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holzi 27.09.2008 09:25

Hier scheint es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben, auch gibts eine Menge Paragraphen, einige davon vermutlich verfassungswidrig.
Schlussendlich müssen das die Gerichte klären. Wenn die Provider Daten unrechtmäßig herausgegeben haben, müssen uU Schadensersatz zahlen.


Ich würde jedem empfehlen, sich mit Arbeiterkammer, Konsumentschutzverein, Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzten und eine Klage gegen die TA anzustreben.
Hoffentlich klappt das und die TA muss brennen wie ein Luster! Ehrlich gesagt eine Frechheit was die machen - so wie es aussieht, geben ja die anderen Provider ihre Daten nicht so leicht her.

Perseus 27.09.2008 11:30

Schönen Samstag wünsch ich!


Genau, davon rede ich ja die ganze Zeit, die Telekom Austria scheint der einzige Provider zu sein die Stammdaten weitergeben, ein anderer wurde nie erwähnt.


Die Frage ist eben, um wie viele Abgemahnte handelt es sich tatsächlich, ich denke wir müssen davon ausgehen, dass nur ein geringer Prozentsatz sich hier im WCM äußert, (ev. gibt's bessere A-Seiten zu diesem Thema?). Jedenfalls denke ich, dass wir hier trotz der vermehrten Fälle von Abmahnungen der letzten Tage und Wochen hier, nur von der berühmten Spitze des Eisberges auszugehen haben, ich persönlich der ja auch bei der Telekom ist, gehe jetzt schon mit unguten Gefühlen zum Briefkasten oder wenn der Postmann klingelt zur Tür.


Am besten wärs die Sache würde wirklich public, auch wenn's es dies hier auch tut, ich rede aber von der Größenordung, wie Zeitungsberichten, oder TV, da gibts ja "Konkret" im ORF, da legen sie ja genau solche Dinge offen, ihr Abgemahnten, schreibt doch eine Mail an die Konkret-Redaktion, ok, dann müsst ihr ins TV fällt mir gerade ein, und müsst vor ganz Österreich zu geben Pornos runter gelanden zu haben, na ja, hehe, gibt's auch Schöneres, na ihr könnt ja darum bitten unkenntlich gemacht zu werden :), jedenfalls würde dies die Telekom mit Sicherheit ruhig stellen, und die Zeit der Abmahnungen wäre vorbei.


Schöne Gruß,

Roman.

Baron 27.09.2008 14:54

Hmmm -CT bzw. CTtv berichten auch gerne über solche Sachen !:rolleyes:
Würde ich mal strategisch gesehen so spielen (weil der ORF ja nicht so der aufdecker sein wird wenns um die Telekom geht -wie Heist das so schön mit einer Krähe die der andren kein Auge aushackt?)-ct/CTtv-und dann über den Orf weil wenn da schon was erschienen ist/berichtet wurde könnens nicht so schnell abwiegeln...:p:D

Mathematiker 27.09.2008 18:08

Habe diese Woche auch 3 Abmahnungen von Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte erhalten (sie verlangen 2190€) und habe mich sofort mit dem RA Dr.Johannes Öhlböck (wurde in diesen und auch anderen Foren empfohlen) in Verbindung gesetzt und bin zu dem Entschluss gekommen nicht zu zahlen. Bin natürlich auch bei der Telekom Austria.

Don Manuel 27.09.2008 18:21

Afaik existiert im österreichischen Recht der Begriff der "Sammelklage" nicht. Aber es gibt sog. Streitgenossenschaften oder gesammelte Geltendmachung gleichartiger Ansprüche.

Perseus 27.09.2008 20:55

Hallo,


@ Baron: Du meinst doch das C'T Magazin mit diesen 2 Clowns, Herr Schnurer oder so ähnlich, gell? Na jedenfalls ist das doch eine deutsche Sendung, die in den 3ten Programmen der ARD/ZDF ausgestrahlt wird, meinst du die scheren sich groß um österreichische Anliegen?


Na bravo, mit User Mathematiker ist das glaube ich schon fast der 10te in wenigen Tagen hier, der von der Telekom Austria "verpfiffen" wurde, das darf ja nicht wahr sein, na wie ich sagte, das ist nur die Spitze des Eisbergs, und genau, massenhaft E-Mails an die Telekom, keine freundlichen selbstverständlich, und ich denke nicht zu zahlen ist das Vernüftigste, diese Kanzlei muss doch auch berichten woher sie denn die Stammdaten haben wenn man sie fragt, was sagen die denn wenn man sie fragt? Kapiere ich nicht was dort abgeht.


Gruß,

Roman.

chripu 28.09.2008 06:35

Hier gefunden….
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/




§/Artikel/Anlage


Art. 1 § 18




Abkürzung
ECG
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
Umfang der Pflichten der Diensteanbieter

§ 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind
nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder
zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von
sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige
Tätigkeiten hinweisen.
(2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf
Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen
Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren
die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben,
zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich
strafbarer Handlungen ermittelt werden können.
(3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der
Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen
der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln,
sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche
Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben
bildet.
(4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die
Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen
über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf
Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein
überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der
Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen
Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis
dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die
Rechtsverfolgung bildet.

Schuttwegraeumer 28.09.2008 07:53

Zitat:

Zitat von guskof (Beitrag 2313176)
Ich habe bis jetzt zwei mal bezahlt - Ino Handel & Vertriebs GmbH und BB Video GmbH - und jetzt ist Schluß!!! Ich werde auf jedenfall das nächste mal einen Rechtsanwalt kontaktieren. Besser wäre es, wenn wir uns zusammenschließen könnten (alle Geschädigten mit dem Rechtsanwalt). Bin "leider" noch bei der Telekom. Werde auf alle Fälle meinen Vertrag kündigen (man soll nie die Hand beißen, die einen füttert!!!). Auf Anfrage bei der Telekom (weitergabe meiner Daten), bekam ich zur Antwort, sie wären dazu verpflichtet (ohne Gerichtsbeschluß?????). Wieso nur die Telekom???
Wie gesagt, wenn wir uns zusammenschließen wäre es sicherlich von Vorteil.:mad:

Die TA darf garnix weitergeben.
Das darf nur ein Gericht einfordern.
Und dafür ist eine gewisse Schwere der Tat erforderlich die mit Filesharing nichtmal annähernd erfüllt ist.
Also kann einem eigentlich derzeit (noch) nicht viel passieren.
Aber die Leute wehren sich zu wenig und zahlen zu schnell.
Es muss mehr Aufklärung her, auch darüber wie dauernd versucht wird die Gesetzeslage zum Nachteil des normalen Bürgers zu verändern.
Die Vorratsdatenspeicherung ist so ein Fall.
Erst nur für echt schwere Verbrechen eingeführt haben sich sofort die Rechtevergewaltiger zu Wort gemeldet dass sie komületten Zugriff darauf haben wollen, ohne Kontrolle um Steuergeld beim Gericht zu sparen.
Von Datenschutz und Gewaltenteilung hat da wohl noch keiner was gehört.

panax 28.09.2008 13:47

Und genau deshalb braucht es eine Interessensvertretung für Leute die sich auch über sowas Gedanken machen... gibts sowas? (ausser der Piratenpartei)

schichtleiter 28.09.2008 23:38

TA=Denunziantenverein


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