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Martin Georg/EDDF 13.12.2004 16:18

Moin,

Ich hab mir die lange Erklärung, die Steve Small da an Tobi geschickt hat recht genau durchgelesen. Ein Passus weckt da schon meine Aufmerksamkeit:

Zitat:

Unfortunately, the list of corrupt Licenses included four titles he had no licenses for, which he had stolen from us.
Das ist ja nun schon relativ präzise. Die betreffende Person (in dem ganzen Gewirr hier ist mir nicht mehr so ganz klar wer das sein soll) hat nach Ansicht von FSD 4 Produkte von denen auf seinem Rechner, für die er keine Lizenz hat. Prinzipiel sollte FSD ja schon in der Lage sein, das nachzuvollziehen (ich gehe jetzt mal davon aus, dass derjenige nur unter seinem Namen gekauft hat, und auch FSD nicht lügt). Das würde damit ganz klar den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllen - und wenn man mal die Nicht-Dinglichkeit von Software außer acht läßt kann man das nach gesundem Menschenverstand nach auch Diebstahl nennen.

Frage: Hat der Dieb ein Recht darauf, für das eine Produkt Support zu erhalten, wenn er vier andere gestohlen hat?

FXP 13.12.2004 16:20

Eines der Probleme hier liegt sicher in der Tatsache, dass die englischsprachige Softwareindustrie der Meinung ist, dass das angelsächsiche Recht einfach das alleingültige ist und sich - bestärkt durch die USA und in den USA ansässigen Firmen - einen Dreck um lokales Recht kümmert. Hier gehört eingehakt.
Leider ist die EU noch zu sehr mit internen Problemen beschäftigt, um sich um dieses Thema zu kümmern und einmal unmissverständlich klar zu stellen, dass amerkikanische, englische, australische und sonstige Firmen, sich bei verkäufen in den EU-Raum - auch wenn diese über das Internet geschehen - das lokale Recht zur Anwendung zu kommen hat.

Ohne die Rechtslage in Deutschland jetzt wirklich zu kennen, frage ich mich, ob es nicht möglich sein müsste, FSD in Deutschland zu klagen.
Bei den geringen Summen um die es hier geht, kann der Prozessaufwand nicht wirklich groß sein. FSD jedoch hätte einen ganz schönen Aufwand, sich in Deutschland vertreten zu lassen...

Es sollte dabei vorallem auf das Ausspionieren von Kunden-PCs gehen. Denn das greift dramatisch um sich und ist nach US-Rechtslage (speziell im Hinblick auf den Homeland Security Act) kaum zu unterbinden. Nach der Rechtslage in Europa ist es jedoch mit ziemlicher Sicherheit unzulässig.
Hier ein Urteil zu erreichen, wäre für die gesamte Softwareindustrie von grosser Bedeutung.

Wenn man aber nicht gleich "Geschichte schreiben" will (denn darauf käme es hinaus, könnte man der Softwareindrustrie - allen voran unserem Big Brother in Redmond - verbieten lassen, europäische PCs auszulesen) gibt es vielleicht eine andere Methode:
Vielleicht würde es schon reichen, FSD einmal zu drohen, über Rechtsanwälte ihren Provider darüber zu informieren, dass sie unter Ausnützung seines Services, permanent Deutsches Recht, bzw. EU-Recht bewusst brechen... Der müsste sie ja dann - geht man von ihren eigenen Androhungen aus - ja sperren.
Womit man so einem Brieflein - ob durchsetzbar oder nicht - denen einmal eine ähnliche Rute ins Fenster legen würde, wie sie es bei so manchem Anwender offenbar tun.

Martin Georg/EDDF 13.12.2004 16:32

Zitat:

Gekündigt werden können Dauerschuldverhältnisse (Mitte, Pacht...) aber kein Kaufvertrag.
Marc,


Ich bin mir immer noch nicht sicher ob es wirklich ein Kaufvertrag ist. Klar, Du wirst mir jetzt mit der laufenden Rechtssprechung des BGH kommen, nachdem Standardsoftware gekauft und nicht lizensiert wird. Ich denke aber mal, daß die beiden Parteien durchaus eine andere Nutzungsform per Vertrag vereinbaren können (in diesem Fall die Lizensierung), und das EULA zielt ja genau in diese Richtung. Ber Vertrag ist fast alles zulässig, was nicht gerade sittenwidrig ist.

