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hi
ich hab erst jetzt davon gelesen das tmobile die ABG geändert hat, geht es jetzt auch noch das ich kündige obwohl die neuen AGB schon in kraft sind? finde das auf die schnelle nirgends!! edit: hab es gerade in der tmobile PDF gefunden... leider 4 tage zu spät... dass heißt ich muss noch Jänner 2011 bei tmobile bleiben :( |
Die Rechnung durchlesen. Dort hätte es gestanden ;)
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Cool ... bin seit Ewigkeiten bei T-Mobile und das hier hab ich nicht mal mitbekommen.
Finde es toll, dass sie sowas ihren Vertragsnehmern so "offensichtlich" bekanntgeben X-/ Danke fürs Posten jedenfalls! |
Ich kann mich nur wiederholen:
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neuigkeiten von t-mobile
nachdem der vertrag seit 23.7 still liegt, und die abschlussrechnung am 12.8 ausgestellt wurde ist bis jetzt noch die im voraus zuviel bezahlte grundgebühr rücküberwiesen worden. heute t-mobile angerufen, einzige antwort "t-mobile hat lt. agb das recht fürs rückbuchen sich 3 monate zeit zu lassen" ... klasser service! man bezahlt grundgebühr im voraus, man zahlt auch trotzdem wobei schon fest steht dass man den service gar nicht mehr länger will, und dann darf man auch noch ewigkeiten warten bis sie das geld zurücküberweisen! jedenfalls steht für mich fest, t-mobile nein danke, das hat bei a1 und sogar bei 3 damals besser geklappt... |
Ich habe auch das Sonderküdigungsrecht in Anspruch genommen und am 19.8. eine Endabrechnung über ein Guthaben von 18,54€ erhalten mit dem Hinweis auf der Rechnung 'Fällig am 25.08.2010'.
Ich verstehe das natürlich so, daß T-Mobile mir bis 25.8. das Guthaben überweist. Denkste, bis heute keine Überweisung, bei einem Anruf bei der Hotline sagte mir die Dame, "T-Mobile kann sich in Ihrem Fall bis 25.9.2010 mit der Überweisung Zeit lassen" und verweist dabei auf die AGB, ohne aber mir ein Detail nennen zu können, welcher § der AGB das beinhaltet. Ich habe die AGB von vorne bis hinten durchgelesen, finde aber keinen §, der diese Maßnahme rechtfertigt. Ich denke ich werde ein Mahnschreiben schicken und auch dementsprechend eine Mahngebühr verrechnen, wichtig dabei ist, daß die selbst eine Fälligkeit vorschreiben, aber nicht einhalten. |
ich könnte mich auch nicht erinnern etwas davon in den agb's gelesen zu haben! nochdazu die aussage mit den 3 monaten...
jedenfalls ist's mit heute auf meinem konto gutgeschrieben... wobei ich noch immer der meinung bin, wenn ich per fälligkeit überweisen muss (also die grundgebühr rechtzeitig zu zahlen), dann sollten sie auch bei fälligkeit rücküberweisen und sich nicht so wie in meinem fall fast 14 tage über fälligkeit zeit lassen! |
Ich habe jetzt einen sonderbaren Rückruf von T-Mobile erhalten, wo mir das Mädel zwar immer noch nicht sagen konnte wo in den AGB's der Rückzahlungsverzug zu finden ist, aber sie hat jedenfalls gewußt "das ist halt so üblich bei uns", mehr war von ihr nicht zu erfahren.:confused:
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Da hat sich anscheinend seit 10 jahren nichts geändert. Alsi cih damals noch bei max.mobil gekündigt habe wars ähnlich. Auf die AGB verweisens anscheinend immer. Als ich dann meinte bitte wo, ich hätte die AGB offen vor mir liegen hats dann aufgelegt.
Wobei im UMTS Forum gibts massiv Beschwerden über T-Mobile und die Endabrechnung. |
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