WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Netzwerke (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=32)
-   -   WLAN Verbot in Ö??? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=107878)

Dr. Acula 07.09.2003 10:46

@gur
@mike


könnt ihr euer streitgespräche net in der redaktion fortführen?

kann mich noch an Ferry u. sein Team erinnern,die durften auch nicht euer forum zwecks interner kommunikation verwenden :mad:

Woodz 07.09.2003 11:35

ich find´s schon ok.
hier wird ja nur ordentlich diskutiert.
ist ja nicht so, dass sich wer gegenseitig beschimpft und beschuldigt.

bin auch schon auf montag gespannt.

maxb 07.09.2003 12:23

Zitat:

Original geschrieben von Woodz
ich find´s schon ok.
hier wird ja nur ordentlich diskutiert.
ist ja nicht so, dass sich wer gegenseitig beschimpft und beschuldigt.

bin auch schon auf montag gespannt.

ich vermisse aber auch von beiden (Guru & mike) Hintergrundinformation zur gesetzlichen Lage.


Wenn der nationale Frequenznutzungsplan in einem Teilbereich des von 802.11a WLAN Access Points genutzten Spektrums eine andere Verwendung vorsieht, dann dürfen diese Geräte in Österreich nicht betrieben werden, solange es hier nicht zu einer sinnvollen Lösung kommt. (=Änderung des Frequenznutzungsplanes).

Wenn der Handel bzw.Importeure (in Verkehrbringer) das einfach negieren, finde ich ein Androhung eines Verkaufsverbot bis zur Klärung schon o.k. Sonst würde im "österreichischem Luftraum" früher oder später Anarchie herrschen ;)


Frequenznutzung ist nationales Recht, sicher keine EU-Richtlinien.

maxb 07.09.2003 12:35

da steht ja eh alles drinnen ;)

Frequenznutzung = nationales Recht ->

Zitat:

34) Funkfrequenzen werden auf einzelstaatlicher Ebene zugewiesen und verbleiben, sofern sie nicht harmonisiert wurden, in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Es ist eine Schutzklausel aufzunehmen, wonach die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 36 des Vertrags Funkanlagen, die funktechnische Störungen verursacht haben oder nach deren begründeter Ansicht verursachen werden, verbieten oder Beschränkungen unterwerfen können oder deren Rücknahme vom Markt verlangen können. Störungen der auf einzelstaatlicher Ebene zugewiesenen Funkfrequenzen sind für die Mitgliedstaaten ein triftiger Grund, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
meine Frage dazu an die WCM WLAN Spezialisten: wurde das 5GHz WLAN Band bereits harmonisiert, d.h. gibt es eine EU-Richtlinie dazu, die eventuell noch nicht umgesetzt wurde???



tja, wenn man sich schon über das WLAN Verbot aufregt, sollte man sich mal anschauen, warum es überhaupt soweit kommen kann ->

Zitat:

32) Der freie Verkehr von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die die einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllen, sollte gewährleistet sein. Die Inbetriebnahme solcher Geräte zu den vorgesehenen Verwendungszwecken sollte zulässig sein. Die Inbetriebnahme kann von Genehmigungen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und die Erbringung des betreffenden Dienstes abhängig gemacht werden.



...und damit ist wahrscheinlich die Notifizierung der Geräte bei der Fernmeldebehörde gemeint, die von den Herstellern wahrscheinlich unterlassen wurde ->
Zitat:

31) Wenn ein Hersteller beabsichtigt, Funkanlagen in Verkehr zu bringen, die in Frequenzbändern betrieben werden, deren Nutzung nicht gemeinschaftsweit harmonisiert ist, so sollte er dies den Mitgliedstaaten mitteilen. Die Mitgliedstaaten müssen daher Verfahren für derartige Mitteilungen festlegen. Diese Verfahren sollten angemessen sein und kein zusätzliches Konformitätsbewertungsverfahren über die Anhänge IV und V hinaus darstellen. Es sollte sich um harmonisierte Verfahren handeln, die vorzugsweise elektronisch und über eine einzige Stelle abgewickelt werden.
bzw.
Zitat:

4) Im Falle von Funkanlagen, die in Frequenzbändern betrieben werden, deren Nutzung nicht gemeinschaftsweit harmonisiert ist, unterrichtet der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das Inverkehrbringen der Funkanlage verantwortliche Person die einzelstaatliche Behörde, die in dem betreffenden Mitgliedstaat für das Frequenzmanagement zuständig ist, von der Absicht, die betreffende Funkanlage in diesem Mitgliedstaat in Verkehr zu bringen.
Zusammen mit dieser Mitteilung, die mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Inverkehrbringens zu erfolgen hat, sind Angaben über die funktechnischen Merkmale der Funkanlage (insbesondere Frequenzbänder, Kanalabstand, Modulationsart und Sendeleistung) und die Kennummer der benannten Stelle nach Anhang IV bzw. V zu machen.
und genau das wird wahrscheinlich niemand gemacht haben und der zuständige Beamte war einfach angefressen, dass er so mir nichts dir nichts übergangen wurde :lol:



Wenn ich mir das alles anschaue, finde ich, dass zumindest sachlich die "Aktion" der Fernmeldebehörde gerechtfertigt zu sein scheint? :o


