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Guru 07.09.2003 17:01

Wenn wir davon ausgehen, dass derzeit zumeist 802.11b und 802.11g verkauft und auch verwendet wird, dann wundert Guru die gesamte Aktion - 11b und g laufen nämlich im EU-weit harmonisierten 2,4 GHz-Band.
802.11a (Guru hat leider keine Karte zuhause, kann daher nicht kontrollieren) verlangt zumeist die Eingabe des Landes, in dem sie betrieben wird - und sperrt damit die nicht erlaubten Frequenzbereiche. Das dies genauso weich ist wie so manches Andere, braucht man nicht zu diskutieren.

Für den User sollte auf jeden Fall garantiert sein, dass das Equipment, das er beim Händler kauft, auch eingesetzt werden darf - es kann ja ned jeder User Jurist auch noch sein :)

Guru

mike 07.09.2003 17:08

@maxb: Es geht im konkreten darum, dass der Typ angeblich verlangte, den Verkauf JEDWEDER WLAN-Hardware einzustellen. Also überhaupt keine Einschränkung auf a, b oder g. Einfach nur aus, vorbei nix geht mehr.

utakurt 08.09.2003 00:13

Just4info:
 
Just4info:

http://futurezone.orf.at/futurezone....3889&tmp=96770

da hat sich wirklich ein Vollt+++++T echt bin der Wahl der Mittel vergriffen - vielleicht will er sich auch in die Pens'n absprengen!

cub 08.09.2003 08:31

Die Macht der Feder
 
Hallo pc.net
Befolgst Du die Anweisungen eines Exekutivbeamten nur wenn sie schriftlich erfolgen?

steelrat 08.09.2003 08:53

@cub
 
naja du vergleichst da Äpfel mit Birnen...


den Anweisungen der Exekutive ist auf jeden Fall immer Folge zu leisten!

Anders schauts mit den restlichen Behörden aus; oder zahlst du sofort was ein wenn dich wer Anruft, sagt er ist vom BMF und will dass du ne Steuernachzahlung auf ein Konto überweist!


Also, wie schon mehrfach angesprochen, wirds wohl mal ne Anfrage in Schriftform beim Ministerium geben, was das soll; und dann wirds mal ne Rückmeldung geben, dass die div. WLAN Geräte notifiziert werden!

das wird geprüft und wenn die eh im harmonisierten Bereich operieren, dann wird da wohl ein beamter nach hinterunterschaaßwaltersdorf strafversetzt und darf Autos zählen an nem gesperrten Strassenabschnitt :hehe:


sollte es doch notwendig sein die Geräte zu notifizieren, wird wohl eine angemessene Frist gesetzt, dies zu tun; an Strafen & Konfiszierung von Equipment will ich ned so recht glauben!


Trotz allem, hat da wohl ein Herr im Amt Torschlusspanik gehabt, oder er hatte Angst, er kann sich das bis nach dem WE nicht merken;

auch wenn sachlich korrekt vorgegangen wurde, so wärs doch von Vorteil gewesen NICHT mafialike zu agieren....

aber das ist alles nur imho.....

und Guru hat schon recht..... Cowboys die aus der Hüfte schiessen treffen kein Scheunentor, wecken aber die ganze Stadt auf....

fricki 08.09.2003 09:10

Lasst mich mal kurz überlegen .......


Mobilkom hat sich die UMTS Lizenz teuer gekauft .......

T-Mobile setzt schon voll auf WLAN Hotspots ........


Wenn ich nun 1 und 1 zusammenrechne wäre es doch möglich, dass da irgendwer auf WLAN "sauer" ist, oder ? :confused:

steelrat 08.09.2003 09:14

naja
 
dann würd ja ne Klage von der MA kommen & ned ne allgemeine Aufforderung der Behörden...

Guru 08.09.2003 10:03

Zitat:

Original geschrieben von fricki
Lasst mich mal kurz überlegen .......


Mobilkom hat sich die UMTS Lizenz teuer gekauft .......

T-Mobile setzt schon voll auf WLAN Hotspots ........


Wenn ich nun 1 und 1 zusammenrechne wäre es doch möglich, dass da irgendwer auf WLAN "sauer" ist, oder ? :confused:

Auch T-mobile und andere Mobilfunkbetreiber haben sich die UMTS-Lizenz teuer gekauft.

WLAN ist auch nicht wirklich für mobile Fortbewegung gebaut, daher nur ein ziemlich unzureichender Ersatz für UMTS. Man bedenke nur die Roamingprobleme (fehlende Standards) - sowohl national als auch international, Billing - weitestgehend ungeklärt und diverse Ungereimtheiten (wechselnde Standards, nationale Zulassungsbehörden ;) )

Guru

pc.net 08.09.2003 10:30

Re: Die Macht der Feder
 
Zitat:

Original geschrieben von cub
Hallo pc.net
Befolgst Du die Anweisungen eines Exekutivbeamten nur wenn sie schriftlich erfolgen?

ein beamter eines ministeriums ist kein exekutivorgan ... will er, dass ich seinen anweisungen folge leiste, so muß er mir diese schriftlich (in bescheidform) ausstellen und bei zuwiderhandeln kann er mir dann erst die exekutive auf den hals hetzen ...

btw: ein exekutivorgan muß mir aber auch auf verlangen den ausweiß zeigen, weil ja auch schon typen in geklauter/nachgemachter uniform herumlaufen ...

wenn er/sie vor mir steht und seine/ihre identität ist geklärt, dann hab ich respekt - dafür habens ja auch eine glock :o:rolleyes: ...

btw2: wenn mich ein exekutivorgan anruft, befolge ich seine/ihre anweisungen übrigens genausowenig ;)

alles andere wurde schon von steelrat gesagt ...

Jack Ryan 08.09.2003 12:01

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Für den User sollte auf jeden Fall garantiert sein, dass das Equipment, das er beim Händler kauft, auch eingesetzt werden darf - es kann ja ned jeder User Jurist auch noch sein :)

Guru

Naja, das ist so eine Sache...

Bin kein Jurist, aber es gibt doch AFAIK den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Andererseits gibt es ja auch ein "Handeln im guten Glauben", sprich, wenn ich bei einem ordentlich Händler das Funkzeug kaufe kann ich doch in gutem Glauben davon ausgehen, daß ich es verwenden darf.

Was zählt dann mehr, wenn es hart auf hart geht (wovon ich allerdings nicht ausgehe)

Gibts hier vielleicht einen Rechtsgelehrten, der dazu seinen Senf abgeben kann?


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