Stefan Söllner 13.12.2004 16:34

Zitat:

Frage: Hat der Dieb ein Recht darauf, für das eine Produkt Support zu erhalten, wenn er vier andere gestohlen hat?
Um jemanden als Dieb und des Diebstahls schuldig zu sprechen, bedarf es der Feststellung durch ein Gericht und nicht durch Herrn Small.

Im übrigen greift hier nicht der Tatbestand des "Diebstahl" nach dem StGB.

Da Marc nochmals für grobe Orientierung gesorgt hat, wird klar, dass es weniger ein Unterhaltungsspiel und Euronen geht, sondern um grundlegende Rechtsaspekte des weltweiten eCommerce vs. Rechtschutz einzelner Staaten.

In der Tat würde ein Rechtsurteil für größere Klarheit sorgen als wir evtl. vermuten.

Mmmh. Ein fundierter Artikel von Marc, publiziert auf einer großen US FS Site würde was bringen. Leider utopisch, da von vielen angenommen wird, dass es sich um ein deutschsprachiges Problem handelt (was es aber nicht ist) und eben nur wenige interessiert.

Aber ein erneuter Artikel in der FXP muss drinsein.

StNeaga 13.12.2004 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Moin,

Die betreffende Person (in dem ganzen Gewirr hier ist mir nicht mehr so ganz klar wer das sein soll) hat nach Ansicht von FSD 4 Produkte von denen auf seinem Rechner, für die er keine Lizenz hat. Prinzipiel sollte FSD ja schon in der Lage sein, das nachzuvollziehen (ich gehe jetzt mal davon aus, dass derjenige nur unter seinem Namen gekauft hat, und auch FSD nicht lügt). Das würde damit ganz klar den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung erfüllen - und wenn man mal die Nicht-Dinglichkeit von Software außer acht läßt kann man das nach gesundem Menschenverstand nach auch Diebstahl nennen.

Frage: Hat der Dieb ein Recht darauf, für das eine Produkt Support zu erhalten, wenn er vier andere gestohlen hat?

Hallo Martin,

ich halte es für sehr fragwürdig, über denjenigen in diesem Fall war es FlyAway - der den Thread eröffnet hat, zu mutmassen.

Und wenn er 500 Produkte nicht legal erworben hat, ist es nicht unsere bzw. Deine Aufgabe darüber zu urteilen.

Damit stellst Du Dich auf die Seiten von FSD u. dass steht Dir meines Erachtens nicht zu.

Wir mutmassen hier nicht um illegal erworbene Software, sondern über den Missbrauch von FSD, Systeme weltweit aus zu spíonieren u. den Usern eine nach Europäischen Gesetzen, fragwürdigen Procedur zu unterziehen.

Gruss

venux 13.12.2004 16:39

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Frage: Hat der Dieb ein Recht darauf, für das eine Produkt Support zu erhalten, wenn er vier andere gestohlen hat?
Die Antwort ist ganz einfach: Ja, hat er! Alles andere wäre sonst auch nicht besser als ein vorangegangener Diebstahl.

Seemann 13.12.2004 16:49

Hallo,

ich sehe die ganze Sachlage so .

FSD wird nicht wagen , irgend einen Namen auf eine schwarze Liste setzen zu lassen , denn das was sie tun , jedem User von FSD einen Trojaner auf den Rechner zusetzen , daß ist wie ein Virus , daß dürfte wohl absolut illegal sein.

Deshalb drohen sie mit allen Mittel um der Einschüchterung und ziehen die Licenzen ein , wären sie absolut im Recht , würden sie dieses gerichtlich klären lassen.

Nur bei den Minisummen wäre ein erheblicher finanzieller Aufwand nötig und ob sie mit ihrer Trojaner Politik recht bekommen , sei dahin gestellt.

Ich kaufe etwas von dehnen und stelle dann fest , daß die EULA in English ist anstatt in der Landessprache , wohin verkauft wird.

