät bedeutet, wie verhält es sich bei einem für transportablen Gebrauch geeignetem/ vorgesehenem Gerät (Laptop) und der Einwahl vom jeweiligen - veränderbaren - Standort? Wie ist es möglich festzustellen, ob ich vom Stand PC oder Laptop mich einwähle? Wenn hier also die Antworten objektiv ergeben, dass aus Verkaufsinformation, AGB`s und den anderen Unterlagen die derzeitige Sperraktion der Telekom Austria unzulässig ist, dann sollten die Complete Nutzer schon überlegen, eine Verbrauchergruppe zu bilden und gesammelt und koordiniert vorzugehen. So, jetzt zupf ich mich noch eine Woche zum Wandern in die STMK (nicht ohne das Spiel GAK : Real zu versäumen) und bin dann gespannt, welchen Verlauf die weitere Diskussion nimmt und ob es Antworten in meinem Sinne gibt. Sears mitanaund, al T. |
Zitat:
D_T |
aber die gelten nicht für mich, wenn ich sie nicht unterschrieben habe. außerdem kann ich mich nicht erinnern, daß ich in irgendeiner form der änderung des vertrages zugestimmt hätte.
oder auf welcher grundlage dürfen vertragsbestimmungen EINSEITIG geändert werden ? |
... die AGBs sind ziemlich sicher noch gültig! Bei einer Änderung müssen die Kunden verständigt werden, da Nichteinverständnis ein Kündigungsgrund wäre.
Und ich kann mich an keine Verständigung erinnern. Grüße Manx |
genau, das würde ich auch erwarten. wenn es anders wäre, dann verstehe ich nicht wozu man überhaupt noch einen vertrag schliesst. sicher kann man verträge ändern, aber ohne kündigung und neuabschließen oder gegenseitiges einverständnis wird das nicht funktionieren.
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Ja das stimmt, kann mich erinnern, als die UTA die AGB's geändert hat, hab ich die neuen AGB's zugesendet bekommen, zur Info und ich glaub (binmir nicht sicher) daß auch von einem Kündigungsrecht gesprochen wurde, falls ich nicht einverstanden wäre.
Auch ebay schickte mir vor ein paar Wochen eine mail, in dem über die neuen AGBs aufgeklärt wurde. Nur Aon/Jet2nepp/Teledumm ändert lustig hin und her wie es ihnen gefällt und NIEMAND erfährt irgendwas, scheinbar nicht mal die eigenen Mitarbeiter. Wähle mich nun auch schon seit letzten donnerstag kostenpflichtig ein, der Scheißverein kann mich kreuzweise, sobald sich hier in S für meinen Zweitwohnsitz ein vernünftiges Angebot auftut. Dann können sie sich auch die Gebühren für beide ISDN-Anschlüsse aufzeichnen (Nur die Grundgebühren alleine schon ca. 1320 Schilling/Rechnung !!) |
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"Der Kunde darf die Lizenz nicht an Dritte übertragen und nur auf einem PC verwenden. Die TA ist bei jeder Verletzung des Kunden für alle ihr daraus erwachsenden Nachteile schad- und klaglos zu halten."
also auf einem laptop aus ganz österreich einwählbar "In diesen Vertrag kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der Kunde alle Verpflichtungen aus diesem - und das den Telefonanschluß betreffende - Vertragsverhältnis auf den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum Wirksamwerden des Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige Ansprüche mithaftet." auch des übertragen ist also noch gestattet!! vielleicht sollten sie de datakommler des a amol durchlesen :D |
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Punkt 21: Verpflichtungen von Wiederverkäufern: Wiederverkäufer sind verpflichtet, alle aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich ergebenden Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen. Wiederverkäufer haften der TA für alle aus der Unterlassung dieser Verpflichtung ergebenden Schäden. ---------------------------------------------------------------------- ???????????????? Ich habs eh weiter oben schon mal angesprochen, aber scheinbar hats niemanden interessiert. Widerspricht sich da ned was ? Kann mir des wer erklärn ? |
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