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@g17: gerichtlich bedeutet, daß eine Entscheidung des Gerichtes über diese Nachverrechnung erforderlich ist, sofern der Kunde eine Gegenposition bezieht
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Die Subventionierung des Handys erfolgt durch den Abschluss eines Vertrages mit einer gewissen Mindestlaufzeit - es ist ja nicht so, dass nur ein Vertragspartner profitiert.
Das Handy ist nicht Vertragsgegenstand, sondern wird mir von der Mobilkom zu einem ermässigten Preis verkauft. Deine Meinung nehme ich zur Kenntnis, ich muss sie aber nicht als Tatsache anerkennen. Soviel Freiheit wirst Du mir ja zugestehen, oder? BTW: es geht die ganze Zeit um ein Handy - siehe Threadtitel :p |
Ich rede auch nicht vom Handy sondern von der SIM Karte, alles klar ?
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Im Thread gehts aber darum, ob es legal ist, ein Handy zu entsperren, alles klar?
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Ja es ist legal, solange die SIM Karte über die Mindestvertragszeit einer Benutzung zugänglich bleibt und damit sogar benutzt werden könnte - jederzeit, alles klar ? (kindisch, dieses Herumposten, aber bitte.)
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Zitat:
wenn ich meine sim gleich nach dem kauf "verliere",es aber nicht melde weil unerheblich, ists dann illegal? mach ich eigentlich immer so,handy bei anderen netzbetreiber kaufen,und bei eigenen telefonieren. |
Wenn 100 etwas machen, behaupten oder etwas tatsächlich tun, bedeutet das ja nicht, daß ich deswegen dies, was meine Auffassung ist, nicht schreiben dürfte.
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Deine Auffassung, das stimmt. Die ist aber noch lange nicht allgemeingültig - genauso wie meine.
@ Herr Karl: das wiederum ist in den AGB geregelt - Du hast den Verlust unverzüglich schriftlich zu melden. |
also als erstes solltet ihr euch über eines einig sein:
wessen eigentum ist das handy? das des kunden oder des mobilfunkbetreibers? wenns eigentum des kunden ist, dann kann der betreiber das entsperren weder verbieten noch verhindern, weil "§ 354 ABGB: Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen." Das heisst soviel wie: wenn ich eigentümer des handys bin, kann ich damit machen, was ich will. deshalb kanns auch nicht strafbar sein, weil man nicht bestraft werden kann, wenn man das eigene eigentum verändert, zerstört oder was auch immer. das weiter oben angesprochene thema, man muss auf jeden fall die sim-karte in einem anderen funktionsfähigen handy betriebsbereit halten, ist eine unhaltbare behauptung. wenn sowas in einem vertrag drinstehen würde, wäre das ein sogenannter knebelungsvertrag und sowas ist absolut sittenwidrig und nichtig. by the way: vielleicht zitiert mal jemand eine textstelle, wo drinsteht, dass man handies nicht entsperren darf und dass die sim-karte einer benutzung zugänglich bleiben muss. danke. andernfalls wird das ganze durch die zahllosen wiederholungen auch nicht begründbar. |
Zitat:
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