Mein English ist so , daß ich nur 1/4 vom ganzen verstehe , aber gekauft habe ich schon , daß heißt , ich muß die Maschine abnehmen , ob ich einverstanden bin oder nicht.

Hier " Mr.Roger "

Mr. Fisher:

The fact is that when attempting to install an FSD product, the installer
found traces of the Keygen program you used, created by
"Mr. Rogers", is not only ineffective, but leaves unambiguous tracks
behind on your system. This Keygen file has been used in the past by
you, on this computer, to attempt to defeat the FSD license system so
that our aircraft can be installed without first purchasing them
legally.

Had you chosen to be forthcoming about this we would have sought a
mutually beneficial arrangement here. But as you did not do so this
license has been revoked, and based on the account history we are
declining any further action on this account, or any further
correspondence.

We will keep this matter as confidential provided you do the same, and
under this circumstance, we will not pursue the matter any further
with the various reporting agencies, or any of the other options that
are available to us.

Good luck in the future.

FSD International

Wer weiß , was durch den Trojaner von FSD noch alles von meinem Rechner ausgelesen wird.

Allerdings habe ich das Empfinden , daß FSD nicht weiß , wer was kostenlos über einen Keygen installiert hat. Daher gehe ich davon aus , das , wenn man eine Maschine angeben würde sie damit nicht einverstanden wären , daß hieße im Klartext , man müßte die gesamte Palette kaufen , ein tolles Geschäft.

Ich hatte schon bei der 2. oder 3. Installation die besagte Data Member Code auf meinem Desktop und wunderte mich , was das soll. Ich gehe davon aus , einmal einen alten Installer benutzt und schon ist man ein Dieb und Pirat , denn daher kommt meines erachtens diese Fehlermeldungen eines Keygen.

Zugegeben , es ist Piraterie die Arbeit dieser Leute nicht zu bezahlen , aber im gleichen Sinne finde ich , daß es ebenso Piraterie ist , jemandem einen Trojaner auf den Rechner zusetzen , der dann mit FSD telefoniert.

MalteB 13.12.2004 16:53

Zitat:

Mein English ist so , daß ich nur 1/4 vom ganzen verstehe , aber gekauft habe ich schon , daß heißt , ich muß die Maschine abnehmen , ob ich einverstanden bin oder nicht.
Dann schau mal weiter oben.Dort steht bereits das die EULA VOR Kaufabschluss einzulesen ist und wenn du in diesem Fall dann trotzdem kaufst obwohl du nur ein viertel des ganzen verstehst,dann liegt das Problem auf deiner und nicht auf FSD´s Seite.

Marc 13.12.2004 16:54

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Klar, Du wirst mir jetzt mit der laufenden Rechtssprechung des BGH kommen, nachdem Standardsoftware gekauft und nicht lizensiert wird. Ich denke aber mal, daß die beiden Parteien durchaus eine andere Nutzungsform per Vertrag vereinbaren können
Hallo,

nein, denn damit vertauschtest du Ursache und Wirkung.

Wie der Vertrag rechtlich zu beurteilen ist, richtet sich nach dem wirklichen Inhalt des Vertrags, nicht nach der Bezeichnung.

Wenn FSD sich per Vertragsschluss überhaupt erst verpflichten würde, ein neues Add-On auf Kundenwunsch zu erstellen, wäre das ein anderer Vertragstypus – ein Werkvertrag.

Solange aber Standardsoftware gegen einmalige Zahlung dauerhaft überlassen wird, ist das ein Kauf.

Marc 13.12.2004 16:56

Zitat:

Original geschrieben von MalteB
Dort steht bereits das die EULA VOR Kaufabschluss einzulesen ist und wenn du in diesem Fall dann trotzdem kaufst obwohl du nur ein viertel des ganzen verstehst,dann liegt das Problem auf deiner und nicht auf FSD´s Seite.
Naja, Vertragsbestandteil kann nur werden, worüber sich beide Parteien beim Vertragsschluss geeinigt haben. Ich kann mich aber über nichts einigen, was ich nichtmals verstanden haben. Eben deshalb gilt in der Juristerei der Punkt der Fremdsprache bei den AGBs teilweise schon als problematisch. Ich persönlich halte das aber für etwas lebensfern.


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