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J@ck 31.03.2004 06:45

Zitat:

Original geschrieben von route66
NACHSATZ:

Hier handelt es sich eindeutig um einen PRIVATKAUF, da es nur Hr. D als Kaufpartner gibt und auch keine anderen Rechnungen übergeben wurden.!

Sehe ich nicht so wenn es eine Rechnung einer "Firma" gibt. Dann würde ich Herrn D nur als Vermittler sehen, nicht als ursprünglicher Besitzer.
Dass er der ursprüngliche Besitzer war, würde nicht nur stark von seiner allen bekannten Story abweichen sondern müsste mit seinem Namen auf den Rechnungsbelegen bewiesen werden.
Auf welchen Namen wurde die Rechnung ausgestellt?

route66 31.03.2004 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Jack.Ripper
Sehe ich nicht so wenn es eine Rechnung einer "Firma" gibt. Dann würde ich Herrn D nur als Vermittler sehen, nicht als ursprünglicher Besitzer.
Dass er der ursprüngliche Besitzer war, würde nicht nur stark von seiner allen bekannten Story abweichen sondern müsste mit seinem Namen auf den Rechnungsbelegen bewiesen werden.
Auf welchen Namen wurde die Rechnung ausgestellt?


Also wie bereits mehrfach erwähnt gibt es keine Rechnung irgendwelcher Firmen, sonden nur eine offensichtlich selbst geschriebene, ohne jeglichen Briefkopf oder Firmenname.
Da die Komponenten sichtbar gebraucht sind und Hr. D die "Sache" übergeben hat, war alles bis zur Übergabe in seinem Besitz und ist somit EINDEUTIG PRIVATKAUF !!! Ausserdem hat Hr. D den Rechner zusammengebaut (behauptet er zumindest) und dafür auch hingelangt.

Wenn Ihr mir nicht glaubt, Anwalt fragen.! Muß heute eh noch mit Ihm telefonieren.

Gruß AL

grizzly 31.03.2004 22:00

Was ist jetzt, wie geht's weiter mit der Geschichte?

Groovy 31.03.2004 22:22

Zitat:

Original geschrieben von grizzly
Was ist jetzt, wie geht's weiter mit der Geschichte?
..und sie lebten glücklich bis ans Lebensende. :D :lol:

Bernhard81 01.04.2004 11:06

Meiner Meinung nach ist es kein Privatverkauf weil der Herr ... der Käuferin vorgetäuscht hat, dass sie es über ihn als Vermittler von einer Firma aus Deutschland kauft welche alles fix und fertig & vorallem Neuware per Post aus Deutschland schickt.

Es ist entweder Betrug oder Neukauf beim Händler.

Der Käuferin könnte man nur Gutgläubigkeit und unwissenheit vorwerfen.
inwiefern das rechtlich verwertbar ist weiss ich leider nicht.

Woodz 01.04.2004 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Bernhard81
...weil der Herr ... der Käuferin vorgetäuscht hat,.....
der punkt ist, dass der herr kein unternehmer ist. damit kann auch kein konsumentengeschäft vorliegen!

Konsumentenschutzgesetz (KSchG):
Zitat:

§ 1 (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
1. einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines
Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
2. andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden
kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.



lg
woodz

p.s. mich würde auch interessieren, wie es bei der geschichte steht.

g17 01.04.2004 12:27

Ich glaube auch das hier die Vortäuschung gilt.

Denn sonst müßte man sich theoretisch vor jedem Kauf in einem Laden etc. den Gewerbeschein u.a. zeigen lassen.

Du gehst in einen Laden kaufst etwas, der Besitzer ist nicht berechtigt ein Gewerbe auszuüben (=Privatkauf), und du als Konsument bleibst im Regen stehen? Das kann es ja wohl nicht sein.


g17

Alter 01.04.2004 14:38

Ich kenne solche Typen wie den Herrn D: Die kaufen beste Ware, die der ahnungslose Kunde voll bezahlen darf, behalten diese aber für sich und geben dem Kunden eine "abgespeckte" Version der Bestellung.
Deshalb gibt es keine Firma, keine Rechnung, keine Rücknahme kein Garnichts. Schön angeschissen worden, die arme Kollegin. :rolleyes:

Woodz 01.04.2004 15:01

Zitat:

Original geschrieben von g17

Denn sonst müßte man sich theoretisch vor jedem Kauf in einem Laden etc. den Gewerbeschein u.a. zeigen lassen.

Du gehst in einen Laden kaufst etwas, der Besitzer ist nicht berechtigt ein Gewerbe auszuüben (=Privatkauf), und du als Konsument bleibst im Regen stehen? Das kann es ja wohl nicht sein.

das ist dann ein fall für die gewerbebehörde. für die anwendung des konsumentenschutzgesetzes theoretisch egal.

dort wird der unternehmer so definiert:
Zitat:

§ 1(2) KSchG: Unternehmen im Sinn des Abs. 1 Z. 1 ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

Dummy 01.04.2004 15:02

Ich denke der Typ wird noch a wengerl im Krankenstand bleiben.
mfg Mani


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