(ich muss mal eine Behörde in Schutz nehmen ;) )

maxb 07.09.2003 12:46

letztendlich ist die Vorgangsweise der Fernmeldebehörde sogar EU konform :p

Zitat:

(5) a) Ungeachtet des Artikels 6 kann ein Mitgliedstaat im Einklang mit dem Vertrag, insbesondere mit den Artikeln 30 und 36, alle geeigneten Maßnahmen treffen, um im Falle von Funkanlagen, einschließlich Typen von Funkanlagen, die funktechnische Störungen, z. B. Störungen von bestehenden bzw. geplanten Diensten auf einzelstaatlich zugewiesenen Frequenzbändern, verursacht haben oder nach begründeter Ansicht dieses Mitgliedstaats verursachen werden,
i) das Inverkehrbringen zu verbieten oder zu beschränken und/oder
ii) die Rücknahme von seinem Markt zu verlangen.
b) Ergreift ein Mitgliedstaat Maßnahmen nach Buchstabe a), so unterrichtet er die Kommission unverzüglich über diese Maßnahmen unter Angabe der entsprechenden Gründe.
man möge mir das Gegenteil beweisen oder erkären :)

grüße
maxb

(in meinen Ausführungen geht's immer nur um das 5GHz WLAN Equipment)

maXTC 07.09.2003 12:54

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
könnt ihr euer streitgespräche net in der redaktion fortführen?

kann mich noch an Ferry u. sein Team erinnern,die durften auch nicht euer forum zwecks interner kommunikation verwenden :mad:

:roflmao:

maxb 07.09.2003 13:07

Zitat:

Laut neuesten Informationen, die WCM von einem großen österreichischen Distributor zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich nun ein leicht anderes Bild. Allerdings wird die Sache dadurch noch dubioser.

So gelte derzeit noch kein Verbot. Vielmehr wollte die Funküberwachung darauf hinweisen, dass der Betrieb von nicht in Österreich zusätzlich zugelassenen Wireless LAN-Geräten illegal sei, und die Hersteller schnellstens eine Zulassung der aktuellen Geräte in die Wege leiten sollen. Andernfalls drohen ab nun Strafen.

Die Hersteller seien nun am Zug, Geräte, die in der auf der Homepage der Funküberwachung zu findenden Liste nicht aufgeführt sind - und das sind so ziemlich alle derzeit am Markt erhältlichen Geräte - sofort zertifizieren zu lassen.

Auch wenn diese bereits - und das ist das absolut Groteske an dieser Sache - in der EU zugelassen sind. Wiedermal scheint es so, dass der Amtsschimmel in Österreich besonders laut wiehert.
http://www.wcm.at/modules.php?name=N...ticle&sid=5503

soso, und warum tun jetzt alle "Distributoren" so überrascht. man braucht sich nur mal 15min die EU Richtlinie bzw. nationales Recht durchlesen, dann ist wohl alles klar.

ich sag nur, selber schuld bzw. schlampig

@mike - was hat bitte das Einhalten von bestehenden Rechten mit "wiehern des Amtsschimmels" zu tun :confused:

Woodz 07.09.2003 13:19

ich hab den technischen hintergrund nicht so, aber wenn WLAN wirklich mit 5GHz arbeitet, dann ist womöglich sogar die richtlinie nicht anwendbar (wenn sie nicht geändert worden ist):

Art 2 lit c) u. d)
Zitat:

c) "Funkanlage" ein Erzeugnis oder ein wesentliches Bauteil davon, das in dem für terrestrische/satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesenen Spektrum durch Ausstrahlung und/oder Empfang [/b]von Funkwellen[/b] kommunizieren kann;
d) "Funkwellen" elektromagnetische Wellen mit Frequenzen von 9 kHz bis 3000 GHz, die sich ohne künstliche Führung im Raum ausbreiten;
wenn die RL doch für WLAN gültig ist auch noch Art 7 Abs 1
Zitat:

Artikel 7
Inbetriebnahme und Anschlußrecht
(1) Die Mitgliedstaaten gestatten die Inbetriebnahme der Geräte für deren bestimmungsgemäßen Zweck, sofern sie den grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 und den übrigen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen.
und insbesondere

Art 8 Abs 1

Zitat:

Artikel 8
Freier Warenverkehr
1) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, beschränken oder behindern, wenn diese mit dem in Anhang VII abgebildeten CE-Kennzeichen versehen sind, das die Konformität mit allen Bestimmungen dieser Richtlinie einschließlich der in Kapitel II genannten Konformitätsbewertungsverfahren bestätigt. Diese Bestimmung gilt unbeschadet des Artikels 6 Absatz 4, des Artikels 7 Absatz 2 und des Artikels 9 Absatz 5.
zu beachten.

@maxb der letzte artikel dem von dir zitierten Art 9 Abs 5 vor.



lg
woodz

zed 07.09.2003 13:43

@woodz

also 5GHz liegt mit 100%iger sicherheit im bereich zw 9kHz und 3000GHz, meinst du nicht ;)

Woodz 07.09.2003 13:58

oh
:lol:


ok, ersten teil des postings dann bitte vergessen...

tja, wenn man vor lauter wald die bäume nicht sieht


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:56 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag