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@gur
@mike könnt ihr euer streitgespräche net in der redaktion fortführen? kann mich noch an Ferry u. sein Team erinnern,die durften auch nicht euer forum zwecks interner kommunikation verwenden :mad: |
ich find´s schon ok.
hier wird ja nur ordentlich diskutiert. ist ja nicht so, dass sich wer gegenseitig beschimpft und beschuldigt. bin auch schon auf montag gespannt. |
Zitat:
Wenn der nationale Frequenznutzungsplan in einem Teilbereich des von 802.11a WLAN Access Points genutzten Spektrums eine andere Verwendung vorsieht, dann dürfen diese Geräte in Österreich nicht betrieben werden, solange es hier nicht zu einer sinnvollen Lösung kommt. (=Änderung des Frequenznutzungsplanes). Wenn der Handel bzw.Importeure (in Verkehrbringer) das einfach negieren, finde ich ein Androhung eines Verkaufsverbot bis zur Klärung schon o.k. Sonst würde im "österreichischem Luftraum" früher oder später Anarchie herrschen ;) Frequenznutzung ist nationales Recht, sicher keine EU-Richtlinien. |
Zitat:
Frequenznutzung = nationales Recht -> Zitat:
tja, wenn man sich schon über das WLAN Verbot aufregt, sollte man sich mal anschauen, warum es überhaupt soweit kommen kann -> Zitat:
...und damit ist wahrscheinlich die Notifizierung der Geräte bei der Fernmeldebehörde gemeint, die von den Herstellern wahrscheinlich unterlassen wurde -> Zitat:
Zitat:
Wenn ich mir das alles anschaue, finde ich, dass zumindest sachlich die "Aktion" der Fernmeldebehörde gerechtfertigt zu sein scheint? :o (ich muss mal eine Behörde in Schutz nehmen ;) ) |
letztendlich ist die Vorgangsweise der Fernmeldebehörde sogar EU konform :p
Zitat:
grüße maxb (in meinen Ausführungen geht's immer nur um das 5GHz WLAN Equipment) |
Zitat:
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Zitat:
soso, und warum tun jetzt alle "Distributoren" so überrascht. man braucht sich nur mal 15min die EU Richtlinie bzw. nationales Recht durchlesen, dann ist wohl alles klar. ich sag nur, selber schuld bzw. schlampig @mike - was hat bitte das Einhalten von bestehenden Rechten mit "wiehern des Amtsschimmels" zu tun :confused: |
ich hab den technischen hintergrund nicht so, aber wenn WLAN wirklich mit 5GHz arbeitet, dann ist womöglich sogar die richtlinie nicht anwendbar (wenn sie nicht geändert worden ist):
Art 2 lit c) u. d) Zitat:
Zitat:
Art 8 Abs 1 Zitat:
@maxb der letzte artikel dem von dir zitierten Art 9 Abs 5 vor. lg woodz |
@woodz
also 5GHz liegt mit 100%iger sicherheit im bereich zw 9kHz und 3000GHz, meinst du nicht ;) |
oh
:lol: ok, ersten teil des postings dann bitte vergessen... tja, wenn man vor lauter wald die bäume nicht sieht |
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